Innovative Lehr- und Lernformate
Im Rahmen der Förderlinie "Innovative Lehr- und Lernformate (ILLF)" unterstützt die Abteilung Internationales international ausgerichtete Lehr- und Lernformate, die in Zusammenarbeit mit strategischen Partnerhochschulen sowie den Potenzialpartnern durchgeführt werden. Nachrangig kann eine Zusammenarbeit mit anderen internationalen Partnerhochschulen gefördert werden, die für die Fakultäten von strategischer Bedeutung sind. Mit dem Ziel die Bildungszusammenarbeit auszubauen, weitere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und vor allem Studierende aller Gruppen in die strategischen Kooperationen einzubinden, soll mit der Förderlinie auf bestehende Wissenschaftskontakte aufgebaut werden. Die bestehenden internationalen strategischen, Potenzial- sowie Fakultätspartnerschaften der Universität Hamburg sollen auf diese Weise weiter ausgebaut werden.
Überblick
- Zielgruppe: Studierende aller Studierendengruppen (Bachelor/ Master/ Staatsexamen/ Promotion) der Universität Hamburg und von förderfähigen Partnerhochschulen; offen für alle Fächer
- Antragsfähig: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Hamburg
- Programmziele: Ausbau der internationalen strategischen Partnerschaften im Bereich der gemeinsamen Lehre; Anbindung von Studierenden an bereits bestehende Wissenschaftskooperationen; langfristiger Ausbau von Lehr- und Lernformaten als strategisches Mittel internationaler Zusammenarbeit
- Förderfähige Aktivitäten: Durchführung von Studienreisen (Incoming oder Outgoing)
- Fördermittel: bis zu EUR 10.000 pro Projekt für Reise- und Aufenthaltskosten; anteilig für organisatorische Kosten, Materialien, Exkursionen vor Ort
- Antragsfrist: 1. März 2024 für Projekte, die 2024 umgesetzt werden (in begründeten Ausnahmefällen auch 2025)
- Parallele Antragstellungen mit Hamburglobal Studienreisen bzw. Hamburglobal Individualförderung sind nicht möglich.
- Projekte, die bereits im Programm ILLF@home gefördert werden, können sich nicht für eine Förderung in diesem Programm bewerben.
Förderfähige Partnerhochschulen
Förderfähig sind Lehr- und Lernformate, die in Kooperation mit strategischen und Potenzialpartnerhochschulen durchgeführt werden. Nachrangig kann eine Zusammenarbeit mit anderen internationalen Partnerhochschulen gefördert werden, die für die Fakultäten von strategischer Bedeutung sind.
Informationen zur Beantragung
Voraussetzungen zur Antragstellung:
- Antragstellerin bzw. Antragsteller ist an der Universität Hamburg angestellt und aktiv in der Lehre tätig (regelmäßig als Professorin bzw. Professor). Bei Anträgen durch Postdocs oder wissenschaftliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter ist eine Schirmherrschaft einer Professorin bzw. eines Professors nötig.
- Projekt wird gemeinsam durchgeführt mit Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer der Partneruniversität
- ILLF wird mit einer der förderfähigen Partnerhochschulen (s. o.) durchgeführt
- Mindestens sechs Studierende der Universität Hamburg und/oder sechs Studierende der Partnerhochschule nehmen am ILLF teil
- Gewünscht, aber nicht vorausgesetzt, wird eine Gegenfinanzierung der Partnerseite
Neben der Vermittlung fachbezogener Kenntnisse und dem landeskundlichen Einblick in das Gastland soll die Begegnung mit Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Mittelpunkt stehen. Im Falle von Studienreisen können auch für obligatorische und/oder regelmäßig vorgesehene Fahrten Zuschüsse beantragt werden. Reisen mit überwiegend touristischem Programm, Vortrags- und Kongressreisen sowie Simulations- und Wettbewerbsreisen können nicht gefördert werden. Zur besseren Einschätzung der Nachhaltigkeit des Projekts ist im Antrag darzustellen, ob die Fakultät/der Fachbereich eine Ko-Finanzierung der Studienreise oder des Projekts leistet bzw. ob die Antragstellerin/der Antragsteller sich darum bemüht hat.
Der Antrag muss enthalten:
- Darstellung des Vorhabens einschließlich seiner wissenschaftlichen Konzeptionierung
- Zeitplan
- Begründung der Auswahl der Studierenden
- Liste der Teilnehmer/innen (kann bis vier Wochen vor Durchführung nachgereicht werden)
- Kostenaufstellung (Eigenanteil der Studierenden soll erkennbar sein)
- Bei Partnern, die keine strategischen Partner bzw. Potenzialpartner sind: Bestätigung des Dekanats, dass die Partnerhochschule von strategischem Interesse für die Fakultät ist
- Maximale Seitenzahl: zehn Seiten
Folgende Kriterien und Aspekte (Auswahl) fließen in die Entscheidung mit ein; sie zielen insbesondere auf eine nachhaltige Zusammenarbeit:
- Klar definiertes Konzept, aus dem hervorgeht, in welcher Weise der Zielort der Exkursion für die Erarbeitung praktischer Aufgabenstellungen geeignet oder sogar einzigartig ist.
- Einfluss des Vorhabens auf die langfristige Zusammenarbeit mit der Partnerinstitution
- Einbeziehung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- Sichtbarkeit: Welche nachhaltige Bearbeitung finden die Reise bzw. das Projekt (Dokumentation, Evaluation, Umgang mit den auf der Reise erhobenen Daten etc.)?
- Geplante Weiterführung durch (anteilige) Drittmitteleinwerbungen mit der Partnerinstitution
- Teilfinanzierung durch die Partnerinstitution
- Bereits etablierte Kontakte oder vorangehende Projekte an bzw. mit der Partnerinstitution
- Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch die/den Betreuenden aufgrund der Qualität der Studienleistung und des inhaltlichen Engagements bei der Konzeption und Vorbereitung der Studienreise bzw. des Projekts.
- Ist ein aktives Einbringen in das Programm der Reise bzw. des Projekts von Seiten der Studierenden vorgesehen (eigene kleine Forschungsprojekte, vorbereitetet Inputs, Kontaktaufnahme mit Personen aus dem Partnerland im Vorfeld etc.)?
- Erhalten die Studierenden Einblick in die wissenschaftliche Kultur/Scientific Community des Landes und der jeweiligen Disziplin sowie in zeitgemäße Forschungsprojekte/-ansätze? Internationale Vernetzung mit Studierenden an der Partneruniversität ist wünschenswert.
- Findet ein Austausch auch mit zivilgesellschaftlichen Gruppen statt?
- Werden Kriterien im Sinne ökologischer Nachhaltigkeit und Suffizienz beachtet (Stehen Reisedauer und Flugentfernung in einem angemessenen Verhältnis? Werden CO2-Ausgleichszahlungen bei Flugreisen berücksichtigt?)
- Zusammenarbeit mit strategischen Partnern bzw. Potenzialpartnern. Projekte mit weiteren internationalen Partnerhochschulen werden nachrangig gefördert.
Exportkontrolle, akademische Freiheit und vertieftes Prüfverfahren
Die Abteilung Internationales unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Hamburg dabei, Risiken in der internationalen Zusammenarbeit zu minimieren und Kooperationen auf eine sichere Basis zu stellen. Hierzu hat das Präsidium der Universität Hamburg 2020 einen Prüfprozess für internationale Kooperationen beschlossen: Förderanträge und Kooperationsabkommen mit internationalen Partnern werden in Hinblick auf Einhaltung akademischer Freiheit und die Vorgaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch die Präsidialverwaltung geprüft. Weisen Kooperationsthemen kontrollrechtliche Relevanz auf und befindet sich die kooperierende Institution in einem Land, das nach Academic Freedom Index (AFI) Einschränkungen in der akademischen Freiheit aufweist, wird ein vertieftes Prüfverfahren eingeleitet. Die Erstprüfung und das vertiefte Prüfverfahren werden nach festgelegten Parametern durchgeführt.
Allgemeine Kriterien
Voraussetzung für eine Förderung sind zudem die Einhaltung aller grundlegenden Antragsvoraussetzungen (s. Tab Antragstellung) und die Verfügbarkeit von Fördermitteln.
Verwendung der Finanzmittel:
- Für Reise- und Aufenthaltskosten von Studierenden der Universität Hamburg sowie eine wissenschaftliche Begleitperson (Veranstaltung an Partnerhochschule bzw. extern)
- Für Reise- und Aufenthaltskosten von Studierenden der Partnerinstitution sowie eine wissenschaftliche Begleitperson der Partneruniversität (Veranstaltung in Hamburg)
- Anteilig für Exkursionen vor Ort, Welcome-/Farewell-Veranstaltung oder andere anfallende Kosten im Rahmen der Organisation (maximal 15% der Gesamtfördersumme)
- Fördermittel können i.d.R. nicht für Personalkosten (studentischen Angestellten/Hilfskräften/Tutor:innen, Aufstockung bestehender Stellen des wissenschaftlichen Personals) verausgabt werden. Ebenfalls können bewilligte Mittel i.d.R. nicht an andere Universitäten (z.B. wenn sich das Anstellungsverhältnis ändert) mitgenommen werden
Förderhöhe:
- Aufenthaltskosten sollten Richtlinien vergleichbar mit Fördersätzen in Programmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des Deutschen Akademischen Auslandsdienstes (DAAD) folgen
- Die maximale Förderhöhe beträgt EUR 10.000 je Antrag
Abrechnung (wiss. Personal Universität Hamburg):
- Die Mittelverwaltung erfolgt durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller in Absprache mit der Abteilung Internationales
- Fördermittel für Reisen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universität Hamburg müssen im Rahmen der Dienstreiseabrechnung verrechnet werden
- Fördermittel für Studierende werden als Pauschalen ausgezahlt
Sachbericht:
- Innerhalb von sechs Wochen nach dem Projekt muss die Antragstellerin bzw. der Antragsteller einen detaillierten Sachbericht bei der Abteilung Internationales einreichen