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Grundsätzliche Hinweise zur Bachelor-Prüfungsordnung


Zentral wichtig für ein erfolgreiches Studium ist die Kenntnis der Prüfungsordnung sowie der jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen für das jeweilige Unterrichtsfach bzw. die berufliche Fachrichtung bzw. die sonderpädagogische Fachrichtung. Eine Kenntnis der jeweiligen Dokumente ist daher empfehlenswert. Bitte informieren Sie sich anhand der Fachspezifischen Bestimmungen für Ihre Fächer, welche Regelungen konkret für Sie gelten. Im Folgenden sollen einige wichtige Elemente der Prüfungsordnung näher erläutert werden.
 

Zahl der Prüfungsversuche

Die Zahl der Prüfungsversuche ist in § 10 der Prüfungsordnung geregelt. Danach gelten für jeden Prüfungsversuch mit Ausnahme der Bachelor-Arbeit mindestens drei Prüfungsversuche. D.h. auch, dass es in einigen Fächern auch vier Prüfungsversuche geben kann, dies ist abhängig von den Regelungen in den jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen.

Pflichtmodule und Wahlpflichtmodule

Pflichtmodule sind Module, dessen Besuch verpflichtend ist. Wahlpflichtmodule sind Module, bei denen man aus einer Menge von Modulen eine bestimmte Zahl absolvieren muss (z. B. drei von fünf Modulen). Bei Pflichtmodulen gibt es mindestens drei Prüfungsversuche, ggf. auch mehr, s.o.. Bei Wahlpflichtmodulen gibt es in der Regel nur drei Prüfungsversuche.

Fristen, in denen Module absolviert werden müssen

Neben der Zahl der Prüfungsversuche ist in den Unterrichtsfächern, beruflichen Fachrichtungen bzw. sonderpädagogischen Fachrichtungen für das erfolgreiche Studium ebenfalls wichtig, dass Module innerhalb einer bestimmten Zeit absolviert werden müssen. Diese sogenannen Fristen werden nach drei verschiedenen Modellen verwaltet:
 

Referenzmodell

Das Referenzmodell arbeitet mit Fristen, wann das Modul regelhaft absolviert werden muss, sog. Referenzsemester. Diese sind in STiNE bzw. auch in den FSB dokumentiert. Eine frühere Absolvierung des Moduls ist möglich, dann ergeben sich dadurch mehr Prüfungsversuche (i. d. R. zwei pro Semester, in denen das Modul früher absolviert wird). Die Zeit zur Absolvierung des Moduls ergibt sich aus dem Referenzsemester zuzüglich der Zeit, in der das Modul ein weiteres Mal absolviert werden kann, dies ist die sogenannte Modulfrist. D.h. bei einsemestrigen Modulen eine Modulfrist von i. d. R. 2 Semestern, bei zweisemestrigen Modulen i. d. R. eine Modulfrist von vier Semestern. Die meisten Teilstudiengänge arbeiten mit diesem Modell - u.a. auch die Erziehungswissenschaft.

Beispiele:
- Modul beginnt im WiSe, z. B. im ersten Semester und dauert ein Semester = Referenzsemester 1, Modulfrist 2. Semester.
- Modul beginnt im WiSe, z. B. im ersten Semester und dauert zwei Semester = Referenzsemester 1, Modulfrist 4. Semester.

Phasenmodell

Das Phasenmodell ist eine Abwandlung des Referenzmodells. Hierbei gibt es keine Referenzsemester sondern Phasen, in denen bestimmte Module absolviert werden müssen, z. B. Einführungsphase, Aufbauphase, Vertiefungsphase. Dieses Modell wird insbes. von den Fächern der Departments Sprache, Literatur Medien I und II (Englisch, Deutsch, Spanisch, etc.) angewandt. Es gilt bei der Bestimmung der Modulfrist ebenfalls, dass hier die Zeit berechnet wird, in der das Modul einmalig absolviert und einmal wiederholt werden kann. Daraus ergibt sich i. d. R. eine Modulfristberechnung wie folgt: Zeit, das Modul zu absolvieren, z. B. 3 Semester (= Länge einer Phase) zzgl. ein Semester zur Wiederholung von Prüfungsleistungen. D.h. die Module der Phase lt. Studienplan müssen spätestens innerhalb von vier Semestern absolviert werden.

Zuordnungsmodell

Das Zuordnungsmodell wird derzeit vom Fach Philosophie sowie z. T. vom Fach Geschichte benutzt. Dabei ergeben sich die Fristen für die Absolvierung der Pflichtmodule aus der Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu den jeweiligen Modulen, denn für die Module ist verbindlich festgeschrieben, wann diese zu erbringen sind. Zudem ist festgelegt, dass es für jede Prüfung drei Prüfungsversuche gibt. Bei diesem Modell ist die Festlegung des Status "endgültig nicht bestanden" von den Informationen des Faches abhängig.
 

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