UHH Newsletter

August 2009, Nr. 5

VERANSTALTUNGEN

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Multimediale Aufbereitung des historischen Materials, Foto: PS/UHHBlick auf die Stelen 'Richter und Gerichtsherren', Foto: GW/UHHUlrich Baumann, Vorsitzender der „Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz“ und selbst Opfer der Wehrmachtjustiz, beim Besuch der Ausstellung, Foto: PS/UHHDie Ausstellung von oben, Foto: PS/UHH
Die Wanderausstellung "Was damals Recht war..." machte Station im Westflügel des Hauptgebäudes, Foto: GW/UHH



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t. 040.42 843-4929/-2297
e. ausstellung-at-justiz.hamburg.de
www.stiftung-denkmal.de

„Was damals Recht war…“
Wanderausstellung zur Wehrmachtjustiz an der Universität Hamburg

Seit dem 7. Juli wird die Wanderausstellung mit dem Untertitel „Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht“ im Westflügel des Hauptgebäudes gezeigt. Die Ausstellung erinnert an etwa 20.000 Soldaten und Zivilisten, Männer und Frauen, die durch Unrechtsurteile der deutschen Wehrmachtgerichte ihr Leben verloren.
„Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein…“ – das der Ausstellung vorangestellte Zitat geht auf Hans Filbinger zurück, den ehemaligen Ministerpräsidenten Baden-Württembergs und ehemaligen NS-Marinerichter, der damit sein Handeln in der NS-Zeit zu rechtfertigen suchte.

Der Ausstellungstitel verweist insofern auf einen kritischen Punkt. Filbinger musste zwar seinen Posten als Ministerpräsident räumen, weil ihm eine persönliche Beteiligung an NS-Todesurteilen nachgewiesen werden konnte, doch „was damals Recht war“, blieb tatsächlich weiterhin Recht: NS-Todesurteile gegen „Fahnenflüchtige“ und „Kriegsverräter“ wurden lange nicht aufgehoben, die unter NS-Kriegsrecht Verurteilten in der Bundesrepublik nicht rehabilitiert.

Erst 2002 erstritt einer der damals Verurteilten und Überlebender, der Hamburger Ludwig Baumann, mit dem von ihm gegründeten Verein „Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz“ die Rehabilitierung von Wehrmachtsdeserteuren. Doch „Kriegsverräter“, denen man oft nicht mehr als eine „pazifistische Gesinnung“ oder kritische Äußerungen über den Nationalsozialismus vorwerfen konnte, blieben weiterhin ausgeschlossen aus dem „Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile“.

Erst vor wenigen Wochen, am 2. Juli 2009, wurde ein neuer Gesetzentwurf zur Aufhebung auch der Urteile gegen „Kriegsverräter“ in den Bundestag eingebracht, das nun im August verabschiedet werden soll.

Die Ausstellung leistet die verdienstvolle Aufgabe, konkrete Schicksale aufzuarbeiten und somit sowohl über die Rolle der Wehrmachtjustiz aufzuklären als auch auf die spätere politische Behandlung des Themas aufmerksam zu machen. Ausstellung und Katalog geben den aktuellen Forschungsstand wieder, ergänzt wurde die multimediale Präsentation durch ein Rahmenprogramm aus Vorträgen, Lesungen und Führungen, für das zusammen mit der Justizbehörde und dem Richterverein die Universität sorgte.

Die Ausstellung über die Opfer der NS-Militärjustiz entstand auf Initiative der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas. Auf Anregung des ehemaligen Vorstandsmitgliedes des Hamburgischen Richtervereins, Udo Löhr, kam die Ausstellung nach Hamburg.

Bis zum 8. August wird die Ausstellung noch im Foyer des Westflügels gezeigt.

Red.
 
 
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