UHH Newsletter

Februar 2012, Nr. 35

VERANSTALTUNGEN

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„Sind Facebook & Co für Hochschulen nutzbar?“ hieß die Auftaktveranstaltung der Reihe zum Thema „Social Media und Hochschulmarketing“ an der Universität Hamburg. Collage: UHH/PS



Kontakt:

Dagmar Schröder-Huse
Abteilung Internationales

t. 040.42838-9261
e. projekte.internationales-at-uni-hamburg.de


Zum Mitschnitt der Veranstaltung auf Lecture2Go...

Auftaktveranstaltung Datenschutz im Hochschulmarketing

Am 7. Februar fand die Veranstaltung „Sind Facebook & Co für Hochschulen nutzbar?“ als Auftakt der Veranstaltungsreihe zum Thema Social Media und Hochschulmarketing im Hauptgebäude der Universität Hamburg statt. Rund 100 Teilnehmende aus der Präsidialverwaltung, den Dekanaten und Studienbüros der Fakultäten sowie dem Regionalen Rechenzentrum (RRZ), der Finanzbehörde, dem MMKH und anderen Hamburger Hochschulen waren dabei und diskutierten mit dem Vertreter des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und den Datenschutzbeauftragten der Hamburger Hochschulen.
Eingeladen zu der Veranstaltung hatten die Abteilung Internationales und die Abteilung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.

Social Media und Hochschulmarketing

Dagmar Schröder-Huse (Abteilung Internationales) moderierte die Veranstaltung und erläuterte zum Einstieg, wieso sich die Abteilung Internationales mit dem Thema Hochschulmarketing so intensiv befasst. Die Ansprache internationaler Studierender und Wissenschaftler/innen erfolge immer stärker über Social Media, diese gewännen daher immer mehr Bedeutung für das Hochschulmarketing, führte sie aus.

Prof. Dr. Gabriele Beger (Direktorin der Staats- und Universitätsbibliothek - SUB - und gemeinsame Datenschutzbeauftragte der Hamburger Hochschulen) beschrieb die Aufgaben der Hochschuldatenschutzbeauftragten. Sie stellte klar, dass ihre Aufgabe den Hochschulen gegenüber beratend und unterstützend, nicht kontrollierend sei. Bernd Uderstadt, Datenschutzbeauftragter der SUB, führte in die rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes ein und umriss die Problematik bei der Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im Hochschulbereich.

Facebook und das deutsche Datenschutzrecht

Dr. Moritz Karg, als Referent beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für soziale Netzwerke verantwortlich, führte dann plastisch vor Augen, worin die Gefahren bei der Nutzung von Facebook bestehen und stellte abschließend heraus, dass die Aggregation von Daten und die dadurch ermöglichte Profilbildung durch Facebook nach Ansicht der behördlichen Datenschützer nicht dem deutschen Datenschutzrecht entspricht.

An die Fachvorträge schloss sich eine ausgiebige Fragerunde der Teilnehmenden an, die nach dem Ende der Veranstaltung auch im Foyer noch fortgeführt wurde.

Um die Gefahren wissen und abwägen

Der direkte und offene Kontakt zu Datenschutzbeauftragten wurden von den Teilnehmenden sehr begrüßt. Prof. Dr. Tim Eberhardt als Administration Information Officer (AIO) der Universität Hamburg brachte das Ergebnis der Veranstaltung salomonisch auf den Punkt: „Das Bedürfnis des Hochschulmarketings, in sozialen Netzwerken präsent zu sein, ist berechtigt. Zum Schutz der potentiellen Nutzer ist dessen Einsatz aber gründlich zu planen und abzuwägen. Wichtig erscheint, den Marketing-Mix regelmäßig zu überprüfen.“

Es ist eine Fortsetzung der Veranstaltungsreihe geplant. Über Ort und Zeit wird rechtzeitig informiert.

Zum Mitschnitt der Veranstaltung auf Lecture2Go...
M. Slobodeaniuk/G. Werner
 
 
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