Frauenanteil an der Universität Hamburg
Die Stabsstelle Gleichstellung erstellt und führt zu verschiedenen Bereichen jährliche, geschlechtsbezogene Statistiken.
Sowohl die Berufungsordnung (§ 1 Absatz 4) als auch die Gleichstellungsrichtlinie (Ziffer II.1.3.) der Universität Hamburg formulieren die Erwartung, dass in Personalauswahlverfahren besondere Bemühungen zur Gewinnung von Bewerberinnen erfolgen.
Auch der Leitfaden des Personalreferats für das wissenschaftliche Personal (WiPR) zur Stellenbesetzung schreibt besondere Bemühungen zur Gewinnung von Frauen vor.
Diese besonderen Bemühungen können z.B. folgende Maßnahmen sein:
- persönliche Ansprache potentieller Bewerberinnen bzw. entsprechend qualifizierter Kandidatinnen
- Ansprache von Fachkolleg*innen und Fachgesellschaften mit der Bitte, geeignete Bewerberinnen zur Bewerbung zu ermuntern
- Weiterleitung von Ausschreibungstexten an fachspezifische Frauenverteiler; diese sind in einigen Wissenschaftsbereichen vorhanden
- Information von Netzwerken von Wissenschaftlerinnen