Doppelstudium
Ein Doppelstudium bedeutet, dass zwei Studiengänge gleichzeitig studiert werden. Dabei wird in beiden Studiengängen ein Abschluss angestrebt. Ein Doppelstudium kann an der Universität Hamburg grundsätzlich nur zeitversetzt aufgenommen werden, d.h. es muss bereits mindestens für die Dauer eines Semesters eine Immatrikulation in einem Studiengang bestehen, damit ein zweiter Studiengang hinzugenommen werden kann.
Begründete Ausnahmefälle für die Hinzunahme eines zweiten Studiengangs unter Beibehaltung des bisherigen ersten Studiengangs sieht die Universität Hamburg nur dann gegeben, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Möglichkeit der ordnungsgemäßen Durchführung beider Studiengänge (Einhaltung von Fristen, überschneidungsfreies Studium etc.) muss durch entsprechende Bestätigungen der beteiligten Lehreinheiten (Fakultäten bzw. Hochschulen) belegt werden.
- Es muss eine nachvollziehbare Begründung für den Wunsch, die betreffenden Studiengänge parallel zu studieren, angegeben werden. Die Begründung kann z.B. wissenschaftlicher Art sein oder sich auf den angestrebten beruflichen Weg beziehen.
Antrag auf ein Doppelstudium
Zur Antragstellung müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Selbst verfasste Begründung der Notwendigkeit eines Doppelstudiums
- Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführbarkeit beider Studiengänge der beteiligten Lehreinheiten (Fakultäten bzw. Hochschulen). Ist einer der Studiengänge eine Lehramtsstudiengang, benötigen Sie eine Bestätigung des Zentralen Prüfungsamtes für Lehramtsstudiengänge - eine zusätzliche Bescheingung aus den Fakultäten (Erziehungswissenschaft und Unterrichtsfächer) ist nicht erforderlich. Bitte beachten Sie, dass es grundsätzlich nicht möglich ist, zwei Lehramtsstudiengänge parallel zu studieren.
Die Unterlagen müssen Sie, je nach Bewerbungskonstellation (s. unten unter "Bewerbung"), entweder innerhalb der Bewerbungsfrist als Upload im Sonderantrag oder per Kontaktformular im Rahmen der Immatrikulation einreichen.
Bewerbung für ein Doppelstudium
Voraussetzung für die Zulassung zu einem Doppelstudium an der Universität Hamburg ist zunächst die reguläre Zulassung in beiden Studiengängen.
Je nachdem, ob Sie sich für die Studiengänge Ihres Doppelstudiums über “hochschulstart.de“ (betrifft nur Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie) oder direkt an der Universität Hamburg bewerben, bestehen für die Bewerbungs- und Einschreibungsformalitäten unterschiedliche Regelungen, die Sie im Weiteren finden.
Bewerbung für Medizin/Zahnmedizin/Pharmazie und einen anderen Studiengang
Sofern Sie den Antrag auf ein Doppelstudium in Bezug auf einen Studiengang stellen, der dem zentralen Vergabeverfahren von "hochschulstart.de" unterliegt (gilt nur für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie), kann der Antrag auf Doppelstudium erst im Rahmen der Einschreibung an der Universität Hamburg eingereicht werden.
Sind Sie bereits für Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie eingeschrieben, bewerben Sie sich für den zweiten Studiengang regulär über die Online-Bewerbung und reichen den Antrag auf das Doppelstudium mit Ihrer Bewerbung ein.
Im Falle einer Ablehnung des Antrags haben Sie die Wahl, den Studiengang zu wechseln oder in Ihrem bestehenden Studiengang eingeschrieben zu bleiben.
Bewerbung für alle anderen Studiengänge
Sofern Sie bereits für einen Studiengang eingeschrieben sind und sich für einen weiteren Studiengang bewerben, bewerben Sie sich für diesen über die Online-Bewerbung und stellen zusätzlich zu Ihrer Online-Bewerbung den Antrag auf Doppelstudium als Sonderantrag (in der Online-Bewerbung zu finden).
Auch der Sonderantrag muss innerhalb der Bewerbungsfrist elektronisch abgeschickt werden.
- Sollten Sie für den Studiengang eine Zulassung erhalten und Ihr Antrag bewilligt werden, können Sie das Doppelstudium aufnehmen.
- Sollten Sie für den weiteren Studiengang eine Zulassung erhalten, aber Ihr Antrag für ein Doppelstudium abgelehnt werden, können Sie entscheiden, ob Sie Ihr bestehendes Studium weiterführen oder den Studiengang wechseln möchten. Wenn Sie Ihr bestehendes Studium weiterführen möchten, müssen Sie nichts weiter tun. Wenn Sie den Studiengang wechseln möchten, stellen Sie bitte nach Erhalt des Zulassungsbescheid einen Antrag auf Immatrikulation für den neuen Studiengang. Sie werden dann mit der Immatrikulation für den neuen Studiengang aus Ihrem vorherigen Studiengang exmatrikuliert.
- Sollten Sie für den Studiengang eine Ablehnung erhalten, ist der Antrag auf Doppelstudium nachträglich gescheitert, da die Aufnahme des Doppelstudiums an die Bedingung geknüpft ist, dass eine reguläre Zulassung für den zusätzlichen Studiengang erfolgt.
Kein Doppelstudienantrag beim Übergang Bachelor-Master
Kein Antrag auf ein Doppelstudium ist erforderlich, wenn sich Ihr Bachelorstudium in der Abschlussphase befindet und gleichzeitig das entsprechende konsekutive Masterstudium aufgenommen werden soll. In diesem Fall dürfen Sie bis zum Ende des ersten Mastersemesters parallel in beiden Studiengängen immatrikuliert sein.
Kein Doppelstudienantrag bei Promotion
Es muss kein Antrag auf ein Doppelstudium gestellt werden, wenn Sie parallel studieren und promovieren möchten.
Kein Doppelstudienantrag bei gebührenpflichtigen Masterstudiengängen
Für ein paralleles Studium zweier Studiengänge, von denen mindestens einer ein gebührenpflichtiger Masterstudiengang ist, muss kein Antrag auf ein Doppelstudium gestellt werden.
In diesem Fall schreiben Sie bitte nach dem Absenden Ihrer Online-Bewerbung eine kurze Nachricht über das Kontaktformular, in der Sie uns mitteilen, dass Sie beide Studiengänge parallel studieren möchten.
Doppelstudium an zwei Hochschulen
Es ist auch ein Doppelstudium an zwei verschiedenen Hochschulen möglich. Hier gibt es verschiedene Konstellationen:
- Sind Sie bereits an der Universität Hamburg eingeschrieben und möchten das zweite Studium an einer anderen Hochschule aufnehmen, müssen Sie an der Universität Hamburg keinen Antrag auf ein Doppelstudium stellen - in dem Fall entscheidet die andere Hochschule über die Möglichkeit des Doppelstudiums.
- Sind Sie bereits an einer deutschen Privathochschule oder einer Hochschule im Ausland eingeschrieben und möchten das zweite Studium an der Universität Hamburg aufnehmen, ist bei der Universität Hamburg ebenfalls kein Antrag auf ein Doppelstudium erforderlich.
- Sind Sie bereits an einer anderen deutschen öffentlichen Universität eingeschrieben und wollen an der Universität Hamburg das zweite Studium aufnehmen, müssen Sie bei der Bewerbung an der Universität Hamburg den entsprechenden Antrag auf das Doppelstudium stellen.
- Sind Sie an keiner Universität eingeschrieben, aber bewerben sich gleichzeitig an der Universität Hamburg und einer anderen Universität um zwei verschiedene Studiengänge, die sie im Doppelstudium absolvieren möchten, müssen Sie ebenfalls bei der Online-Bewerbung an der Universität Hamburg einen Antrag stellen.
In jedem Fall sollten Sie sich auch bei der anderen Hochschule nach den dortigen Bestimmungen erkundigen, die von denen der Universität Hamburg abweichen können.
Doppelstudium und BAföG
Sofern Sie Ansprüche auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben, sind im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Doppelstudiums einige Besonderheiten zu beachten, da nur eine Ausbildung gefördert wird und Sie sich auf den zu fördernden Studiengang festlegen müssen. Deshalb ist zu empfehlen, sich diesbezüglich rechtzeitig beim Beratungszentrum Studienfinanzierung des Studierendenwerks beraten zu lassen.
Alternativen zu einem Doppelstudium
Häufig lässt sich das Interesse an einem anderen Fach auch dadurch befriedigen, dass es als Nebenfach gewählt wird oder dass Lehrveranstaltungen aus diesem Studiengang im Wahlbereich besucht werden. Grundsätzlich haben Studierende das Recht, auch an Lehrveranstaltungen anderer Fachbereiche teilzunehmen, sofern diese dafür freigegeben sind. Ein Abschluss kann auf diese Weise aber nicht erreicht werden.