Unser Sprechstundenkonzept
Situation aufgrund der Corona-Pandemie:
Aufgrund der Corona-Pandemie bieten wir zurzeit nur telefonische Beratung oder Beratung per Videochat an. Dies gilt sowohl für die offenen Sprechstunden als auch für individuell vereinbarte Termine.
Offene Sprechstunde
Während der offenen Sprechstunde (siehe Sprechstundenübersicht) stehen wir Ihnen ohne vorherige Anmeldung für Beratungsgespräche zur Verfügung. Da die Klärung komplexer Anliegen einige Zeit in Anspruch nehmen kann, entstehen manchmal längere Wartezeiten. Falls wir bis zum Ende der offenen Sprechstunde noch nicht mit allen wartenden Personen sprechen konnten, stehen wir in der Regel nach Ende der angekündigten Sprechzeiten weiter zur Verfügung. Sollte dies aufgrund anderweitiger Verpflichtungen nicht möglich sein, teilen wir Ihnen das „vor Ort“ mit und bieten Ihnen einen Termin an.
Je nach Zahl der wartenden Ratsuchenden kann es manchmal dazu kommen, dass wir bereits vor Ablauf der angekündigten Sprechzeiten keine Wartenummern mehr vergeben. Sie haben in einem solchen Fall die Möglichkeit, ein Formular mit Ihren Kontaktdaten und ggf. Ihrem Anliegen zu hinterlassen, damit wir uns bei Ihnen melden und das weitere Vorgehen vereinbaren können. Das Formular erhalten Sie am Servicepoint oder bei uns.
Die persönliche Beratung hat während einer offenen Sprechstunde stets Vorrang gegenüber telefonischer Beratung. Falls keine andere Person angegeben ist, wird die Sprechstunde von Frau Dr. Gattermann-Kasper durchgeführt, die ggf. von studentischen Mitarbeiter*innen unterstützt wird. Bei geplanter Abwesenheit, z. B. Urlaub, Dienstreise, führen die studentischen Mitarbeiter*innen die Sprechstunde durch. Bei ungeplanter Abwesenheit, z. B. Krankheit, kann die Sprechstunde kurzfristig verlegt werden oder ausfallen.
Die offenen Sprechstunden des Büros für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten werden teilweise auch in DGS und LBG angeboten. Aktuell besteht diese Möglichkeit nicht. Sie können aber Dolmetscher*innen mitbringen, siehe Punkt „Kommunikative Zugänglichkeit“.
Telefonsprechstunde
Während der Telefonsprechstunde können Sie sich insbesondere mit kurzen Anliegen oder zur Vereinbarung eines Termins für ein persönliches Gespräch an die studentischen Mitarbeiter*innen wenden.
Telefonische Kontaktaufnahme
Außerhalb der telefonischen Sprechstunden sind wir telefonisch häufig nicht zu erreichen, weil Beratungsgespräche geführt oder andere dienstliche Termine wahrgenommen werden. Bitte nutzen Sie die Telefonsprechstunde oder senden eine E-Mail an beeintraechtigt-studieren"AT"uni-hamburg.de.
Kontaktaufnahme per E-Mail
Die persönliche Beratung im Rahmen offener Sprechstunden und individueller Termine nach Vereinbarung, die telefonische Beratung sowie andere dienstliche Termine haben Vorrang vor der Beantwortung von E-Mails. Falls Sie ein dringendes Anliegen haben, nutzen Sie bitte die offenen oder telefonischen Sprechstunden.
Persönliche Termine nach Vereinbarung
Persönliche Termine nach Vereinbarung sind in der Regel von montags bis freitags möglich. Wir empfehlen Ihnen einen Termin zu vereinbaren,
- wenn Sie zu den offenen Sprechstunden (siehe Sprechstundenübersicht) aufgrund studienbezogener Verpflichtungen nicht kommen können oder
- wenn Sie ein komplexes Anliegen haben, das differenziert geklärt werden muss.
In der Regel gibt es Wartezeiten für persönliche Termine. Kommen Sie bitte bei dringenden Anliegen in eine offene Sprechstunde!
Terminvereinbarung:
- in der Telefonsprechstunde oder
- per E-Mail an beeintraechtigt-studieren"AT"uni-hamburg.de
Bitte nennen Sie uns bereits in der Anfrage Tage und Zeiten, zu denen Sie einen Termin wahrnehmen können. Wir freuen uns, wenn Sie für terminbezogene Klärungen eine Telefonnummer angeben. Solche Anfragen werden entweder von Frau Dr. Gattermann-Kasper oder von studentischen Mitarbeiter*innen beantwortet.
Kommunikative Zugänglichkeit offener Sprechstunden und persönlicher Termine
Die Kosten für Gebärden- oder Schriftsprachdolmetschende oder kommunikative Assistenz werden für Personen, die sich für ein Studium an der Universität Hamburg interessieren oder bewerben sowie für Studierende der Universität Hamburg übernommen. Dies gilt insbesondere für Personen, die taub sind oder eine Beeinträchtigung des Hörens haben.
Die Vergütung von Dolmetscher*innen erfolgt in Anlehnung an die Regelung der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg für Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zum Besuch einer Hochschule nach dem SGB XII.
Datenschutz und Schweigepflicht
Die Universität Hamburg erfasst im Campus-Management-System STiNE keine Daten zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Studienbewerber*innen oder Studierenden. Daher ist z. B. nicht erkennbar, ob und wie viele Studierende beeinträchtigt sind, ob sie als Härtefall zugelassen wurden oder ob sie Nachteilsausgleiche bei Prüfungen in Anspruch nehmen.
Beratungsgespräche werden vertraulich behandelt. Die Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht.