UHH Newsletter

April 2012, Nr. 37

CAMPUS

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Gruppenbild des Organisationsteams von der Bucerius Law School, der Helmut-Schmidt-Universität und der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg. In der Mitte: Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB, sowie Prof. Dr. Angelika Nußberger, Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Foto: Reinhard Scheiblich, HSU Hamburg



Kontakt:

Tina Winter
wiss. Mitarbeiterin Juniorprofessur für Öffentliches Recht, Europarecht, Völkerrecht und Rechtsphilosophie Professor Dr. Matthias Klatt
Universität Hamburg
Rothenbaumchaussee 33
20148 Hamburg

t. 040.42838-5415
e. tina.winter-at-jura.uni-hamburg.de

„Kollektivität – Öffentliches Recht zwischen Gruppeninteressen und Gemeinwohl“: Tagung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Öffentlichen Recht

Bürgerproteste auf der Straße und auch Social Media fordern es ein: eine größere Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger. Muss das Verhältnis der Gruppeninteressen zum Gemeinwohl im Öffentlichen Recht neu überdacht werden? In ihrer Festrede anlässlich der 52. Assistententagung Öffentliches Recht verteidigte die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, den „Vorrang des sozialen Individuums in der Gesellschaft und im Recht“.
Vom 13. bis 16. März fand diese wichtige Tagung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich Öffentliches Recht in Hamburg statt, die diesmal von drei Hamburger Hochschulen gemeinsam organisiert wurde: der Universität Hamburg, der Bucerius Law School und der Helmut-Schmidt-Universität.

Bundesministerin der Justiz besuchte Hamburg

Höhepunkte der 52. Tagung waren die Festrede der Bundesministerin der Justiz sowie der Festvortrag der Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Prof. Dr. Angelika Nußberger. Leutheusser-Schnarrenberger betonte, dass Freiheit die Möglichkeit der Selbstbestimmung des Individuums bedeute und warnte vor antiliberalen Tendenzen in der öffentlichen Meinung. Professorin Nußberger erläuterte in ihrem Vortrag „Auf der Suche nach einem europäischen Konsens – zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte“ Aspekte im Umgang mit divergierenden Grundrechtsstandards.

In ihrem Grußwort zur Eröffnungsveranstaltung unterstrich die Vize-Präsidentin der Universität Hamburg, Prof. Dr. Rosemarie Mielke, die Bedeutung eines solchen Forums für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, bevor Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem in seiner Rede mit dem Titel „Neue Kollektivität – wie das World Wide Web das Recht durcheinanderwirbelt“ in das Tagungsthema einführte.

13 Referate an 3 Wissenschaftsstandorten

An drei Tagen wurden an den drei Hochschulstandorten 13 Referate vorgestellt, die Probleme des Grundrechtsschutzes, der Einbeziehung kollektiver Akteure in Entscheidungsprozesse ebenso diskutierten wie die Notwendigkeit dogmatischer Innovation zum Schutz zukünftiger Generationen. Es wurden auch Vor- und Nachteile direkt-demokratischer Partizipation für den Grundrechtsschutz Einzelner thematisiert.

T. Winter/Red.
 

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