Osaka City University — Hamburg
Osaka City University, Japan und Universität Hamburg arbeiten seit 1992 zusammen. Im Rahmen der Partnerschaft haben beide Institutionen einen Asutausch für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eingerichtet. Das Austauschprogramm ermöglicht den Teilnehmenden die eigene Forschung und die eigenen Netzwerke zu internationalisieren und zugleich einen wichtigen Beitrag zur Partnerschaft zu leisten.
Kurzübersicht
| Bewerbungsfrist: voraussichtlich 31. Mai 2020 | Austauschplätze: 1/ Jahr | Länge des Aufenthalts: bis zu 1 Monat |
| Forschungsbereiche: alle | Wiss. Qualifikation: PhD oder höher | Fördermittel: bis zu EUR 1.250 |
Daten & Fakten
Bewerbungsfrist: 31. Mai 2019
Abgabeort Bewerbungen: Anschrift/ E-Mail Kontaktperson s. rechts
Zeitpunkt des Aufenthalts: Der Aufenthalt an der Partnerhochschule findet im auf die Bewerbung folgenden Jahr statt
Wissenschaftliche Qualifikation: PhD oder höher
Forschungsbereiche: offen für alle
Benötigte Bewerbungsunterlagen:
- Unterschriebenes Bewerbungsformular (in Englisch)
- Beschreibung des Forschungs-/ Lehrvorhabens (max. 2 Seiten, in Englisch)
- CV (in Englisch)
- Publikationsliste (in Englisch)
- Schriftliche Befürwortung der Dekanin bzw. des Dekans (in Englisch oder Deutsch)
- Einladungsschreiben der wissenschaftlichen Betreuerin bzw. des Betreuers an der Partnerinstitution (in Englisch)
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Gehen Sie bitte in Ihrer Bewerbung auch auf folgende Aspekte ein:
- Handelt es sich bei Ihrem Projekt um einen Forschungsschwerpunkt Ihres Instituts oder ist es eher ein singuläres Forschungsgebiet (z. B. bei Doktorandinnen und Doktoranden)?
- Bestehen Ihrerseits bereits Forschungskontakte zur Partnerhochschule?
- Welches hochschulpartnerschaftliche Potential wird in der wissenschaftlichen Kooperation gesehen (Nachhaltigkeitsfaktor)?
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Osaka City University, die Interesse haben, am Wissenschaftsaustausch teilzunehmen, wenden sich bitte an das International Office der Heimatuniversität.
Exportkontrolle, akademische Freiheit und vertieftes Prüfverfahren
Die Abteilung Internationales unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Hamburg dabei, Risiken in der internationalen Zusammenarbeit zu minimieren und Kooperationen auf eine sichere Basis zu stellen. Hierzu hat das Präsidium der Universität Hamburg 2020 einen Prüfprozess für internationale Kooperationen beschlossen: Förderanträge und Kooperationsabkommen mit internationalen Partnern werden in Hinblick auf Einhaltung akademischer Freiheit und die Vorgaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch die Präsidialverwaltung geprüft. Weisen Kooperationsthemen kontrollrechtliche Relevanz auf und befindet sich die kooperierende Institution in einem Land, das nach Academic Freedom Index (AFI) Einschränkungen in der akademischen Freiheit aufweist, wird ein vertieftes Prüfverfahren eingeleitet. Die Erstprüfung und das vertiefte Prüfverfahren werden nach festgelegten Parametern durchgeführt.
Nach der erfolgreichen Durchführung des Wissenschaftsaustausches sind Teilnehmende der Universität Hamburg dazu verpflichtet, einen Sachbericht einzureichen.
Zur Abrechnung Ihrer Reise folgen Sie bitte den Informationen im Merkblatt.
Im Rahmen des Wissenschaftsaustausches werden folgende Leistungen angeboten:
- Keine Unterbrechung der Fortzahlung der Bezüge durch die Universität Hamburg (Drittmittelfinanzierte Mitglieder klären diese Frage bitte mit dem jeweiligen Geldgeber)
- Übernahme eines Aufenthaltskostenzuschusses durch die Partnerhochschule oder entsprechende Äquivalenzen
- Flugkostenzuschuss durch die Universität Hamburg
- Gästen an der OCU werden ca. 8.000 JPY pro Tag (etwa 60 Euro) zur Verfügung gestellt, davon etwa 4.000 JPY (ca. 30 Euro) pro Tag für die Unterkunft verrechnet.