Besondere Zugangsvoraussetzung im LAB
Besondere Zugangsvoraussetzung für Master of Education
Lehramt an berufsbildenden Schulen
Für die Immatrikulation in den Masterstudiengang müssen Sie im Bachelorstudium folgendes studiert haben:
- ein Unterrichtsfach, eine berufliche Fachrichtung, Erziehungs- oder Bildungswissenschaften mit dem Schwerpunkt Berufs- oder Wirtschaftspädagogik einschließlich schulpraktischer Studien,
- die Didaktik des Unterrichtsfachs sowie die Didaktik der beruflichen Fachrichtung.
Zudem ist die Erfüllung der besonderen Zugangsvoraussetzung erforderlich: eine abgeschlossene, auf die berufliche Fachrichtung bezogene dreijährige Berufsausbildung (z.B. Prüfungszeugnis der Handels- oder Handwerkskammer) oder alternativ ein mindestens zwölfmonatiges (bzw. 52-wöchiges) einschlägiges Betriebspraktikum.
Das Zeugnis über die abgeschlossene Berufsausbildung wird bei der Immatrikulation in den Masterstudiengang an der Universität Hamburg zusammen mit weiteren Unterlagen zu dem studierten Bachelorstudiengang hochgeladen und überprüft. Falls Sie keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen, können Sie die besondere Zugangsvoraussetzung durch Absolvieren des Betriebspraktikum erfüllen. Es besteht die Möglichkeit bis zu 26 Wochen des Betriebspraktikums studienbegleitend im Verlauf des Masterstudiums zu absolvieren. Das Praktikum muss jedoch spätestens bis zur Anmeldung der Masterarbeit abgeschlossen sein.
Das bereits absolvierte einschlägige Praktikum (mindestens 26 Wochen) in der jeweiligen beruflichen Fachrichtung muss vor der Bewerbung beim ZPLA zur Prüfung und Anerkennung eingereicht werden. Hierfür sind Praktikumszeugnisse, Praktikumsverträge oder ähnliche Nachweise erforderlich (siehe Merkblatt mit den inhaltlichen Anforderungen an das Betriebspraktikum).
Falls Sie:
- Zweifel hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen Ihrer beruflichen Fachrichtung und Ihrer abgeschlossenen Ausbildung haben,
- sich noch in der Abschlussphase Ihrer Ausbildung befinden,
- oder einen Nachweis durch z.B. ein Praktikum erbringen möchten,
dann ist in jedem Fall vorher eine Kontaktaufnahme mit dem ZPLA notwendig, um die Anerkennung zu klären.
Einreichung der Unterlagen über das Betriebspraktikum:
Die Nachweise zur Anerkennung eines Betriebspraktikums können per Post oder E-Mail über die Kontaktadresse eingereicht werden. Die Übereinstimmung mit den Originalen wird nach Kontaktaufnahme mit dem ZPLA individuell geprüft. Bei Nachweisen in Fremdsprache sind Übersetzungen in deutscher Sprache erforderlich. Bitte lesen Sie vor Einreichung das jeweilige Merkblatt.
Um Ihren Antrag auf Anerkennung des Betriebspraktikums rechtzeitig prüfen zu lassen, reichen Sie die Unterlagen bitte vor Beginn der Bewerbungsphase am 01.05. des jeweiligen Jahres ein.
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen stellt das ZPLA einen Anerkennungsbescheid aus, der bei der Immatrikulation an der Universität Hamburg mit den weiteren Nachweisen hochgeladen wird.
Bewerbungsfristen:
Die Bewerbung für die Master-Lehramtsstudiengänge ist ausschließlich zum Wintersemester möglich, und zwar vom 01.05. bis zum 15.06. eines Jahres.
Hinweis:
Es wird dringend empfohlen, sich frühzeitig vor Bewerbungsschluss beraten zu lassen. Für Rückfragen können Sie jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen.