Gleichstellungsbeauftragte der Universität
Forschungsschwerpunkte / Arbeitsgebiet
Die Gleichstellungsbeauftragte der Universität unterstützt die Universität Hamburg bei allen Gleichstellungsmaßnahmen. Sie wirkt insbesondere bei der Entwicklungsplanung der Hochschule mit und ist an Struktur- und Personalentscheidungen beteiligt. Bei Auswahlverfahren von wissenschaftlichem Personal setzt sie sich dafür ein, dass Chancengleichheit für Bewerberinnen und Bewerber gewährleistet wird und dass Frauen bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt eingestellt werden. Für das technische und Verwaltungspersonal wirkt die Gleichstellungsbeauftragte an Grundsatzfragen zur Berücksichtigung von Gleichstellungsmaßnahmen in Personalentscheidungen mit. Die Gleichstellungsbeauftragte hat ein Informations-, Rede- und Antragsrecht in allen Selbstverwaltungsgremien sowie ein Widerspruchsrecht. Sie kann gegenüber allen Organen der Hochschule Stellung nehmen.
Die Gleichstellungsbeauftragte vertritt die Universität bei Gleichstellungsfragen in hochschulübergreifenden Gremien.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Vorsitzende des Ausschusses für Frauenförderung. Sie entscheidet über die Vergabe der Frauenförderfonds der Universität Hamburg und wirkt an der Verleihung des Frauenförderpreises der Universität Hamburg durch den Präsidenten mit.
Sie organisiert mindestens zweimal pro Semester eine Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten der Universität Hamburg und vertritt die Universität in der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten und Gleichstellungsbüros der Hamburger Hochschulen (LaKoG).
Dienstleistungsangebot
- Beratung und Unterstützung der Universitätsleitung, der Fakultätsleitungen und der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten in allen Gleichstellungsfragen und in der konzeptionellen Weiterentwicklung der Frauenfördermaßnahmen, insbesondere bei der Einführung bzw. Umsetzung des Gender Mainstreaming und der Fortschreibung der Gleichstellungspläne
- Informationen bei der Durchführung von Einstellungs- und Berufungsverfahren von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gemäß den Bestimmungen der Frauenförderrichtlinie der Universität, dem Hamburgischen Gleichstellungsgesetz bzw. dem Hamburgischen Hochschulgesetz und der Berufungsordnung der Universität Hamburg
- Prüfung von und Stellungnahme zu Einstellungs- und Berufungsverfahren von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
- Weiterbildungsangebote für Gleichstellungsbeauftragte der Fakultäten
- Beratung von Studierenden und Beschäftigten der Universität Hamburg zu Fragen der beruflichen Chancengleichheit an Hochschulen
Zielgruppe / Kundenkreis
- Fakultätsleitungen
- Gleichstellungsbeauftragte der Fakultäten
- Beschäftigte der Universität
- Studierende
Ansprechpartnerin
Dr. Angelika Paschke-Kratzin
Mittelweg 177
20148 Hamburg
Telefon: +49 40 42838-4443
Fax: +49 40 42838-7154
E-Mail: gleichstellungsbeauf"AT"uni-hamburg.de