Diese Vereinbarung sollte eine Kündigungsklausel enthalten, die den Fortfall der Studiengebühren vorsieht, sobald der Staat seinen Anteil an der Studienfinanzierung reduziert. Die Universitätsleitung hofft, dass die Vertretung der Studierenden ihre Vorstellungen zur Verbesserung der Studienbedingungen nicht auf die Forderung beschränkt, zusätzliche Mittel ausschließlich aus Steuern bereitzustellen.
Maßvolle Studiengebühren für Studierende aus wirtschaftlich besseren Lebensumständen sind keine Bildungsbarriere, wenn die Studienfinanzierung sozial angemessen gestaltet wird. Vorrangig ist eine sozial gerechte Studienfinanzierung, die Studierenden aus schwierigeren Lebensumständen das Studium ermöglicht. Dafür möchte die Universitätsleitung mit der Vertretung der Studierenden eintreten.
Lassen Sie uns gemeinsam an der Lösung der anstehenden Aufgaben arbeiten und miteinander darüber diskutieren. Für Gespräche mit VertreterInnen der Studierendenschaft steht das Präsidium jederzeit zur Verfügung.
Für Rückfragen:
Pressestelle der Universität Hamburg
Tel.: (040) 428 38–2968
E-Mail: presse@uni-hamburg.de