Papierlose Online-Bewerbung – Lehramt/MEd
Hinweis: Die folgenden Informationen gelten auch für Bewerber:innen mit einem Lehramtsabschluss aus dem Ausland. Bitte beachten Sie dazu die Informationen unten unter "Lehramtsabschluss aus dem Ausland".
Für die Bewerbung für die Lehramtsstudiengänge im Master of Education an der UHH gilt zunächst, dass Sie nachweisen müssen, dass Sie einen einschlägigen Lehramts-Bachelorstudiengang an der UHH oder einer anderen Hochschule abgeschlossen haben. Mit Abschlüssen, die nicht dem Lehramt zuzuordnen sind, besteht keine Chance auf Zulassung.
Generell und unabhängig davon, wo Sie Ihr Bachelorstudium abschließen, gilt, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung
- die Bachelorarbeit angemeldet haben müssen
- mindestens 120 Leistungspunkte (mit Teilstudiengang Musik oder Kunst 180 Leistungspunkte) im gesamten Bachelorstudium erbracht haben müssen und nachweisen können. Dabei zählen nur vollständig abgeschlossene (und in STiNE verbuchte) Module.
Als Nachweise hierzu dienen der Leistungskontoausdruck sowie die Bestätigung der Zulassung zum Abschlussmodul (Ihre STiNE-Systemnachricht vom ZPLA über die Zulassung zum Abschlussmodul). Bewerberinnen und Bewerber, die ihr Studium nicht an der UHH abschließen, müssen entsprechende geeignete gesonderte Bestätigungen der Prüfungseinrichtung beibringen, wenn das Transcript of Records die Angaben nicht ausweist. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihnen diese Nachweise bis 15.07. vorliegen, damit Sie im Falle einer Zulassung zur Einschreibung belegen können, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung die Voraussetzungen erfüllt haben.
Haben Sie Ihr Bachelor-Lehramtsstudium nicht an der UHH abgeschlossen, ist eine Vergleichbarkeit nur gegeben, wenn Sie die unten aufgelisteten Kriterien nachweisen können. Die folgende Auflistung dient der Orientierung. Zum Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen ist im Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I, im Lehramt an Gymnasien und im Lehramt an Beruflichen Schulen grundsätzlich eine Bescheinigung der Hochschule erforderlich, an der Sie Ihren Bachelorabschluss erworben haben. Diese muss nicht zur Bewerbung, sondern erst zur Immatrikulation (Mitte August) hochgeladen werden. Bitte kümmern Sie sich aber dennoch rechtzeitig um die Bescheinigung. Bei Bewerbungen für das Lehramt für Sonderpädagogik muss keine gesonderte Bescheinigung eingereicht werden - bitte achten Sie darauf, dass aus Ihren Unterlagen die Erfüllung der Voraussetzungen (s.u.) hervorgeht.