Glossar in Deutsch und Deutscher Gebärdensprache - Zentrale Begriffe aus dem Hochschulbereich
Das Glossar in Schriftsprache ist auch als barrierefreie Pdf-Datei verfügbar.
Hinweise zum Glossar
Autor:innen:
Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen der Universität Hamburg und der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Studierendenwerk
Hamburg, November 2019
Ergänzung und Überarbeitung Oktober-Dezember 2025: Büro für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen der Universität Hamburg und Beratungsstelle für Studierende mit Beeinträchtigungen der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg.
Hamburg, Dezember 2025
Hinweis in eigener Sache:
Das Glossar wurde sorgfältig recherchiert. Trotzdem übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Die Informationen können eine individuelle Information oder Beratung nicht ersetzen. Rückmeldungen und Anregungen nehmen die Autor:innen gerne entgegen.
Eine Kennzeichnung mit „*“ bedeutet, dass die Ausführungen nur für Bewerber:innen gelten, die ihre Berechtigung zum Studium in Deutschland erworben haben.
Hinweis für Screenreadernutzende:
Die Videodateien sind in Deutscher Gebärdensprache und haben daher keinen Ton. Sie sind für Screenreadernutzende nicht sinnvoll und werden als unbetitelte Videos angezeigt. Der Erklärtext ist identisch.
B
Bachelorstudiengänge, Aspekt: Definition (DGS Video und Erklärtext)
Bachelorstudiengänge, Aspekt: Abschlussbezeichnungen (DGS Video und Erklärtext)
BAföG (DGS Video und Erklärtext)
Befugte Stelle für barrierefreie Literatur (DGS Video und Erklärtext)
Behinderung (DGS Video und Erklärtext)
Beratung für Studierende (DGS Video und Erklärtext)
G
Grundständige Studiengänge, Aspekt: Definition (DGS Video und Erklärtext)
Grundständige Studiengänge, Aspekt: Berechtigung zum Studium* (DGS Video und Erklärtext)
Grundständige Studiengänge, Aspekt: Zugangsvoraussetzungen* (DGS Video und Erklärtext)
Grundständige Studiengänge, Aspekt: Zulassung, Zulassungsbeschränkungen* (DGS Video und Erklärtext)
Grundständige Studiengänge, Aspekt: Zulassungsverfahren* (DGS Video und Erklärtext)
H
Härtefallantrag (DGS Video und Erklärtext)
HmbHG (DGS Video und Erklärtext)
hochschulstart.de, Aspekt: Dialogorientiertes Verfahren (DoSV) (DGS Video und Erklärtext)
hochschulstart.de, Aspekt: Stiftung für Hochschulzulassung (DGS Video und Erklärtext)
HRK (DGS Video und Erklärtext)
S
Semester, Vorlesungszeit, vorlesungsfreie Zeit (DGS Video und Erklärtext)
Semesterbeitrag (DGS Video und Erklärtext)
Semesterticket (DGS Video und Erklärtext)
Sonderantrag (DGS Video und Erklärtext)
Stipendium (DGS Video und Erklärtext)
Studien- bzw. Hochschulhilfe (DGS Video und Erklärtext)
Studienfinanzierung (DGS Video und Erklärtext)
Anwesenheitspflicht
An den Hochschulen gibt es Lehrveranstaltungen, in denen ausnahmsweise Anwesenheitspflichten als Voraussetzung für die Teilnahme an Prüfungen festgelegt werden. Grundlage dafür ist eine Regelung nach § 60 Abs. 2 HmbHG. Eine spezifische Regelung zur Anwesenheitspflicht – wie in den Hochschulgesetzen einiger anderer Länder - gibt es in Hamburg jedoch nicht. Eine Anwesenheitspflicht muss in der Regel hochschuldidaktisch begründet werden, z. B. bei Laborpraktika. Meistens gibt es eine zulässige Fehlzeitenquote, die bei 15 % liegt. Im Rahmen des Nachteilsausgleichs besteht zum Teil die Möglichkeit, die zulässige Fehlzeitenquote individuell zu erhöhen.
AStA
Abkürzung für „Allgemeiner Studierendenausschuss“. Die verfasste Studierendenschaft ist die Interessenvertretung der Studierenden. Sie wählt in freier, gleicher und geheimer Wahl einmal im Jahr (Wintersemester) die Parlamentarier:innen des Studierendenparlaments (StuPa). Um die Debatten, Anträge und Weisungen des StuPa umzusetzen, wird der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) durch das Parlament eingesetzt. Für die Finanzierung des AStA zahlen Studierende bei der Immatrikulation und Rückmeldung einen Beitrag, der Teil des „Semesterbeitrags“ ist.
Attest, qualifiziertes
Studierende, die aufgrund von Krankheit von einer Prüfung zurücktreten (Rücktritt), müssen als Nachweis häufig ein qualifiziertes Attest einreichen. Ein solches Attest enthält üblicherweise Angaben zu den von einer Krankheit ausgehenden Funktionsstörungen, den Auswirkungen der Krankheit auf die Prüfungsfähigkeit aus medizinischer Sicht, den Zeitpunkt der dem Attest zugrundeliegenden Untersuchungen sowie der ärztlichen Prognose über die Dauer der Krankheit. Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht häufig nicht aus. Nur ein qualifiziertes Attest ermöglicht es, der Prüfungsbehörde oder dem Prüfungsausschuss aufgrund der ärztlichen Angaben die Rechtsfrage zu beantworten, ob Prüfungsunfähigkeit vorliegt oder nicht.
Ausschlussfrist
Ausschlussfrist ist der Termin, bis zu dem bei der jeweiligen Universität oder Hochschule Anträge gestellt bzw. Unterlagen eingereicht werden können, z. B. ein Härtefallantrag im Rahmen der Bewerbung für einen Studienplatz. Es gilt der Posteingang, also das Datum, an dem die Unterlagen ankommen, und nicht das Datum, an dem sie verschickt wurden. Bewerbungs- oder andere Unterlagen, die nach der Ausschlussfrist eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.
Bachelorstudiengänge, Aspekt: Abschlussbezeichnungen
Für Bachelorstudiengänge gibt es je nach Fächergruppe die Abschlussbezeichnungen:
- Bachelor of Arts (B.A.),
- Bachelor of Fine Arts (B.F.A.),
- Bachelor of Education (B.Ed.),
- Bachelor of Engineering (B.Eng.),
- Bachelor of Music (B.Mus.),
- Bachelor of Science (B.Sc.),
- Bachelor of Laws (LL.B.).
BAföG
Abkürzung für „Bundesausbildungsförderungsgesetz“. Mit dem Begriff „BAföG“ werden umgangssprachlich die Leistungen zur Finanzierung des Lebensunterhalts bezeichnet, die Schüler:innen und Studierende nach diesem Gesetz erhalten können. BAföG ist die wichtigste Form der staatlichen Studienfinanzierung. Auch die Finanzierung eines Auslandsaufenthalts kann möglich sein. Im Regelfall gibt es die Hälfte des monatlichen Betrags als Zuschuss (geschenkt), die andere Hälfte als zinsloses Darlehen. Für Studierende der Hamburger Hochschulen ist das BAföG-Amt beim Studierendenwerk Hamburg zuständig. Anträge können schriftlich oder digital gestellt werden. Das Beratungszentrum Studienfinanzierung (abgekürzt BeSt) des Studierendenwerks beantwortet Fragen zu Voraussetzungen, zur Antragstellung und allgemeine Fragen zum BAföG.
Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen
An allen staatlichen Hamburger Hochschulen gibt es, nach § 88 des Hamburger Hochschulgesetzes, Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen.
Sie sind Ansprechpartner:innen für Studierende mit Beeinträchtigungen zum Beispiel bei den Themen Zulassung, individuelle Anpassungen von Studien- und Prüfungsleistungen (Nachteilsausgleich) und Barrierefreiheit.
Die Beauftragten setzen sich innerhalb der Hochschule für Inklusion ein. Sie sollen in alle Prozesse der Hochschulen eingebunden werden, wenn diese die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen betreffen.
Befugte Stelle für barrierefreie Literatur
Befugte Stellen sind Einrichtungen, die in gemeinnütziger Weise barrierefreie Literatur für berechtigte Personen zur Verfügung stellen. Die berechtigte Personengruppe umfasst alle Personen, die aufgrund einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung oder Beeinträchtigung oder aufgrund einer Sinnesbeeinträchtigung, auch unter Einsatz einer optischen Sehhilfe, nicht in der Lage sind, Sprachwerke, die als Text oder im Audioformat vorliegen, genauso leicht zu lesen, wie dies Personen ohne eine solche Beeinträchtigung möglich ist (§ 45b Absatz 2 UrhG). Befugte Stellen dürfen Personen mit Blindheit, Seh- oder Lesebehinderung Literatur in barrierefreien, zumeist digitalen Formaten kostenlos zur Verfügung stellen, diese Dateien speichern und an andere befugte Stellen weitergeben.
Behinderung
§ 3 des Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen lautet wie folgt:
„Menschen mit Behinderungen im Sinne dieses Gesetzes sind Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Als langfristig gilt ein Zeitraum, der mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate andauert.“
An den Hochschulen wird die Gruppe in der Regel mit der Bezeichnung „Studierende mit Beeinträchtigungen“ angesprochen.
Beratung für Studierende
Die vielfältigen Beratungsangebote der staatlichen Hochschulen sowie des Studierendenwerks Hamburg sind auf die Anliegen Studierender spezialisiert. Sie stehen Studieninteressierten, Studienbewerber:innen und Studierenden in allen Studienphasen und Lebenslagen offen und tragen zur Verbesserung der individuellen Studiensituation bei.
Es gibt z. B. folgende Angebote: Studienberatung, psychologische Beratung, Sozialberatung, Studienfinanzierungsberatung, Beratung für Studierende mit Familien- und Pflegeaufgaben, Beratung für internationale Studierende, Beratung für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Beurlaubung vom Studium
Studierende können auf Antrag aus wichtigem Grund vom Studium beurlaubt werden. Im ersten Fachsemester ist dies jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Mehrwöchige oder mehrmonatige Krankheitsphasen, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließen, gelten in der Regel als wichtiger Grund. Weitere Gründe sind z. B. Betreuung eines Kindes oder Auslandsaufenthalte. Der Antrag ist bis zu einer bestimmten Frist zu stellen, die auch deutlich vor dem Ende der Rückmeldefrist für das kommende Semester liegen kann. Bei Eintritt einer Krankheitsphase während eines laufenden Semesters kann zum Teil auch dann noch eine Beurlaubung erfolgen. Die Zahl der Urlaubssemester ist je nach Beurlaubungsgrund bzw. hochschulischer Regelung zum Teil begrenzt. Ein Urlaubssemester zählt nicht als Fachsemester, aber als Hochschulsemester. Da der Status „Studierende:r“ auch während der Beurlaubung bestehen bleibt, ohne jedoch zu studieren, muss der Semesterbeitrag in der Regel auch für ein Urlaubssemester gezahlt werden. Während der Beurlaubung dürfen in der Regel keine oder nur unter bestimmten Voraussetzungen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden. Urlaubssemester können Auswirkungen auf die Studienfinanzierung, den Aufenthaltsstatus, die Kinderbetreuung und weitere Bereiche haben. Studierende sollten sich daher vor einer Beurlaubung beim Beratungszentrum Soziales & Internationales (abgekürzt BeSI) des Studierendenwerks Hamburg und bei den Beratungsstellen bzw. Beauftragten für Studierende mit Beeinträchtigungen bzw. Behinderungen der Hochschulen beraten lassen.
Bevorzugte Zulassung zu Lehrveranstaltungen
Mit diesem Verfahren können sich Studierende bevorzugt für teilnahmebeschränkte Lehrveranstaltungen einschreiben und so vorrangig einen Platz erhalten. Häufig ist dies für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und für Studierende mit Familien- und Pflegeaufgaben möglich. Das Verfahren wird in den Hochschulen und Studiengängen unterschiedlich gehandhabt und nicht überall angeboten.
Campus
Bezeichnung für ein zusammenhängendes Universitäts- oder Hochschulgelände. Die Hamburger Hochschulen haben zum Teil mehrere Gebäude, die als Campus bezeichnet werden, aber auch einzelne Gebäude außerhalb des jeweiligen Campus.
c. t. und s. t.
Insbesondere Universitäten nutzen die Abkürzungen c. t. und s. t. c. t. ist die Abkürzung für „cum tempore“ (lateinisch: mit Zeit). Lehrveranstaltungen, die mit dem Zusatz c. t. angekündigt werden, fangen eine Viertelstunde später an als angegeben (sogenanntes „akademisches Viertel“). s. t. ist Abkürzung für „sine tempore“ (lateinisch: ohne Zeit). Lehrveranstaltungen, die mit dem Zusatz s. t. angekündigt werden, fangen pünktlich zur vollen Stunde an. Es ist jedoch üblicher, dass Lehrveranstaltungen eine Viertelstunde nach der angegebenen Zeit beginnen.
Dekanat, Dekan:in
Nach § 90 HmbHG werden die Fakultäten der Universitäten bzw. Hochschulen durch Dekanate geleitet und vertreten. Ein Dekanat besteht aus Dekan:in und Prodekan:innen, die durch Verwaltungspersonal unterstützt werden.
Deutschlandticket
siehe Semesterticket
ECTS-Leistungspunkte
ECTS ist die Abkürzung für „European Credit Transfer System“ – das europäische Erfassungssystem für zu erbringende und erbrachte Leistungen von Studierenden. Studienleistungen sollen so international lesbar und vergleichbar sein. Jedem Modul ist in Abhängigkeit vom Arbeitsaufwand für Studierende eine bestimmte Anzahl sogenannter ECTS-Leistungspunkte zugeordnet. Je Semester sind in der Regel 30 Leistungspunkte zugrunde gelegt. Ein Leistungspunkt entspricht einer Gesamtarbeitsleistung der Studierenden im Präsenz- und Selbststudium von 25 bis höchstens 30 Zeitstunden. Für ein Modul werden ECTS-Leistungspunkte gewährt, wenn die in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungen nachgewiesen werden.
Exmatrikulation
Als Exmatrikulation wird die Streichung aus dem Verzeichnis der Studierenden („Matrikel“) bezeichnet. Wer exmatrikuliert ist, gilt also nicht mehr als Studierende:r.
Fachsemester, Hochschulsemester
Hochschulsemester sind die Semester, die Studierende an einer Universität bzw. Hochschule immatrikuliert waren bzw. sind. Fachsemester erfassen lediglich die Semester des Studiengangs, in dem ein:e Studierender:r aktuell eingeschrieben ist. Urlaubssemester (siehe Beurlaubung vom Studium) zählen nicht als Fach-, aber als Hochschulsemester.
Grundständige Studiengänge, Aspekt: Definition
Grundständige Studiengänge führen zu einem ersten berufsbefähigenden Abschluss und können unmittelbar nach Erlangen einer Berechtigung zum Studium, z. B. Abitur, begonnen werden. Dazu zählen alle Bachelorstudiengänge sowie einige wenige Studiengänge an Universitäten, z. B. medizinische Studiengänge, die mit einem Staatsexamen abschließen.
Grundständige Studiengänge, Aspekt: Berechtigung zum Studium*
Allgemeine Voraussetzung zur Aufnahme eines Studiums ist der Nachweis der jeweils „passenden“ Berechtigung zum Studium. Gängiger ist dafür der Begriff der Hochschulzugangsberechtigung, der in der Regel als „HZB“ abgekürzt wird. Als Hochschulzugangsberechtigung wird ein Zeugnis bezeichnet, welches zum Zugang zu einem Studium an einer Universität oder Hochschule berechtigt. Die meisten Bewerber:innen verfügen über eine schulische Berechtigung zum Studium, insbesondere Abitur oder Fachhochschulreife. Manche Bewerber:innen haben sogenannte nicht schulische Berechtigungen zum Studium, z. B. aufgrund einer Fortbildungsprüfung als Meister:in oder Fachwirt:in. Die Berechtigung zum Studium zu einem bestimmten Studiengang kann zum Teil auch durch eine Aufnahmeprüfung nach § 38 Hamburgisches Hochschulgesetz erlangt werden. Diese Aufnahmeprüfung können z. B. beruflich qualifizierte und erfahrene Bewerber:innen absolvieren.
Grundständige Studiengänge, Aspekt: Zugangsvoraussetzungen*
Um einen Studienplatz in einem grundständigen Studiengang zu erhalten, müssen Bewerber:innen klären, ob sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllen. Bewerber:innen benötigen als allgemeine Zugangsvoraussetzung die „passende“ Berechtigung zum Studium* und müssen in manchen Studiengängen zusätzlich sogenannte studiengangspezifische („besondere“) Zugangsvoraussetzungen erfüllen, um die Eignung für einen bestimmten Studiengang nachzuweisen. Dazu zählen nach dem HmbHG eine praktische Tätigkeit, eine besondere Befähigung, eine besondere Vorbildung oder die Teilnahme an einem anonymen Selbsttestverfahren. Besondere Zugangsvoraussetzungen müssen in der Regel bereits vor oder zeitgleich mit der Bewerbung, manchmal auch bis zu einem bestimmten Semester nachgewiesen werden.
Grundständige Studiengänge, Aspekt: Zulassung, Zulassungsbeschränkungen
Bewerber:innen, die die Zugangsvoraussetzung* erfüllen, müssen klären, wie die vorhandenen Studienplätze vergeben werden („Zulassung“). Diese Klärung ist nur dann notwendig, wenn der gewünschte Studiengang eine Zulassungsbeschränkung hat. Wenn in einem Studiengang die Nachfrage nach Studienplätzen das vorhandene Angebot übersteigt, kann vor Beginn des Zulassungsverfahrens die Anzahl der zur Vergabe stehenden Studienplätze beschränkt werden. Dies wird üblicherweise mit dem lateinischen Begriff „Numerus Clausus“ (abgekürzt „NC“) bezeichnet. „Örtlich zulassungsbeschränkt“ bedeutet, dass ein Studiengang an einer bestimmten Universität oder Hochschule zulassungsbeschränkt ist. Es gibt auch einige wenige Studiengänge, die an allen anbietenden Universitäten und daher „bundesweit zulassungsbeschränkt“ sind. Dies betrifft die medizinischen Studiengänge und den Studiengang „Pharmazie“ an der Universität Hamburg. Für diese Studiengänge gibt es ein eigenes Zulassungsverfahren, das mit Beteiligung der Stiftung für Hochschulzulassung durchgeführt wird.
Grundständige Studiengänge, Aspekt Zulassungsverfahren*
Je nach Bundesland bzw. Hochschule gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede bezüglich der Zulassungsverfahren. Die typischen Verfahren für die Verteilung der Studienplätze bei örtlich und bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen haben folgende Struktur:
- Vorabquoten für besondere Gruppen von Bewerber:innen, z. B. für Fälle außergewöhnlicher Härte für Spitzensportler:innen oder Bewerber:innen aus Nicht-EU oder nicht EWR-Staaten und andere Gruppen. Die Vorabquoten sollen 20 % der zur Verfügung stehenden Studienplätze nicht übersteigen. Die danach verbleibenden Studienplätze werden in der sogenannten Hauptquote vergeben.
- Die Hauptquote besteht in der Regel aus mehreren Teilquoten. So werden die Studienplätze in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen wie folgt vergeben:
Die Studienplätze in der Abiturbestenquote werden von der Stiftung für Hochschulzulassung vergeben. Im Auswahlverfahren der Hochschulen und nach der zusätzlichen Eignungsquote erfolgt die Vergabe der Studienplätze durch die Hochschulen anhand von selbst festgelegten Auswahlkriterien, z. B. Eignungstests, innerhalb des gesetzlichen Rahmens.
- 30 % nach der Abiturdurchschnittsnote
- 10 % nach der zusätzlichen Eignungsquote
- 60 % im Auswahlverfahren der Hochschulen
In den Studiengängen mit örtlicher Zulassungsbeschränkung regeln die Hochschulen das Auswahlverfahren in ihren Satzungen unter Berücksichtigung der jeweiligen landesrechtlichen Regelungen, in Hamburg nach dem Hochschulzulassungsgesetz. In Hamburg werden die Studienplätze in drei Teilquoten vergeben:
- bis zu 30 % nach der Abiturdurchschnittsnote
- bis zu 10 % nach Wartezeit
- ≥60 % nach der komplementären Eignungsquote
Die vorstehende Regelung muss von den Hamburger Hochschulen spätestens bis zum Sommersemester 2027 umgesetzt werden.
Härtefallantrag
siehe Sonderantrag
HmbHG
Abkürzung für „Hamburgisches Hochschulgesetz“. Jedes Bundesland hat ein eigenes Landeshochschulgesetz mit spezifischen Regelungen zum Thema „Studium und Behinderung“. Das Hamburgische Hochschulgesetz enthält unter anderem Vorgaben zum Nachteilsausgleich sowie zu den Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen bzw. Behinderungen.
hochschulstart.de, Aspekt: Dialogorientiertes Verfahren (DoSV)
Beim „Dialogorientierten Serviceverfahren“ (abgekürzt DoSV) handelt es sich um ein dezentrales Bewerbungsverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung, welches den Bewerbungsprozess für örtlich zulassungsbeschränkte (und vereinzelt auch zulassungsfreie) Studienplätze koordiniert. Zusätzlich ist im DoSV das Zentrale Vergabeverfahren für die wenigen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge integriert.
Häufig bewerben sich Personen, die ein Studium anstreben, zur selben Zeit an mehreren Hochschulen und für verschiedene Studiengänge. Wenn solche Studienbewerber:innen mehrere Zulassungsangebote bekommen, blockieren sie unter Umständen Studienplätze bis zum Ende der Immatrikulations- bzw. Einschreibefrist. Im Rahmen des DoSV werden Bewerbungen und Zulassungsmöglichkeiten an mehreren Hochschulen abgeglichen und Mehrfachzulassungen und damit unbesetzte Studienplätze soweit wie möglich verhindert.
Ausführliche Informationen zum Serviceverfahren erhalten Sie auf den Webseiten von hochschulstart.de sowie bei den Hochschulen, die Ihren Wunsch-Studiengang anbieten.
hochschulstart.de, Aspekt: Stiftung für Hochschulzulassung
Das Webportal der Stiftung für Hochschulzulassung hat den Namen „hochschulstart.de“. Zum Teil wird „hochschulstart“ auch als Synonym für „Stiftung für Hochschulzulassung“ benutzt. Die Stiftung für Hochschulzulassung (abgekürzt SfH) ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Dortmund. Sie ist insbesondere zuständig für das Dialogorientierte Serviceverfahren (abgekürzt DoSV) sowie die Auswahl und Verteilung von Studienbewerber:innen für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge.
HRK
Abkürzung für „Hochschulrektorenkonferenz“. Die HRK ist der freiwillige Zusammenschluss der staatlichen und staatlich anerkannten Universitäten und Hochschulen in Deutschland. Die Mitgliedsuniversitäten und -hochschulen werden in der HRK durch ihre Präsidien und Rektorate vertreten. Die HRK hat rund 270 Mitgliedsuniversitäten und -hochschulen, in denen rund 94 % aller Studierenden in Deutschland immatrikuliert sind.
Hybride Lehre
Aktuell existiert keine eindeutige Definition von hybrider Lehre im Hochschulkontext. Häufig sind Lehrveranstaltungen gemeint, bei denen ein Teil der Studierenden in Präsenz teilnimmt und gleichzeitig weitere Studierende digital zugeschaltet werden. Teilweise werden Lehrveranstaltungen auch als hybrid bezeichnet, wenn es eine Mischung aus Präsenzterminen und digitalen Veranstaltungen gibt.
HZG
Abkürzung für „Gesetz über die Zulassung zum Hochschulstudium in Hamburg – Hochschulzulassungsgesetz“. Jedes Bundesland hat eigene landesrechtliche Regelungen für die Zulassung zum Studium an Universitäten und Hochschulen.
IBS
Die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (abgekürzt IBS) ist das bundesweite Kompetenzzentrum zum Thema Studium und Behinderung. Die IBS hat vielfältige Aufgaben. Dazu zählen insbesondere Information und Beratung, Vernetzung von Themenverantwortlichen und -Interessierten sowie Sensibilisierung für die heterogenen Belange von Studienbewerber:innen und Studierenden mit Beeinträchtigungen auf Bundes-, Länder- und Hochschulebene.
Ziel der IBS war und ist die Verwirklichung einer inklusiven Hochschule. Sie setzt sich im Sinne des Art. 24 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen dafür ein, dass Menschen mit Beeinträchtigungen einen diskriminierungsfreien Zugang zur Hochschulbildung haben und mit gleichen Chancen studieren können.
Die IBS wurde 1982 beim Deutschen Studentenwerk (heute Deutsches Studierendenwerk) eingerichtet. Sie wird durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (abgekürzt BMFTR; früher: BMBF) gefördert.
Immatrikulation bzw. Einschreibung
Als Immatrikulation wird die Aufnahme in das „Matrikel“ bezeichnet. „Matrikel“ bedeutet Verzeichnis der Studierenden. Wer immatrikuliert ist, gilt als Studierende:r. Die Einschreibung erfolgt für einen bestimmten Studiengang oder auch für Teilstudiengänge z. B. bei einem Lehramtsstudium. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge ist dafür der Zulassungsbescheid erforderlich, der nur nach vorhergegangener Bewerbung erteilt werden kann. Der Immatrikulationsantrag muss fristgerecht, manchmal auch persönlich der betreffenden Hochschule übermittelt werden. Der Prozess der Immatrikulation wird mehr und mehr digitalisiert, sodass Unterlagen oftmals nur in digitaler Form eingereicht werden müssen.
KMK
Abkürzung für „Kultusministerkonferenz“. In der ständigen Konferenz der Kultusminister:innen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (kurz: Kultusministerkonferenz) arbeiten die für Bildung und Erziehung, Universitäten bzw. Hochschulen und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Minister:innen bzw. Senator:innen der Länder zusammen.
Kommiliton:in
Kommiliton:in bezeichnete im Lateinischen einen „Waffenbruder“ oder „Kamerad“. Daran angelehnt sind Kommiliton:innen an Universitäten bzw. Hochschulen gleichbedeutend mit Studienkolleg:innen bzw. Mitstudierenden, die an der gleichen Fakultät bzw. im gleichen Studiengang studieren.
Masterstudiengänge, Aspekt: Definition
Masterstudiengänge können studiert werden, wenn zuvor ein Bachelor- oder ein anderer grundständiger Studiengang erfolgreich abgeschlossen wurde. Manche Berufsziele, z. B. Lehrer:in, sind nur mit einem Masterabschluss zu erreichen. Konsekutive Masterstudiengänge können direkt im Anschluss an einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss begonnen werden. Weiterbildende Masterstudiengänge setzen hingegen qualifizierte berufliche Erfahrungen von in der Regel mindestens einem Jahr voraus.
Masterstudiengänge, konsekutive, Aspekt: Abschlussbezeichnungen
Für konsekutive Masterstudiengänge gibt es je nach Fächergruppe folgende Abschlussbezeichnungen:
- Master of Arts (M.A.),
- Master of Fine Arts (M.F.A.),
- Master of Education (M.Ed.),
- Master of Engineering (M.Eng.),
- Master of Music (M.Mus.),
- Master of Science (M.Sc.),
- Master of Laws (LL.M.).
Matrikelnummer
Unter „Matrikel“ wird das amtliche Verzeichnis der Studierenden einer Universität oder Hochschule verstanden. Studierende erhalten bei der erstmaligen Immatrikulation bzw. Einschreibung eine Nummer im Verzeichnis der Studierenden, die Matrikelnummer. Sie dient der Identifikation innerhalb der Universität bzw. Hochschule. Diese Nummer erscheint auf dem Studierendenausweis und muss häufig auch bei Verwaltungsvorgängen, z. B. der Anmeldung zu oder der Teilnahme an Prüfungen abgegeben werden.
Mensa
Mensa ist eine Kurzform für das lateinische „mensa academica“ wobei „mensa“ Tisch und „academica“ akademisch bedeutet. Eine Mensa ist eine hochschulgastronomische Einrichtung, die Studierende und andere Angehörige von Universitäten und Hochschulen verpflegt. Die Hamburger Mensen, Cafés und Café-Shops werden überwiegend vom Studierendenwerk Hamburg betrieben.
Modul, Modulbeschreibung
Bachelorstudiengänge und Masterstudiengänge sind in Studieneinheiten bzw. Module gegliedert, die durch die Zusammenfassung von Studieninhalten thematisch und zeitlich abgegrenzt sind. Die Inhalte eines Moduls sind so zu bemessen, dass sie in der Regel innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Semestern vermittelt werden können. Die veröffentlichten Modulbeschreibungen enthalten in der Regel mindestens folgende Informationen: angestrebte Lernergebnisse und Studieninhalte des Moduls, Lehr- und Lernformen, Voraussetzungen für die Teilnahme, Voraussetzungen für die Vergabe von ECTS-Leistungspunkten entsprechend dem European Credit Transfer System, ECTS-Leistungspunkte und Benotung, Häufigkeit des Angebots des Moduls, Arbeitsaufwand und Dauer des Moduls.
Nachteilsausgleich
Die für alle geltenden Studien- und Prüfungsbedingungen können sich im Einzelfall als Hindernis erweisen und daher zu Nachteilen führen, wenn das Studium unter diesen Bedingungen absolviert werden muss. Studierende mit Beeinträchtigungen haben daher die Möglichkeit, als Ausgleich individuell angepasste Bedingungen zu beantragen und dadurch im Einzelfall gleichwertige Bedingungen herzustellen. Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich für alle Studien- und Prüfungsbedingungen, ist aber explizit nur für die Studien- und Prüfungsbedingungen vorgesehen, die in der Prüfungsordnung und ggf. fachspezifischen Bestimmungen geregelt werden. Das sind vor allem Studien- und Prüfungsleistungen, Anwesenheitspflichten sowie Vorgaben für die Organisation und Durchführung des Studiums.
N. N.
Abkürzung für das lateinische „nomen nominandum“, was noch zu benennender Name bedeutet. Die Abkürzung wird verwendet, wenn bereits feststeht, dass eine bestimmte Lehrveranstaltung bzw. andere Veranstaltung oder ein bestimmtes Angebot, z. B. Beratung, durchgeführt werden soll, jedoch noch nicht geklärt ist, welche Person die Veranstaltung bzw. das Angebot übernimmt.
Orientierungseinheit („OE“)
In vielen Studiengängen werden zu Beginn des Studiums, meistens vor Beginn der Lehrveranstaltungen, ein- oder mehrtägige Einführungsveranstaltungen für Studienanfänger:innen durchgeführt, die „Orientierungseinheiten“ heißen. In diesen Veranstaltungen werden üblicherweise die Fragen geklärt, die für die Organisation und Durchführung des Studiums und das studentische Leben besonders relevant sind. Die Teilnahme an einer OE ist eine gute Gelegenheit, erste soziale Kontakte im Studium zu knüpfen.
Praktikum
Es gibt an Universitäten und Hochschulen in der Regel zwei Typen von Praktika:
- In einer Reihe von Studiengängen müssen oder sollten Studierende vor oder während des Studiums Praktika absolvieren, die in Unternehmen oder Institutionen geleistet werden, die im Bereich des jeweiligen Studiengangs aktiv sind. Solche Praktika sollen Einblicke in mögliche Berufsfelder geben, die Anwendung bereits erworbener theoretischer Kompetenzen ermöglichen und berufliche Erfahrungen vermitteln. Außerdem können erste Kontakte geknüpft werden, die für den späteren Berufseinstieg oder die Abschussarbeit nützlich sind. In vielen Studiengängen gibt es Pflicht-Praktika, die entweder in einem Praxissemester oder in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden müssen. Neben solchen verpflichtenden Praktika absolvieren viele Studierende auch freiwillige Praktika.
- Es gibt auch eine Reihe von Praktika, die innerhalb der Universitäten und Hochschule – häufig als reguläre Lehrveranstaltung – stattfinden. Dazu gehören z. B. Labor- oder Forschungspraktika. Laborpraktika in naturwissenschaftlichen Studiengängen dienen beispielsweise dem experimentellen Arbeiten Studierender unter Anleitung von Lehrenden.
Prüfungsordnung
Eine Prüfungsordnung legt die Rahmenbedingungen für Prüfungen an Universitäten und Hochschulen fest. Sie ist rechtsverbindlich, ihre Einhaltung kann vor einem Verwaltungsgericht eingefordert werden. Nach § 60 Abs. 2 Hamburgisches Hochschulgesetz sollen Prüfungsordnungen unter anderem den Inhalt und Aufbau des Studiums, den Prüfungszweck, die Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungen, Form, Dauer und Bewertung von Prüfungen sowie eine Reihe weiterer Punkte regeln – nicht zuletzt den Nachteilsausgleich für Studierende mit Beeinträchtigungen.
Rücktritt von Prüfungen aufgrund von Krankheit
Studierende, die aufgrund akut aufgetretener, vorübergehender gesundheitlicher Beeinträchtigungen, z. B. eines schweren Infekts, prüfungsunfähig sind, können nach Ende der Abmeldefrist von Prüfungen zurücktreten. Diese Option wird insbesondere bei Klausuren oder mündlichen Prüfungen genutzt. Bei Abschlussarbeiten kann in der Regel eine Verlängerung der Bearbeitungszeit bis zu einer Höchstgrenze, die in der Regel in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegt ist, beantragt werden. Ein Rücktritt ist vor Beginn einer Klausur oder mündlichen Prüfung möglich. Falls während einer Prüfung eine gesundheitliche Beeinträchtigung auftritt und die Prüfung daher abgebrochen werden muss, können Studierende ggf. auch dann noch zurücktreten. Nach einer Prüfung und vor allem nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Eine Ausnahme bildet der sehr seltene Fall einer sogenannten „unerkannten Prüfungsunfähigkeit“. Der Rücktritt von einer Prüfung muss unverzüglich nach Auftreten der gesundheitlichen Beeinträchtigung erklärt werden. Der Grund für den Rücktritt muss in der Regel durch ein ärztliches, qualifiziertes Attest nachgewiesen werden. Die Vorgaben für die Erklärung eines Rücktritts können sich je nach Hochschule oder Fakultät unterscheiden, sodass Studierende sich zu Beginn des Studiums vorsorglich darüber informieren sollten.
Semester, Vorlesungszeit, vorlesungsfreie Zeit
Das Wort „Semester“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „Zeitraum von sechs Monaten" und bezeichnet das akademische Studienhalbjahr. Das akademische bzw. Studienjahr wird üblicherweise in ein Winter- und ein Sommersemester aufgeteilt. Ein Semester besteht aus der Vorlesungszeit und der vorlesungsfreien Zeit. Allerdings finden auch in der vorlesungsfreien Zeit je nach Studiengang einige Lehrveranstaltungen und vor allem Prüfungen statt. An wenigen Universitäten und Hochschulen gibt es auch andere Einteilungen des Studienjahrs, z. B. in Trimester.
Semesterbeitrag
Studierende müssen bei der Immatrikulation bzw. Einschreibung in das erste Semester bzw. bei der Rückmeldung in Folgesemester Geld bezahlen. Dieser sogenannte Semesterbeitrag (nicht gleichzusetzen mit Studiengebühren) setzt sich aus einem Verwaltungskostenbeitrag, Beträgen für das Semesterticket und den Semesterticket-Härtefond, das Studierendenwerk Hamburg und die Studierendenschaft (AStA) zusammen. Der Semesterbeitrag muss auch bei einer Beurlaubung vom Studium bezahlt werden.
Semesterticket
Studierende an staatlichen Hamburger Universitäten und Hochschulen erhalten nach Zahlung des Semesterbeitrags ein digitales Semesterticket. Das Deutschlandsemesterticket bzw. HVV-Deutschlandticket ist bundesweit für den ÖPNV und den Regionalverkehr gültig.
Studierende, die das Ticket nicht nutzen können, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Rückerstattung zu stellen. Dafür gelten bestimmte Ausschlussfristen. Aus bestimmten gesundheitlichen, örtlichen, räumlichen oder finanziellen Gründen kann der Beitrag zurückgezahlt werden. Zum Beispiel aufgrund eines Auslandsaufenthalts, eines langen Klinikaufenthalts, einer Schwerbehinderung mit Wertmarke oder bei einem Wohnort in sehr kurzer Entfernung zur Hochschule. Für die Bearbeitung der Anträge ist das Studierendenwerk zuständig.
Sonderantrag
Bewerber:innen, die die Zugangsvoraussetzungen vollständig erfüllen, können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zur üblichen Bewerbung für einen grundständigen oder einen konsekutiven Masterstudiengang einen sogenannten „Sonderantrag“ stellen. Dadurch können die Chancen auf den gewünschten Studienplatz verbessert werden. Der wichtigste Sonderantrag ist der Härtefallantrag. Ein anerkannter Härtefallantrag kann unabhängig von anderen Auswahlkriterien zur Zulassung im gewünschten Studiengang führen, wenn genügend Plätze für Härtefalle zur Verfügung stehen. Außerdem gibt es je nach Hochschule auch Anträge auf Nachteilsausgleich, durch die Auswahlkriterien angepasst werden können. Ein relativ bekanntes Beispiel dafür ist der Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Es ist aber auch möglich, einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen, der sich auf die Anpassung der Bedingungen für das Absolvieren von Auswahltests oder -gesprächen bezieht.
Stipendium
Stipendien sind die günstigste Art der Studienfinanzierung, weil sie in der Regel als Zuschuss geleistet werden und damit nicht zurückgezahlt werden müssen. Hierfür ist kein 1er-Abitur bzw. 1er-Studium zwingend, auch gute Leistungen und soziales, gesellschaftliches oder politisches Engagement werden bei der Auswahl berücksichtigt. Viele Stiftungen bieten zusätzlich noch über die sogenannte „ideelle Förderung“ ein umfangreiches Begleitprogramm. Stipendien werden überwiegend von staatlichen Stiftungen (Begabtenförderungswerke, Aufstiegsstipendium, Deutschlandstipendium) sowie von nichtstaatlichen Stipendiengebern wie Verbänden, Wirtschaftsunternehmen oder Privatpersonen vergeben. Die Anforderungen und Konditionen der verschiedenen Stipendien unterscheiden sich. Während die staatlichen Begabtenförderungswerke nach einheitlichen Richtlinien die Mittel vergeben, lässt sich zu den Anforderungen und Konditionen bei nicht-staatlichen Stiftungen keine einheitliche Aussage treffen. Im Beratungszentrum Studienfinanzierung (abgekürzt BeSt) des Studierendenwerks Hamburg erhalten Studierende zielgruppenspezifische Informationen über Stipendien von Begabtenförderungswerken und anderen Stiftungen.
Studien- bzw. Hochschulhilfe
Manche Studierende mit Behinderungen benötigen personelle oder technische Unterstützung für die Durchführung des Studiums. Dazu gehören insbesondere Studierende, die blind oder taub sind, erhebliche Beeinträchtigungen des Sehens oder Hörens haben, Studierende mit motorischen Beeinträchtigungen, komplexen psychischen Beeinträchtigungen oder Autismus-Spektrum-Störungen, die zu Assistenzbedarf führen. Die notwendige Unterstützung für die Durchführung des Studiums, wie z. B. Gebärden- oder Schriftsprachdolmetscher:innen, Assistenzpersonen für studienbezogene Aktivitäten oder technische Hilfsmittel, kann unter bestimmten Voraussetzungen vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe (in Hamburg: Fachamt für Eingliederungshilfe) als Leistungen zur Teilhabe an Bildung finanziert werden.
Studienfinanzierung
Während des Studiums fallen unterschiedliche Ausgaben an. Mögliche Einnahmen sind Elternunterhalt, Kindergeld, eigener Verdienst, BAföG, Stipendium, Kredit, Darlehen, Sozialleistungen, Renten. Diese sollten die entstehenden Kosten decken, z. B. für Miete und Nebenkosten, Lebenshaltung, Krankenversicherung, Semesterbeitrag, Lernmittel, Telefon, Internet, Rundfunkbeitrag, krankheits- oder behinderungsbedingter Mehrbedarf. Die gesicherte Studienfinanzierung ist eine wesentliche Grundlage für das Gelingen des Studiums.
Studienstarthilfe
Die Studienstarthilfe ist ein Zuschuss für Studienanfänger:innen, die aus dem Sozialleistungsbezug ins Studium starten. Sie wird einmalig als Pauschale in Höhe von 1.000 € ausgezahlt. Sie dient zum Beispiel der Erstanschaffung von Laptop, Lernmaterialien oder einer möglichen Mietkaution für die Wohnung und muss nicht zurückgezahlt werden. Antragsberechtigt sind Erststudierende unter 25 Jahren, die im Monat vor Studienbeginn Sozialleistungen beziehen. Es gibt eng begrenzte Fristen für die Beantragung der Studienstarthilfe und sie kann nur auf der Webseite bafoeg-digital.de beantragt werden.
Studierendenwerk
Das Studierendenwerk Hamburg ist für die Betreuung und Förderung von ca. 73.000 Studierenden an acht Hamburger Hochschulen zuständig. Es stellt die soziale und wirtschaftliche Versorgung durch eine Vielzahl von studienbegleitenden Services für Studierende sicher, z. B. durch Wohnanlagen für Studierende, Hochschulgastronomie, Studienfinanzierung und zielgruppenspezifische Beratungs- und Unterstützungsangebote.
Teilzeitstudium
An manchen Universitäten und Hochschulen können Studierende, aus wichtigem Grund offiziell als Teilzeitstudierende immatrikuliert werden. Langfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen, die dazu führen, dass das vorgesehene Pensum nicht erbracht werden kann, gelten in der Regel als wichtiger Grund. Nähere Informationen zur Antragstellung sind bei den jeweiligen Universitäten und Hochschulen erhältlich. Bei einem Teilzeitstudium verlängern sich in der Regel die Termine und Fristen der Prüfungsordnungen in der Form, dass ein Fachsemester zwei Hochschulsemestern entspricht. Auch im Teilzeitstatus muss der Semesterbeitrag in voller Höhe gezahlt werden.
In Studiengängen ohne Modulfristen oder anderen zeitlichen Vorgaben für die Dauer des Studiums kann in individueller Geschwindigkeit studiert werden. Dies bedeutet, dass Studierende im Vollzeitstatus bleiben, aber faktisch bzw. inoffiziell ein Teilzeitpensum absolvieren. Der offizielle Teilzeitstatus, aber auch ein inoffizielles Teilzeitstudium, kann Auswirkungen auf die Studienfinanzierung, den Aufenthaltsstatus, die Kinderbetreuung und weitere Bereiche haben. Studierende sollten sich daher vor einem Studium in Teilzeit beim Beratungszentrum Soziales & Internationales (abgekürzt BeSI) des Studierendenwerks Hamburg und bei den Beratungsstellen bzw. Beauftragten für Studierende mit Beeinträchtigungen der Universitäten und Hochschulen beraten lassen.
Tutorium, Tutor:in
Eine Reihe von Lehrveranstaltungen werden durch Tutorien begleitet, welche vor allem dem Üben des in der Lehrveranstaltung vermittelten Lehrstoffs dienen. Der Begriff wird auch für studentisch betreute Einführungsveranstaltungen für Studienanfänger:innen, die vor dem Start des Studiums oder auch semesterbegleitend durchgeführt werden, genutzt. Tutorien finden in der Regel in kleinen Gruppen statt. Die Personen, die ein Tutorium durchführen, werden als Tutor:in bezeichnet. Es handelt sich häufig um Studierende höherer Fachsemester, die die betreffende oder eine ähnliche Lehrveranstaltung bereits erfolgreich absolviert haben oder die für den Einsatz im Rahmen von Einführungsveranstaltungen geschult wurden.
Vor- oder Brückenkurse
Neben den Orientierungseinheiten gibt es weitere wichtige Angebote der Hochschulen zum Studieneinstieg. Vor Beginn der ersten Lehrveranstaltungen werden die sogenannten Vor- oder Brückenkurse angeboten. In diesen Kursen werden Schulkenntnisse wiederholt oder aufgefrischt. Je nach Studiengang gibt es z. B. Angebote in Mathematik, Statistik, Programmierfertigkeiten oder Programmiersprachen.
Darüber hinaus gibt es von den Hochschulen viele digitale Angebote zur Selbsteinschätzung, Vorbereitung und Vertiefung.
Vorlesungsverzeichnis
Das Vorlesungsverzeichnis ist ein Register aller Lehrveranstaltungen, die von einer Universität bzw. Hochschule, einer Fakultät, einem Fachbereich oder einem Studiengang im jeweiligen Semester angeboten werden. Vorlesungsverzeichnisse werden meistens in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus sind im Vorlesungsverzeichnis manchmal auch die Lehrenden sowie weitere nützliche Informationen aufgeführt. Falls Erläuterungen zu den Lehrveranstaltungsinhalten, zur Literatur o. Ä. gegeben werden, handelt es sich um ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis.
Wohnanlage für Studierende
Das Studierendenwerk Hamburg bietet in seinen Wohnanlagen Studierenden mit vielfältigen Wohnformen und günstiger All-inclusive-Miete ein Zuhause. Das Beratungszentrum Wohnen des Studierendenwerks Hamburg informiert, in welchen Wohnanlagen geeignete Zimmer vorhanden sind. Es prüft, wie beeinträchtigungsspezifische Anforderungen beim Wohnen berücksichtigt werden können, und berät zum Härtefallantrag für eine ggf. bevorzugte Berücksichtigung bei der Wohnplatzvergabe, z. B. wenn gesundheitliche Einschränkungen bzw. Behinderungen vorliegen, die die Wohnungssuche erschweren. Weitere Wohnanlagen für Studierende werden u. a. von konfessionellen oder anderen gemeinnützigen Organisationen betrieben.