Internationale Lehr- und Lernformate @home
Ziel des aus Mitteln der Exzellenzstrategie geförderten Programms ILLF@home ist die dauerhafte Etablierung von virtuellen Lehr- und Lernformaten mit internationalen Partnern der Universität Hamburg (COIL-Ansatz: Collaborative Online International Learning).
Die gemeinsamen virtuellen Lernerlebnisse eröffnen Studierenden der Universität Hamburg und der Partnerhochschulen im Sinne von Diversität und Nachhaltigkeit Chancen, auch ohne zu reisen internationale und interkulturelle Erfahrung zu sammeln. Gleichzeitig werden die Kooperationen der Universität Hamburg mit ihren strategischen und Potenzialpartnern gestärkt und weiterentwickelt.
Förderfähig sind Lehr- und Lernformate, die in Kooperation mit strategischen und Potenzialpartnerhochschulen durchgeführt werden. In Ausnahmefällen kann eine Zusammenarbeit mit anderen internationalen Partnerhochschulen gefördert werden, die für die Fakultäten von strategischer Bedeutung sind. Bei multilateralen Projekten muss zumindest eine strategische oder Potenzialpartnerhochschule eingebunden sein.
Überblick
| Zielgruppe: Studierende der Universität Hamburg sowie Studierende von strategischen und Potenzialpartnerhochschulen der Universität Hamburg. Offen für alle Fächer und Studierendengruppen.
| Antragsfähig: an der Universität Hamburg angestellte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die regelmäßig in der Lehre tätig sind (als Professorin bzw. Professor).
| Programmziele: Ausbau des Angebots für Studierende der Universität Hamburg zur Erlangung interkultureller und internationaler Erfahrung "@home". Ausbau der internationalen strategischen und Potenzialpartnerschaften im Bereich der gemeinsamen digitalen Lehre. Langfristiger Ausbau digitaler Lehr- und Lernformate als strategisches Mittel internationaler Zusammenarbeit.
| Förderfähige Aktivitäten: nachhaltiger Aufbau und regelmäßige Durchführung digitaler Lehrangebote in Kooperation mit förderfähigen Partnerhochschulen. Mobilität von Lehrenden der Universität Hamburg zur Anbahnung.
| Fördermittel: bis zu EUR 15.000 für max. 2 aufeinanderfolgende Semester für Aufbau und Etablierung eines langfristigen digitalen Lehrangebots im Regelbetrieb. Förderfähig sind: Reise- und Aufenthaltskosten. Anteilig organisatorische Kosten, Materialien und Sachmittel in Zusammenhang mit digitalen Formaten. Studentische Hilfskräfte und Tutorinnen bzw. Tutoren. Bei Fragen zur Förderfähigkeit von weiteren Maßnahmen wenden Sie sich bitte an die Programmkoordination.
| Antragsfrist: 30. Juni 2023 für Lehrangebote, die ab WiSe 2023/24 und SoSe 2024 stattfinden. 15. Januar 2024 für Lehrangebote, die ab SoSe 2024 und WiSe 2024/25 stattfinden.
Informationen zur Beantragung
Voraussetzungen zur Antragstellung:
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Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ist an der Universität Hamburg angestellt und aktiv in der Lehre tätig (regelmäßig als Professorin bzw. Professor). Bei Anträgen durch Postdocs oder wissenschaftliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter ist die Unterstützung einer Professorin bzw. eines Professors erforderlich.
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Das digitale Lehrangebot wird zusammen mit einer Hochschullehrerin bzw. einem Hochschullehrer einer förderfähigen Partnerhochschule durchgeführt.
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Mindestens je 6 Studierende der Universität Hamburg und der Partnerhochschule nehmen teil; eine ausgeglichene Balance wird angestrebt.
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Gewünscht, aber nicht vorausgesetzt, wird eine Gegenfinanzierung der Partnerseite.
Neben der Vermittlung fachbezogener Kenntnisse sollen die virtuelle Begegnung und der Austausch mit Studierenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Partnerhochschulen im Mittelpunkt stehen.
Der Antrag muss enthalten:
- Antragsformular
- Darstellung des Vorhabens, insbesondere der Lernziele und Förderung von Zusammenarbeit und Austausch der Studierenden der beteiligten Partner
- Zeitplan
- Tabellarische begründete Kostenaufstellung (für max. 2 aufeinanderfolgende Semester)
- Maximale Seitenzahl: 8 Seiten
Folgende Kriterien und Aspekte (Auswahl) fließen in die Förderentscheidung mit ein; sie zielen insbesondere auf den Ausbau der nachhaltigen Zusammenarbeit mit der Partnerhochschule und die Förderung wissenschaftlicher und interkultureller studentischer Kompetenzen:
- Wissenschaftliche und didaktische Konzeption unter Beachtung der Förderung der studentischen Interaktion sowie des Erwerbs interkultureller Kompetenzen
- Langfristige Konzeptionierung des digitalen Lehrangebots
- Integration des gemeinsamen digitalen Lehrangebots in das Curriculum des Studiengangs an der Universität Hamburg
- Erkennbarer Beitrag zur Intensivierung und Weiterentwicklung der Partnerschaft
- Schlüssigkeit der Finanzplanung
Exportkontrolle, akademische Freiheit und vertieftes Prüfverfahren:
Die Abteilung Internationales unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Hamburg dabei, Risiken in der internationalen Zusammenarbeit zu minimieren und Kooperationen auf eine sichere Basis zu stellen. Hierzu hat das Präsidium der Universität Hamburg 2020 einen Prüfprozess für internationale Kooperationen beschlossen: Förderanträge und Kooperationsabkommen mit internationalen Partnern werden in Hinblick auf Einhaltung akademischer Freiheit und die Vorgaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch die Präsidialverwaltung geprüft. Weisen Kooperationsthemen kontrollrechtliche Relevanz auf und befindet sich die kooperierende Institution in einem Land, das nach Academic Freedom Index (AFI) Einschränkungen in der akademischen Freiheit aufweist, wird ein vertieftes Prüfverfahren eingeleitet. Die Erstprüfung und das vertiefte Prüfverfahren werden nach festgelegten Parametern durchgeführt.
Allgemeine Kriterien:
Voraussetzung für eine Förderung sind zudem die Einhaltung aller grundlegenden Antragsvoraussetzungen (s. Antragstellung) und die Verfügbarkeit von Fördermitteln.
Förderhöhe:
- Die maximale Förderhöhe beträgt EUR 15.000 je Antrag für max. 2 aufeinanderfolgende Semester.
Verwendung der Fördermittel:
- Reise- und Aufenthaltskosten für Anbahnung (Wissenschaftlerin/Wissenschaftler der Universität Hamburg)
- Personalkosten für studentische Hilfskraft bzw. Tutorin/Tutor
- Anteilig Kosten für Organisation und Sachmittel in Zusammenhang mit digitalen Formaten (z.B. Lehrmaterialien, technische Lizenzen, etc.)