Regelung aufgrund der russischen Kriegshandlungen in der Ukraine
Studierende, die im Rahmen des Erasmus Programms in die umliegenden Länder der Ukraine und Russland reisen, haben die Möglichkeit, ihre geplante bzw. angetretene Mobilität abzubrechen bzw. nicht anzutreten. Anfallende Kosten für den vorzeitigen Abbruch bzw. Nichtantritt können aufgrund der Höheren Gewalt erstattet werden.
Die Mobilität (Studium oder Praktikum) konnte aufgrund der Höheren nicht angetreten werden. Können damit verbundene Unkosten erstattet werden?
Sind z.B. Reisekosten im Zusammenhang mit der geplanten Mobilität angefallen (z.B. ein storniertes Flugticket, Reservierungskosten für eine Unterkunft), kann ein Antrag auf Rückerstattung gestellt werden (bis zur max. im Grant Agreement vereinbarten Summe).
Voraussetzung hierfür ist:
- Alle für eine Förderung relevanten Dokumente wie das Learning Agreement, die Immatrikulationsbescheinigung des laufenden Semesters sowie das Grant Agreement müssen vollständig in der Datenbank hochgeladen werden
- Ausfüllen der Erklärung zur Höheren Gewalt
- Ausfüllen des Rückerstattungsformulars
- Upload der Belege in die Datenbank Mobility Online (z.B. Flugticket)
- Upload des Nachweises durch den Reiseanbieter, Vermieter etc., dass die Kosten nicht erstattet werden können (z.B. durch Ihre E-Mail Korrespondenz mit den Anbietern)
Die Mobilität (Studium oder Praktikum) musste aufgrund der Höheren Gewalt physisch ab- bzw. unterbrochen werden. Das Studium/Praktikum wird online weiterverfolgt oder es fallen laufende Mehrkosten an. Was kann gefördert werden?
Studierende können die im Grant Agreement vereinbarte Fördersumme, auf Basis des von der Gasthochschule/dem Praktikumsgeber bestätigten Zeitraums erhalten, sofern sie erklären, dass sie:
a) noch Ausgaben haben, die direkt und ausschließlich mit dem Erasmus-Aufenthalt in diesem Land verbunden sind (z.B. Miete, Strom, Zeitkarten ÖPNV)
und/oder
b) an virtuellen Aktivitäten (z.B. Online-Kurse oder Homeoffice) teilnehmen, sofern die Gasteinrichtung im Zielland diese als Alternative zur Verfügung gestellt hat und die Kurse/Praktikumsinhalte zur Erreichung der Lernziele, wie in der Lernvereinbarung festgelegt, beitragen.
Voraussetzung hierfür ist:
- Alle für eine Förderung relevanten Dokumente wie das Learning Agreement, die Immatrikulationsbescheinigung des laufenden Semesters sowie das Grant Agreement müssen vollständig in der Datenbank hochgeladen werden
- Ausfüllen der Erklärung zur Höheren Gewalt
- Bestätigung der Gasthochschule/des Praktikumsgebers mit Anfangs-und Enddatum des Aufenthaltes (Confirmation of Stay bzw. Praktikumszeugnis)
Unabhängig von der Regelung der Höheren Gewalt müssen für den Abschluss des Erasmus Semesters folgende Dokumente eingereicht bzw. hochgeladen werden:
- Transcript of Records
- Online EU-Survey
Die Mobilität (Studium oder Praktikum) wurde aufgrund der Höheren Gewalt endgültig abgebrochen. Das Studium/Praktikum wird nicht online weiterverfolgt. Welcher Zeitraum kann gefördert werden?
Der Aufenthalt wurde endgültig abgebrochen, das Studium/Praktikum wird nicht online fortgeführt und es fallen keine weiteren Ausgaben an, die direkt und ausschließlich mit dem Erasmus-Aufenthalt in diesem Land verbunden sind (z.B. Miete, Strom, Zeitkarten ÖPNV).
Da nur der im Ausland verbrachte Zeitraum förderfähig ist, müssen Studierende den Teil des Zuschusses zurückzuzahlen, der für den Zeitraum vom tatsächlichen Mobilitätsende bis zum geplanten Enddatum vorgesehen war.
Folgende Dokumente müssen eingereicht/hochgeladen werden:
- Erklärung zur Höheren Gewalt
- Bestätigung der Gasthochschule/des Praktikumsgebers mit Anfangs-und Enddatum des Aufenthaltes (Confirmation of Stay bzw. Praktikumszeugnis)