Verfahren zur Anzeige wesentlicher Änderungen (Reform der Lehrerbildung)
Hintergrund
Die Fortschreibung der Reform der Lehrerbildung und die in diesem Zuge vorgenommenen Änderungen an den Hamburger Lehramtsstudiengängen zogen eine Reihe von Veränderungen in sämtlichen Teilstudiengängen nach sich, die u.a. die Konzeption, Struktur oder Inhalte der Teilstudiengänge betrafen. Solcherlei Änderungen müssen gem. § 28 StudakkVO als sog. Wesentliche Änderungen dem zuständigen Akkreditierungsgremium angezeigt werden. Dies ist in diesem Fall die Zertifizierungskommission Lehrerbildung (ZL).
Zielsetzung
Mit dem Verfahren wird überprüft, ob der Zertifizierungsstatus bereits zertifizierter Lehramtsteilstudiengänge erhalten bleiben kann.
Zeitraum
Das Verfahren wird im Zeitraum vom Sommersemester 2021 bis Wintersemester 2022/23 durchgeführt.
Verfahrensüberblick
Das Verfahren besteht aus vier Verfahrensschritten, jeder Schritt wird dabei durch Referat 31 initiiert und prozessual begleitet.
Verfahrensschritt | Zeitraum |
1. Anzeige wesentlicher Änderungen an den Teilstudiengängen der Hamburger Lehramtsstudiengänge durch Teilstudiengangleitung(en) |
Bis 7. Juni 2021 bzw. nach Vereinbarung |
2. Fachlich-inhaltliche Einschätzung durch eine/n Fachgutachtende/n aus der Erstzertifizierung zum Erhalt des Zertifizierungsstatus |
Ab November 2021 |
3. Ggf. Abgabe einer Stellungnahme der Behörde für Schule und Berufsbildung |
6 Wochen vor Sitzung der Zertifizierungskommission Lehrerbildung |
4. Entscheidung durch die Zertifizierungskommission Lehrerbildung über den Zertifizierungsstatus |
Ab Mai 2022 |