Studierende, die noch nicht ihr Bachelorzeugnis erhalten haben,
können sich dennoch für einen Masterstudiengang an der Universität
Hamburg einschreiben. Die Zulassung erfolgt unter der Auflage, das
Abschlusszeugnis des Erststudiums spätestens bis zum Ablauf des ersten
Semesters im Masterstudiengang nachzureichen (bis spätestens 31.03. bei einer Zulassung zu einem Wintersemester, bzw. 30.09. bei einer Zulassung zu einem Sommersemester). Solange das Zeugnis nicht
vorliegt, sind die Studierenden bedingt für den Masterstudiengang
eingeschrieben.
Bachelorstudium an der Universität Hamburg
Wenn Sie Ihr bisheriges Bachelorstudium an der Universität Hamburg abschließen, beachten Sie bitte folgende Schritte:
1. Zahlung des Semesterbeitrags
Durch die Zahlung des Semesterbeitrages melden die Studierenden sich
regulär zum jeweiligen Semester zurück und erhalten die
Semesterunterlagen (inkl. Onlinedokumente) für ihren bisherigen
Bachelorstudiengang. Gleichzeitig sind sie für den nun angestrebten
Masterstudiengang registriert, damit Sie sich in STiNE für
Lehrveranstaltungen usw. anmelden können.
2. Einreichen Ihres Bachelorzeugnisses
Sobald der Nachweis erbracht wurde, dass das Bachelorstudium erfolgreich
abgeschlossen wurde, erfolgt die endgültige Umschreibung in den
Masterstudiengang und die Studierenden erhalten entsprechend neue
Online-Dokumente (inkl. BAföG-Bescheinigung) in Ihrem STiNE-Account zur
Verfügung gestellt. In der Regel melden die Studienbüros bzw.
Prüfungsstellen der Fakultät die Informationen zum Abschluss an uns.
Trotzdem bitten wir die Studierenden um Übersendung einer einfachen
Zeugniskopie des Bachelorabschlusses, sobald dieser vorliegt, um eine
schnellstmögliche Umschreibung in den Master sicher zu stellen.
Bachelorstudium an einer externen Universität - (nicht an der Universität Hamburg)
Wurde das Bachelorstudium nicht an der Universität Hamburg, sondern an einer externen Hochschule abschließen, werden die Bewerberinnnen und Bewerber ebenfalls bedingt für den Masterstudiengang eingeschrieben. Sie erhalten vorläufige Semesterunterlagen, die vier Wochen gültig sind.
Wenn alle übrigen Unterlagen zur Einschreibung vollständig sind (d.h. wenn Nachweis der Krankenversicherung, Nachweis der deutschen Meldeanschrift, evtl. Nachweise zu Sprach- und/oder Deutschkenntnissen sowie evtl. sonstige Zugangsvoraussetzungen vorliegen) und der Semesterbeitrag gezahlt wurde, werden nach Ablauf der vorläufigen Unterlagen ein Studierendenausweis und ein SemesterTicket für die bedingte Einschreibung für das gesamte Semester ausgestellt.
Bitte reichen Sie eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses und eine einfache unbeglaubigte Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer bisherigen Hochschule schnellstmöglich innerhalb des ersten Semesters nach (bis spätestens 31.03. bei einer Zulassung zu einem Wintersemester, bzw. 30.09. bei einer Zulassung zu einem Sommersemester). Danach erfolgt umgehend (und rückwirkend) die endgültige Einschreibung und es werden entsprechende Online-Dokumente (inkl. BAföG-Bescheinigung) im STiNE-Account zur Verfügung gestellt.
Bei einer Nachreichung von Dokumenten bitte immer den angestrebten Masterstudiengang und auch die Bewerbernummer (dem Zulassunsgbescheid zu entnehmen) angeben.