Beschwerdestellen an der Uni Hamburg
An der Universität Hamburg stehen Studierenden Beschwerdestellen zur Verfügung, die sich sowohl mit Anliegen in Prüfungsangelegenheiten als auch mit Beschwerden wegen Benachteiligung im Studium befassen.
In welchem Bereich möchten Sie eine Beschwerde einreichen?
Beschwerden in Prüfungsangelegenheiten
Das Hamburgische Hochschulgesetz und die Grundordnung der Universität Hamburg sehen vor, dass jede Fakultät eine Beschwerdestelle in Prüfungsangelegenheiten für ihre Studierenden einrichtet. Eine Lehrende oder ein Lehrender und eine Vertreterin oder ein Vertreter der Studierendenschaft stehen den Studierenden als Ombudspersonen in der Regel zur Verfügung.
Aufgabe dieser Beschwerdestellen ist es, in Konfliktfällen in Prüfungsangelegenheiten wie eine Schlichtungsstelle nach Lösungen zu suchen. Ihnen als Studierenden steht damit eine neutrale Anlaufstelle zur Verfügung, an die Sie sich bei Konflikten in Prüfungsangelegenheiten wenden können.
Selbstverständlich steht Ihnen daneben auch der formale Weg offen, einen Widerspruch beim zuständigen Prüfungsausschuss einzulegen. Eine Entscheidungsbefugnis hat die Beschwerdestelle nicht, diese verbleibt beim Widerspruchsausschuss.
Sollten Sie feststellen, dass hier aufgeführte Informationen nicht mehr aktuell sind, wenden Sie sich bitte an das Referat 31 – Qualität und Recht.
So erreichen Sie die Beschwerdestellen in Prüfungsangelegenheiten der Fakultäten
Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz für Studierende
Unsere Aufgabe ist es, dazu beizutragen, dass ein diskriminierungsfreies Studium an der Universität Hamburg möglich ist. Vorhandene Benachteiligungen von Studierenden der Universität Hamburg (UHH) im Sinne des AGG (siehe „Vorhandene Benachteiligung von Studierenden“) können Sie über das Kontaktformular an uns melden.
Im Falle einer Beschwerde fordern wir alle Beteiligten auf, uns ihre Sicht auf die entsprechende Situation zu schildern. Bei Bedarf bieten wir danach zum Beispiel an, lösungsorientierte Konfliktgespräche zu moderieren. Bei entsprechend schwerwiegenden Vergehen würden wir dem Präsidium der UHH empfehlen personalrechtliche Maßnahmen anzuordnen.
Für Studierende mit Beeinträchtigung fungiert das Büro für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen als Beschwerdestelle nach dem AGG.
Rechtlicher Hintergrund
Kontakt für Beschwerden wegen Benachteiligung im Studium
Um vorhandene Benachteiligungen von Studierenden der Universität Hamburg (UHH) im Sinne des AGG, zu melden, nutzen Sie das Kontaktformular.
Für Studierende mit Beeinträchtigung fungiert das Büro für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen als Beschwerdestelle nach dem AGG.