28. April 2026
Wirtschaftspolitische StudieAuswirkungen der Vorratsdatenspeicherung auf die Kriminalität

Foto: UHH/Sebastian Engels
Die Vorratsdatenspeicherung verpflichtet Telekommunikationsanbieter, Daten von Nutzerinnen und Nutzern wie Verkehrs- und Standortinformationen mehrere Monate lang anlasslos zu speichern, um diese bei Bedarf und nach amtlicher Freigabe an Ermittlungsbehörden weiterzugeben.
Gegnerinnen und Gegner sehen darin einen starken Eingriff in die Grundrechte, beispielsweise in das Fernmeldegeheimnis oder den Datenschutz. Demzufolge wurde ein entsprechendes Gesetz aus dem Jahr 2007 vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 wieder gekippt. Die derzeitige Bundesregierung arbeitet an einem neuen Gesetzentwurf, der eine dreimonatige Speicherung von Verbindungsdaten vorsieht.
„Letztlich wird einer Abwägung der Vor- und Nachteile über ein solches Gesetz entscheiden“, schätzt Prof. Dr. Wolfgang Maennig von der Universität Hamburg die Situation ein. „Zu den Nachteilen gehören neben der Einschränkung von Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten auch die Kosten, welche für die speicherungspflichtigen Unternehmen entstehen. Ein Vorteil ist jedoch die Verringerung von Straftaten insbesondere im Wirtschaftsbereich.“
Für eine aktuelle Studie hat der Professor für Wirtschaftspolitik die Entwicklung der Kriminalitätsraten in elf EU-Ländern analysiert, die Datenspeicherungssysteme zumindest vorübergehend eingeführt hatten. Maennig und sein Co-Autor Dr. Stefan Wilhem nutzten dafür moderne statistische Methoden. Diese isolieren die Auswirkungen von Variablen, welche die Kriminalitätsraten beeinflussen, beispielsweise die wirtschaftliche Lage in einem Land, dessen Arbeitslosenquote oder die Altersstruktur der Bevölkerung. So konnten die Effekte der Gesetzesänderungen klar herausgearbeitet werden. Anschließend unterzogen die Wissenschaftler ihre Ergebnisse mehreren Robustheitstests.
Das Ergebnis: Vermögensdelikte, die etwa die Hälfte aller Delikte ausmachen, haben sich zwei Jahre nach der Einführung der Datenspeicherung um sieben bis acht Prozent verringert. Darunter fallen beispielsweise Vergehen wie Diebstahl oder Einbrüche, aber auch Betrugsdelikte wie Unterschlagung oder Identitätsdiebstahl.
Ein signifikanter Effekt auf die Gewaltkriminalität ließ sich hingegen nicht feststellen.
„Der Effekt auf Vermögensdelikte geht allerdings nur zu einem kleinen Teil auf erhöhte Aufklärungsraten zurück. Diese stiegen nach der verstärkten Datenspeicherung nur schwach. Stattdessen dominieren Abschreckungseffekte. Bei Täterinnen und Tätern stieg anscheinend die Angst vor Entdeckung,“ erklärt Maennig.
Ob das auf Dauer so bliebe, ließe sich auf Grund der Studie nicht vorhersagen. „Unsere Ergebnisse legen jedoch nahe, dass potenzielle Täterinnen und Täter allmählich auf politischen Änderungen reagieren und neue Routinen oder Taktiken mit einer gewissen Zeitverzögerung entwickeln. Das kann auch bedeuten, dass sich die anfängliche kriminationshemmende Wirkung entsprechender Gesetze mit der Zeit wieder verringert“, so Maennig.