Anerkennungen
Sie haben z.B. in einem vorherigen Studium oder in einem Auslandssemester Leistungen erbracht, die Sie für Ihr Lehramtsstudium anrechnen lassen wollen? Eine Anerkennung von Leistungen ist grundsätzlich möglich, wenn keine wesentlichen Unterschiede zwischen den erworbenen und den vorgesehenen Kenntnissen und Fähigkeiten bestehen.
Dies gilt auch für den Freien Studienanteil. Leistungen können anerkannt werden in dem Umfang, der benötigt wird, um den Freien Studienanteil zu absolvieren (in der Regel 9 LP, beim Studium von Deutsch oder Mathematik als Unterrichtsfach im Lehramt für Sonderpädagogik – Profil Grundschule: 21 LP). Wenn Sie Leistungen für diesen Bereich anerkennen lassen möchten, gehen Sie am besten so vor:
- Prüfen Sie, ob es sich um fachliche Leistungen im engeren Sinne handelt, also ob eine Anerkennung für einen Ihrer Teilstudiengänge möglich ist. Beantragen Sie ggf. die Anerkennung dort. Eine Liste der Ansprechpersonen finden Sie im Infoportal Lehramt.
- Für Anerkennungen im Freien Studienanteil füllen Sie in Ihrem STiNE-Account das Formular "V. ZPLA – Antrag auf Anerkennung von Leistungen für den Freien Studienanteil" aus (s.u.). Dabei ordnen Sie die externe Leistung einem der Kompetenzbereiche des Freien Studienanteils zu und fügen Nachweise bei. Bei Fragen kontaktieren Sie mich gerne.
- Schicken Sie den Antrag elektronisch ab, wenn Sie die Bearbeitung abschließen wollen.
Über Anerkennungen für den Freien Studienanteil entscheidet der Zentrale Prüfungsausschuss für die Bachelor-Lehramtsstudiengänge.
Bitte haben Sie Geduld: die Bearbeitung kann 1 - 2 Monate dauern. Sobald über Ihren Antrag entschieden wurde, erhalten Sie eine E-Mail an Ihre Surfmail-Adresse. Es wird ein Bescheid zum Download erstellt, dem Sie entnehmen können, ob und welche Leistungen anerkannt wurden. Wenn die Anerkennung möglich ist, wird sie vom ZPLA in Ihr STiNE-Leistungskonto eingetragen.
Gut zu wissen:
Die Kompetenzen können auch im Rahmen eines studienbezogenen Auslandsaufenthalts erworben werden. Sie sind der ersten Phase der Lehrerbildung, d. h. dem Studium, zugehörig und grenzen sich von den berufspraktischen Kompetenzen der zweiten Phase der Lehrerbildung ab. Lehraufträge an Schulen können demnach nicht für den freien Studienanteil anerkannt werden.
Auszug aus der Prüfungsordnung für die Studiengänge Bachelor of Education