Koordination der Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen
Das Büro ist die zentrale Anlaufstelle der Universität Hamburg für
- Studieninteressierte
- Studienbewerber:innen
- Studierende
- Promovierende (die nicht zum wissenschaftlichen Personal gehören)
mit länger andauernden oder dauerhaften Beeinträchtigungen.
Dazu zählen zum Beispiel:
- somatische Krankheiten
- psychische Krankheiten (allgemeine Informationen für Studierende mit psychischen Erkrankungen finden Sie auf der Webseite „Studieren mit einer psychischen Erkrankung: Wie geht das?")
- motorische Beeinträchtigungen
- Sinnesbeeinträchtigungen
- Sprechbeeinträchtigungen
- Teilleistungsstörungen
- Autismus-Spektrum-Störungen
Wir beraten und unterstützen Sie bei allen beeinträchtigungsbezogenen Anliegen rund um Studienorientierung, Bewerbung und Studium. Das Büro ist Teil des Campus-Centers, dem zentralen Beratungszentrum der Universität Hamburg.
Gerne stehen wir auch universitätsinternen oder universitätsexternen Stellen für Informationen und Beratung rund um das Thema „Studieren mit Beeinträchtigungen an der Universität Hamburg“ zur Verfügung.
Für Studierende mit Beeinträchtigungen können sich die unterschiedlichsten hochschul- bzw. studiengangbezogenen Faktoren erheblich studienerschwerend auswirken. Wir arbeiten daher laufend an der Verbesserung des Informations- und Beratungsangebots sowie der Umsetzung des Nachteilsausgleichs gemäß § 11 PO. Darüber hinaus beteiligen wir uns regelmäßig an der Gestaltung von Strukturen und Prozessen, damit diese barrierefreier bzw. zugänglicher werden.
Das Büro fungiert als Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für die Gruppe der Studierenden mit Behinderungen gemäß § 2 Abs. 1 SGB IX .
Stabsstelle „Koordination der Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen“
Der Auftrag und Arbeitsansatz des Büros ist auch als barrierefreie pdf-Datei mit Visualisierungen verfügbar.
Zielgruppe
Zielgruppe der Stabsstelle, die nach außen als „Büro für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen“ auftritt, sind Studienbewerber: innen und Studierende mit Beeinträchtigungen. Studierende mit Beeinträchtigungen zählen zur Gruppe „Menschen mit Behinderungen“, wenn sie unter § 3 des Hamburgischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen fallen:
„Menschen mit Behinderungen im Sinne dieses Gesetzes sind Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Als langfristig gilt ein Zeitraum, der mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate andauert.“
Dieser Begriff ist deutlich weiter als das alltagssprachliche Verständnis von Behinderung. Die Universität Hamburg erfasst keine Daten zu dieser Gruppe. Nach der 22. Sozialerhebung (BMBF 2023) geben 16 % der Studierenden an deutschen Hochschulen an, dass sie Beeinträchtigungen haben, die das Studium auf Dauer oder zeitweise erschweren.
Gesetzlicher Auftrag
Regelungen des Hamburgischen Hochschulgesetzes, die sich auf Studienbewerber: innen und Studierende mit Behinderungen sowie das Amt „Beauftragte:r für die Belange von Studierenden mit Behinderungen“ beziehen:
- § 3 Abs. 8 HmbHG
- § 37 Abs. 2 HmbHG
- § 38 Abs. 5 HmbHG
- § 42 Abs. 4 HmbHG
- § 60 Abs. 2 Nr. 15 HmbHG
- § 88 HmbHG
Aufgaben und Arbeitsansatz
Ziel der Stabsstelle, ist es die Entwicklung der Universität Hamburg zu einer inklusiven Hochschule zu unterstützen und damit Studierenden mit Beeinträchtigungen ein inklusives Studium zu ermöglichen. Im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die in Deutschland den Status eine einfachen Bundesgesetzes hat, können hierfür zwei sich ergänzende Konzepte herangezogen werden. Auf der einen Seite steht das Prinzip Barrierefreiheit von vornherein, unabhängig von konkreten Bedarfen einzelner Studierender, bei der die Bedingungen für alle Studierenden möglichst zugänglich gestaltet werden. Auf der anderen Seite steht das Prinzip der angemessenen Vorkehrungen im Einzelfall (insbesondere Nachteilsausgleiche), bei dem für Studierende auf Antrag Bedingungen verändert werden.
Schwerpunkte des Büros im Bereich Barrierefreiheit sind:
- Digitale und bauliche Barrierefreiheit,
- barrierefreie Literatur,
- Informations- und Schulungsangebote für Lehrende
Schwerpunkte im Bereich der individuellen Maßnahmen sind:
- Diverse Informations- und Beratungsangebote für Studierende,
- Empfehlungsschreiben für Maßnahmen des Nachteilsausgleichsl
Mitarbeitende „Stabsstelle“
- Dr. Maike Gattermann-Kasper
- Dr. Susanne Peschke
- Studentische Tutor: innen
Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen nach § 88 HmbHG
- Dr. Maike Gattermann-Kasper, Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen
- Prof. Dr. Sven Degenhardt, Stv. Beauftragter für die Belange von Studierenden mit Behinderungen
Kontakt
Die Stabsstelle und die Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderungen sind im Allgemeinen über das Funktionspostfach beeintraechtigt-studieren"AT"uni-hamburg.de, bei Fragen zu barrierefreier Literatur über befugte-stelle"AT"uni-hamburg.de und ggf. über die persönlichen Mailadressen Vorname.Nachname@uni-hamburg.de zu erreichen.