Zwischenevaluation Juniorprofessorinnen und -professoren
Juniorprofessuren
Die Juniorprofessur wurde 2002 mit der 5. Novelle des Hochschulrahmengesetzes eingeführt. Sie soll die frühe wissenschaftliche Eigenständigkeit von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern ermöglichen.
Die Einrichtung einer Juniorprofessur erfolgt zunächst für drei Jahre, nach deren Ablauf eine geregelte Zwischenevaluation erfolgt. Die Prüfung des Evaluationsverfahrens wird in der Stabsstelle Berufungen vorgenommen.