Schutzrechte und alternative Schutzformen
Um geistiges Eigentum, Erfindungen, Bezeichnungen o. ä. zu schützen, gibt es verschiedene Wege. Welche Strategie am besten geeignet ist, um die eigenen Rechte zu sichern und durchsetzen zu können, hängt von verschiedenen Faktoren wie z. B. Anwendbarkeit, (gewerblichem) Ziel, Schutzumfang oder Budget ab.
In der Tabelle sind die Charakteristika einiger gängiger Schutzformen dargestellt.
Patente | Gebrauchsmuster | Marken | Geschmacksmuster | |
Was kann geschützt werden? | Neue Erfindungen bzw. Verfahren mit technischem Charakter, die auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind | Technische, patentfähige Erfindungen (Neuheitsschonfrist 6 Monate), keine technischen und chemischen Verfahren | Worte, Buchstabenfolgen, Zahlen, Logos, Farbkombinationen, Hörmarken (Tonfolgen) etc. für Waren oder Dienstleistungen in verschiedenen Klassen | Zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsformen, Vorlagen für Gestaltungsformen, Design von Produkten, Muster (Neuheitsschonfrist: 1 Jahr) |
Wie lange dauert der Schutz? | 20 Jahre maximal | 10 Jahre maximal | 10 Jahre, unbegrenzt verlängerbar | 25 Jahre maximal |
Was wird amtlich geprüft | Prüfung durch das Patentamt (inhaltlich und formal) | Formale Prüfung, eigenverantwortliche Prüfung auf Rechte Dritter; amtliche Prüfung nur bei Löschungs- oder Verletzungsverfahren | Formale Prüfung, eigenverantwortliche Prüfung auf Rechte Dritter | Formale Prüfung, eigenverantwortliche Prüfung auf Rechte Dritter |
und wie lange dauert es bis zur Erteilung bzw. Eintragung? | ca. 2 bis 3 Jahre oder mehr | ca. 2 bis 5 Monate | ca. 6 bis 8 Monaten | ca. 3 bis 4 Monate |
Wie hoch sind Anmelde- | Anmeldung: Amtliche Recherche: Amtliche Prüfung: Anwalt: | Anmeldung: Amtliche Recherche: Anwalt: | Anmeldung Anwalt: | Anmeldung: Anwalt: |
und wie gestalten sich die Folge- | für 20 Jahre mindestens 13.570 € Amtsgebühren | für 10 Jahre mindestens 1.090 € Amtsgebühren | für 10 Jahre mindestens 750 € Amtsgebühren | für 25 Jahre mindestens 540 € Amtsgebühren |
Mindest-kosten allein für Anmeldung und Anwalt (Schätzung) | Deutsches Patent: 5.000 € |
Angaben angelehnt an die Publikation GründerZeiten Nr. 40: Thema: Patente und andere Schutzrechte des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und ergänzt durch weitere Quellen