Grundsätzlich finden Sie alle rechtsgültigen Prüfungsordnungen sowie die dazugehörigen Fachspezifischen Bestimmungen auf den Seiten des zuständigen Referats Qualität und Recht. Gleiches gilt für die weiteren auf dieser Seite verfügbaren Ordnungen und Satzungen.
1. Bachelor-Studiengänge für das Lehramt
Die allgemeinen, für alle Teilstudiengänge verbindlichen Regelungen sind in der Prüfungsordnung für die Abschlüsse "Bachelor of Arts" und "Bachelor of Science" für alle Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg beschrieben. Diese Ordnung gilt auch für die weiteren an der Lehramtsausbildung beteiligten Hochschulen in Hamburg, d.h. die Hochschule für bildende Künste Hamburg, die Hochschule für Musik und Theater Hamburg, die Hochschule für Angewandte Wissenschaften und die Technische Universität Hamburg-Harburg.
Die Detailregelungen für jedes Studienfach sind in den fachspezifischen Bestimmungen aufgeführt.
Prüfungsordnungen Bachelor-Studiengänge Lehramt
2. Master-Studiengänge für das Lehramt
Prüfungsordnungen Master-Studiengänge Lehramt
3. Fachspezifische Bestimmungen Bachelor- und Masterstudiengang
4. Satzung über die besonderen Zugangsvoraussetzungen für den Master-of-Education-Studiengang der Universität Hamburg
Hinweise zu Zugangsvoraussetzungen zu den Studiengängen entnehmen Sie bitte den
Bewerbungsinformationen des Service für Studierende. Die Satzung über die besonderen Zugangsvoraussetzungen finden Sie auf den
entsprechenden Seiten des Referats für Qualität und Recht.
5. Satzung über Auswahlverfahren und -kriterien für die Lehramtsstudiengänge mit dem Abschluss Master of Education der Universität Hamburg
Hinweise zum Auswahlverfahren zu den Studiengängen entnehmen Sie bitte den
Bewerbungsinformationen des Service für Studierende. Die Satzung über die das Auswahlverfahren - wird angewendet, wenn mehr Bewerber vorhanden sind als Studienplätze - finden Sie auf
entsprechenden Seiten des Referats für Qualität und Recht.