
© Nadja Beneš
Die meisten Fächer verfügen über eigene Erasmus-Partneruniversitäten, zu
denen Sie nähere Informationen an Ihrem Institut erhalten können. Die
Bewerbungsfrist für ERASMUS-Aufenthalte ist jedes Jahr der 28.1. (für
die Fächer Medizin und Psychologie davon abweichend der 16.12.).
Hier finden Sie die Austauschmöglichkeiten für Ihr Fach.
Wer kann mich an meinem Institut oder meiner Fakultät beraten? Hier finden Sie die Ansprechpartner/innen an den Fakultäten.
So bewerben Sie sich um einen ERASMUS-Platz
Mit welchen Voraussetzungen kann ich mich auf einen ERASMUS-Platz bewerben? -
- Immatrikulation an der Universität in einem Studiengang mit Abschluss
(keine Austauschstudierenden)
- Mindestens ein Jahr Studium vor Antritt des Auslandsaufenthaltes
- Ausreichende Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache
Welche Sonderförderungen gibt es für Studierende mit Kindern und Studierenden mit besonderen Bedürfnissen?
- Studierende, die mit ihrem Kind ins Ausland reisen, erhalten auf
Antrag das Stipendium im monatlichen Höchstsatz (300 EUR) sowie einen
Zuschuss von 150 EUR. Bei einem zweiten Kind erhöht sich der Zuschuss
auf 200 EUR, bei drei Kindern auf 260 EUR.
Studierende mit einem Grad der Behinderung ab 50 können Sondermittel
beantragen, bitte lassen Sie sich dazu im TEAM ERASMUS zum Zeitpunkt
Ihrer Bewerbung beraten.
Welche Unterlagen muss ich wo einreichen?
Bitte reichen Sie folgende Bewerbungslagen bis zum 28.1. (Medizin und
Psychologie 16.12.) des vorhergehenden akademischen Jahres bei den
ERASMUS-Stellen Ihrer Fakultät ein:
Wer wählt die Bewerberinnen und Bewerber nach welchen Kriterien aus?
Die Auswahl findet durch die Programmbetreuer im Institut nach folgenden
Kriterien statt (Gewichtung der Kriterien erfolgt durch die
Auswahlkommission):
- Studienleistungen
- Studienstand
- Kenntnisse der Unterrichts- und Landesssprache
- Motivation
Unterlagen, Fristen und Formalitäten während des ERASMUS-Studiums
Vor dem Aufenthalt
- Ggf.: Suche nach einem Sprachkurs (EILC)
- Nachdem die Nominierung durch die Fakultät bzw. das Institut erfolgt ist: Einschreibung an der Gasthochschule, ggf. Beantragung eines Wohnheimzimmers
- Abgabe der Annahmeerklärung (PDF) (bis um 1.6.) und des Learning Agreements (PDF) (ggf. als Scan)
Während des Aufenthaltes
- Innerhalb der ersten 7 Tage: Lassen Sie sich Ihre Ankunft an der Gasthochschule auf dem Formular "Confirmation of Arrival and Departure" (PDF) abzeichnen und schicken Sie eine Kopie des Formulars an die ERASMUS-Stelle Ihrer Fakultät/Ihres Instituts. Nach Eingang der Confirmation of Arrival erfolgt die Auszahlung der ersten Rate (70% der Gesamtförderung)
- Innerhalb der letzten 14 Tage: Lassen Sie die Confirmation of Departure abzeichnen und schicken Sie das Original des Formulars (Arrival and Departure) an die ERASMUS-Stelle Ihrer Fakultät/Ihres Instituts
Nach dem Aufenthalt
- Erstellen Sie beide Erfahrungsberichte (Fragebogen und Freitext), unterschreiben Sie sie und reichen Sie sie zusammen mit dem Original der Confirmation of Departure bei der ERASMUS-Stelle Ihrer Fakultät/Ihres Instituts ein. Daraufhin erhalten Sie die Restsumme Ihrer ERASMUS-Förderung.
- Sollte das Transcript an Sie direkt geschickt werden: Reichen Sie eine Kopie beim TEAM ERASMUS ein.