Aufgaben des Zentralen Prüfungsamtes für Lehramtsprüfungen
- Geschäftsstelle für den Zentralen Prüfungsausschuss für die Bachelor-Lehramtsstudiengänge (BAPAL)
- Geschäftsstelle für den Zentralen Prüfungsausschuss für die Master-Lehramtsstudiengänge (MAPAL)
- Betreuung der zentralen Prüfungsausschüsse für Bachelor und Master Lehramtsprüfungen
- Einhaltung sowie Umsetzung der Bestimmungen der Rahmenprüfungsordnung (RPO)
- Beratung in übergreifenden Fragen von Prüfungsangelegenheiten (keine Studienberatung)
- Prüfung der Zugangsvoraussetzungen für das Lehramt an Beruflichen Schulen (LAB): abgeschlossene Berufsausbildung oder zwölfmonatiges Betriebspraktikum in der gewählten beruflichen Fachrichtung
- Anmeldung und Zulassung zum Abschlussmodul
- Nachteilsausgleich beim Abschlussmodul
- Prüfungen: Versäumnis und Rücktritt bei Erkrankung; Administration der Krankmeldungen, Berücksichtigung von Mutterschutzfristen und Elternzeiten
- Überprüfung von Täuschungsversuchen und Verstößen gegen die Prüfungsordnung (auf Antrag der Prüflinge)
- Korrektur von Noten in STiNE (nach Veröffentlichung durch die Prüfenden o. das Studienbüro)
- Eintragen von Anerkennungen in STiNE – die fachliche Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen geschieht in den jeweiligen Fakultäten
- Erstellen von Bescheinigungen zur Feststellung des ordnungsgemäßen Studiums gem. § 48 BAföG sowie zur Ermittlung der Studiendauer (für das BAföG-Amt des Studierendenwerks Hamburg)
- Administration der Bachelor- und Masterarbeiten (gemeinsam mit den Fakultäten/Hochschulen)
- Bescheid über endgültig nicht bestandene Bachelor- und Masterprüfung
- Widerspruch gegen das Prüfungsverfahren und gegen Prüfungen
- Erstellen von Abschlussunterlagen: Urkunde, Zeugnis, Diploma Supplement und Transcript of Records
- Einsicht in die Prüfungsakten (Prüfungsaktenführung)
- Koordination des Zeitfenstermodells für Überschneidungsminimierung
- Berichte und Statistik
- Verfassen von Informationsmaterial mit übergreifenden Regelungen
- STiNE-Modellierung der sog. Hauptfachprüfungsordnungen gemäß Rahmenprüfungsordnung
- Unterstützung bei der Modellierung der sog. Nebenfachprüfungsordnungen in STiNE
- Zusammenarbeit mit anderen Universitätsabteilungen bei übergreifenden prüfungsrechtlichen Fragen
- Zusammenarbeit mit dem Lehrerprüfungsamt des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) bei Abstimmungsfragen im Rahmen der Prüfungsverwaltung der Lehramtsstudiengänge.
- Ferner ist das ZPLA für die Administration bzw. die Sachbearbeitung der noch nicht abgeschlossenen Ersten Staatsprüfungen, die auf der Grundlage der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Hamburger Schulen vom 18.5.1982 durchgeführt werden, zuständig.