Informationen für Studieninteressierte für das Lehramt an Beruflichen Schulen
Allgemeiner Hinweis: Die Anerkennung von Praktika bzw. Berufsausbildung als Voraussetzung für das Studium des Lehramts an beruflichen Schulen wurde bislang vom Lehrerprüfungsamt des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung erledigt - nunmehr ist die Universität in Form des ZPLA zuständig.
Das Lehramt an Beruflichen Schulen setzt sich aus
drei Teilstudiengängen zusammen:
- Erziehungswissenschaft mit Schwerpunkt
Berufs- und Wirtschaftpädagogik inklusive
Didaktik der beruflichen Fachrichtung und
des Unterrichtsfaches
- einer beruflichen Fachrichtung, entweder
wirtschaftswissenschaftlicher oder
gewerblich-technischer Art
- und einem Unterrichtsfach.
Hinweise zu den Fächerverbindungen finden Sie auf den
Merkblatt für das Lehramt an beruflichen Schulen der Studienberatung oder auf den Seiten des
Zentrums für Lehrerbildung für Studieninteressierte.
Alle Bewerber – auch Fachhochschulabsolventen –
müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung
(Prüfungszeugnis der Handels- bzw.
Handwerkskammer o.ä.) in der gewählten beruflichen
Fachrichtung zur Immatrikulation nachweisen. Als
Berufsausbildung gilt der Abschluss im dualen
System (Betrieb und Schule). Berufsabschlüsse auf
der Basis von Berufsfachschulen werden nicht ohne
weiteres anerkannt.
Ersatzweise kann die
betriebliche Praxis auch durch ein einschlägiges mindestens
zwölfmonatiges Betriebspraktikum nachgewiesen
werden (Urlaubs- und Krankheitszeiten werden dabei nicht berücksichtigt). In Zweifelsfällen zum inhaltlichen Zusammenhang
zwischen der angestrebten beruflichen Fachrichtung und der
abgeschlossenen Ausbildung ist in jedem Fall im Vorwege
eine Anerkennung durch das Zentrale Prüfungsamt für die
Lehramtsprüfungen an der Universität Hamburg (ZPLA)
erforderlich.
Dies gilt ebenfalls, sollten Sie sich noch in
der Abschlussphase Ihrer Ausbildung befinden.
Sollten Sie keine Berufsausbildung abgeschlossen
haben und den Nachweis durch ein Praktikum erbringen
wollen, ist die Anerkennung in jedem Fall erforderlich.
Für Fragen zur Anerkennung wenden Sie sich bitte
über die E-Mail-Adresse anerkennung-lab [at] verw.uni-hamburg.de an das ZPLA. Bitte bedenken Sie, dass
der Nachweis der Anerkennung zwingend
zur Einschreibung in Form eines entsprechenden
Bescheides durch das ZPLA von Ihnen eingereicht
werden muss, es wird daher dringend empfohlen,
sich rechtzeitig vor Bewerbungsschluss
beraten zu lassen. Informationen zu Kontaktdaten finden Sie am Ende der Seite.
Hier finden Sie weitere Informationen in Form von Merkblättern. Bitte lesen Sie diese, bevor Sie eine Anfrage stellen.
Informationen
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.txt / .rtf / .doc |
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Allgemeine Hinweise (Bitte immer erst lesen!)
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Berufliche Fachrichtung Bau- und Holztechnik
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Berufliche Fachrichtung Chemotechnik
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Berufliche Fachrichtung Elektrotechnik-Informationstechnik
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Berufliche Fachrichtung Ernährung-Haushalt
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Berufliche Fachrichtung Gesundheitswissenschaft
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Berufliche Fachrichtung Kosmetikwissenschaft (ehem. Körperpflege)
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Berufliche Fachrichtung Medientechnik
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Berufliche Fachrichtung Metalltechnik
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Berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften
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Bei Anfragen nehmen Sie zuerst über die
E-Mail-Adresse anerkennung-lab [at] verw.uni-hamburg.de Kontakt mit dem ZPLA auf. Die folgenden Informationen werden zur Bearbeitung der Anfragen benötigt:
- Name, Vorname, Postanschrift, Telefonnummer, Mobilnummer, E-Mailadresse,
- gewünschte berufliche Fachrichtung
- Angaben zu bereits erbrachten Praktika
- Anfragewunsch (Was ist Ihr Anliegen?)
Ohne diese Angaben kann Ihre Anfrage nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass Anfragen in der Regel zügig, ggf. jedoch nicht am gleichen Tag bearbeitet werden können.
Wenn Sie Unterlagen zur Anerkennung einreichen wollen, müssen diese immer auf dem Postwege eingereicht werden - eingesandte Unterlagen per E-Mail werden nicht akzeptiert. Alle Zeugnisse, Arbeitsnachweise usw. müssen amtlich beglaubigt sein. Im Falle von Bescheinigungen in einer Fremdsprache müssen die Nachweise in deutscher Übersetzung, ebenfalls beglaubigt, vorgelegt werden. Bitte lesen Sie vor der Einreichung in jedem Falle die jeweiligen Merkblätter (Allgemeine Hinweise und Merkblatt für die gewünschte Fachrichtung).
Für Beratungen zu Anerkennungsfragen ist Mittwochs von 10 bis 11 Uhr eine Sprechstunde eingerichtet. Bitte melden Sie sich dazu ebenfalls über die o. g. E-Mail-Adresse an. Die Sprechstunde wird vom Leiter des ZPLA, Herrn Dr. Martin Jungwirth, durchgeführt. Bitte sehen Sie von Terminwünschen außerhalb der dafür vorgesehenen Sprechstunde ab. Änderungen der Sprechstunde finden Sie unter
Aktuelles.