Hamburglobal Förderprogramm
Finanzielle Unterstützung für studienbezogene Auslandsaufenthalte durch das PROMOS-Programm des DAAD
Das Programm Hamburglobal unterstützt Studierende der Universität Hamburg bei Auslandsaufenthalten während ihres Studiums – wenn keine Förderung über Erasmus+ möglich ist. Gefördert werden verschiedene Arten von Aufenthalten, darunter Auslandssemester und -praktika, Sprach- und Fachkurse oder auch Recherchen für Abschlussarbeiten. Für Studienaufenthalte und Praktika innerhalb des Erasmus-Raums (EU-Länder sowie Norwegen, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, die Türkei und Serbien) ist Erasmus+ die vorrangige Förderoption, weshalb Hamburglobal hier in der Regel nicht greift (Ausnahmen siehe förderfähige Auslandsaufenthalte).
Die finanzielle Unterstützung liegt bei 350 bis 550 Euro monatlich, abhängig vom Zielland (Fördersätze 2027, Fördersätze 2026). Die maximale Förderdauer beträgt drei Monate, kann aber bei zweisemestrigen Studienaufenthalten auf bis zu sechs Monate ausgeweitet werden. Wichtig: Finanziert werden nur Teilstipendienraten für den Aufenthalt, aber keine Reisekosten und Studiengebühren. Die Fördergelder stammen aus dem PROMOS-Programm des DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst).
Förderzeiträume
Aktuelle Bewerbungsfristen:
- 1.–31. Oktober 2026 für Auslandsaufenthalte, die zwischen 1. Januar und 30. Juni 2027 beginnen werden.
- 1.–31. März 2027 für Auslandsaufenthalte, die zwischen 1. Juli und 31. Dezember 2027 beginnen werden.
Ihre Bewerbung reichen Sie bitte bis zur angegebenen Frist ausschließlich online ein. Das Online-Bewerbungsportal ist jeweils vom 1.–31. März bzw. 1.–31. Oktober freigeschaltet. Außerhalb dieser Zeiten ist keine Bewerbung möglich. Bitte nutzen Sie den Leitfaden für die Online-Bewerbung.
Wir empfehlen Ihnen die oben genannten Bewerbungsfristen wahrzunehmen, um frühzeitig Planungssicherheit zu haben. Bei sehr kurzfristig geplanten Auslandsaufenthalten haben Sie zusätzlich folgende Bewerbungsmöglichkeit:
- 1.–31. März 2027:
- für Auslandsaufenthalte, die zwischen 1. April und 30. Juni desselben Jahres beginnen.
Diese Möglichkeit gilt nicht für in der vorigen Bewerbungsrunde abgelehnte Bewerbungen.

