Ständiger Expertenausschuss
Wenn die Prüfung eines Hinweises durch das Ombudskollegium einen hinreichenden Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten ergeben hat, wird die Angelegenheit an den Ständigen Expertenausschuss weitergegeben. Dieser Ausschuss hat die Aufgabe zu klären, ob sich ein solcher Verdacht bestätigt. In dem Fall prüft der Ausschuss auch die gebotenen Möglichkeiten einer Sanktionierung.
Die Mitglieder des Ständigen Expertenausschusses finden Sie unten.
Eine Auflistung möglichen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, die eine Abgabe an den Ständigen Expertenausschuss erforderlich machen, finden Sie am Ende der Satzung zur Sicherung Guter wissenschaftlicher Praxis (PDF).