Das Vorstellungsgespräch
Hier ein paar Tipps für das Vorstellungsgespräch:
- Bei der organisatorischen Vorbereitung des Gesprächs sollten Sie Ihre Bedarfe bzgl. der barrierefreien Rahmenbedingungen für das Bewerbungsgespräch im Blick behalten und ggf. kommunizieren. Damit signalisieren Sie einen professionellen Umgang mit Ihrer Situation.
- Hierfür können Sie auch mit der Schwerbehindertenvertretung des Unternehmens oder der Einrichtung – sofern vorhanden – in Kontakt treten. Für die Anreise können Sie einen Fahrtkosten- bzw. Kostenübernahme für eine Begleitperson bei der Agentur für Arbeit beantragen.
- Haben Sie sich dazu entschieden, eine sichtbare Beeinträchtigung nicht vorab offenzulegen, so empfehlen wir Ihnen einen offensiven Umgang im Gespräch. Damit haben Sie größeren Einfluss, wie Ihre Beeinträchtigung aufgegriffen und eingeschätzt wird.
- Vermeiden Sie jedoch, dies gleich am Anfang bzw. am Ende zu tun, sondern versuchen Sie Ihre Beeinträchtigung möglichst unaufgeregt in der Mitte des Gesprächs einfließen zu lassen. Bis dahin hatten Sie dann bereits die Möglichkeit, mit Ihren fachlichen und persönlichen Kompetenzen zu überzeugen.
- Hier empfiehlt es sich, sich vorab Formulierungen zurechtzulegen und einzuüben. Nutzen Sie hierfür auch Selbstpräsentationstrainings oder Beratungen des Career Center.
- Bei nicht-sichtbaren Beeinträchtigungen können Sie je nach Anforderungen Ihrer Situation entscheiden, ob und wann Sie darüber sprechen (s. Kapitel „Sage ich „es“?“).
- Sie sollten wissen, dass nach Ablauf der Probezeit nach einer Schwerbehinderung gefragt werden darf. Wenn Sie diese dann nicht angeben, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Beispielsweise können Sie Ihr Recht auf besonderen Kündigungsschutz verlieren.
- Arbeitgebenden fehlt oft das notwendige Wissen über die finanziellen Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten. Zu diesen Möglichkeiten zählen Eingliederungszuschüsse, Finanzierung von Probebeschäftigungen und die Bereitstellung technischer Arbeitsmittel und persönlicher Arbeitsassistenzen. Für Vorstellungsgespräche ist es deshalb sehr hilfreich, diese zu kennen und darauf verweisen zu können.
Laut einer Befragung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes kommt die Frage nach einer Schwerbehinderung in 14% der dort erhobenen Fälle unzulässigerweise vor. Wenn Ihnen Fragen gestellt werden, die unzulässig sind, haben Sie mehrere Möglichkeiten darauf zu reagieren:
- Sie können beispielsweise höflich auf die Unzulässigkeit der Frage nach dem AGG hinweisen und sie nicht beantworten
oder Sie können von Ihrem „Recht zur Lüge“ Gebrauch machen und die Frage wissentlich falsch beantworten. Die Rechtsprechung hat dies als zulässig erachtet, weil schon die Antwort „Darauf muss ich nicht antworten“ so gewertet werden kann, als wäre hier etwas zu verbergen.
- Eine gegebenenfalls elegantere Lösung könnte die Reaktion mit einer Gegenfrage sein, um herauszufinden, welche Befürchtungen hinter der Frage stehen.
- Sie können beispielsweise folgende Formulierung wählen:
„Inwieweit ist die gewünschte Information für die ausgeschriebene Stelle relevant?“
Wenn Sie wissen, was mit der Frage bezweckt werden soll, können Sie souveräner darauf reagieren und bereits im Vorstellungsgespräch Vorurteilen entgegenwirken sowie Bedenken ausräumen.
- Generell gilt für das Gespräch: Konzentrieren Sie sich auf Ihre Qualifikationen, Kompetenzen und Fähigkeiten.
Machen Sie Ihre gesundheitliche Beeinträchtigung nur da zum Thema, wo dies erforderlich ist – denn schließlich geht es um Ihre fachliche Eignung.
- Sie sollten plausibel darlegen, dass Sie für die ausgeschriebene Stelle geeignet sind und Ihre Qualifikationen sollten im Vordergrund stehen und nicht Ihre gesundheitliche Situation.
- Streichen Sie heraus, dass Sie sich durch den Umgang mit Ihrer Situation viele Kompetenzen aneignen konnten.