Anerkennung im Ausland erworbener Bildungsabschlüsse
Für Ihre Bewerbung an der Universität Hamburg benötigen Sie in der Regel eine Anerkennung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise. Innerhalb der Antragsfristen können Sie diesen Anerkennungsvermerk kostenfrei im Bewerbungsportal der Universität Hamburg beantragen.
Wenn Sie sich für einen Masterstudiengang bewerben, erfolgt die Anerkennung Ihres ausländischen Studienabschlusses im Rahmen des Bewerbungsverfahrens an der entsprechenden Fakultät. Sie müssen also keinen Antrag auf Anerkennung Ihres ausländischen Studienabschlusses stellen. Bitte beachten Sie aber die Hinweise für Bewerber:innen für einen Masterstudiengang.
Bitte beachten Sie, dass der Anerkennungsvermerk nur für die Bewerbung an der Universität Hamburg gültig ist und nicht zur Bewerbung am Studienkolleg Hamburg oder anderen Hochschulen genutzt werden kann.
Antragsfristen
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen frühzeitig ein.
Bewerbung zu einem Wintersemester:
- 01.10. des Vorjahres – 31.03. Anerkennung des Bachelorabschlusses für die Bewerbung für den Masterstudiengang „Innovation, Business and Sustainability“
- Anerkennung Hochschulzugangsberechtigung für die Bewerbung zum Wintersemester: 01.10. - 30.06. (Ausnahme: Bewerber:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nach Beginn des laufenden Jahres erworben haben, dürfen den Antrag bis zum 15.07. stellen)
Bewerbung zu einem Sommersemester:
- 01.10. - 15.01. Anerkennung Hochschulzugangsberechtigung für die Bewerbung für alle Studiengänge zum Sommersemester
Eine Antragstellung nach Ende der genannten Frist ist technisch möglich. Bitte beachten Sie aber, dass Anträge, die außerhalb der Frist gestellt werden, nicht mehr rechtzeitig für eine Bewerbung zu dem entsprechenden Semester bearbeitet werden.