Das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA) ist das zuständige Prüfungsamt für Studierende der Bachelor- und Master-Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg sowie der weiteren an der Lehrerausbildung beteiligten Hochschulen in Hamburg. Hier werden die Angelegenheiten bearbeitet, die fächerübergreifend und damit für die jeweiligen Fakultäten nicht durchführbar sind.
Anschrift: Universität Hamburg, Zentrales Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen, Bogenallee 11, 2. Stock, Zimmer 202, 203, 217 – 218, 20144 Hamburg.
Unter Kontakt finden Sie die entsprechenden Informationen zur Erreichbarkeit der Mitarbeiter.
Hinweis: Wenn Sie uns ein Einschreiben, ggf. mit Rückschein, senden wollen, geben Sie bitte immer die vollständige Adresse - ohne Zimmernummern mit an. So kann eine ordnungsgem. Zustellung sichergestellt werden.
Sprechstunden: Montag 13:30 - 15:30 Uhr und
Dienstag bis Donnerstag: 10:00 - 12:30 Uhr, Freitags ist geschlossen. Bitte halten Sie diese Zeiten ein. Ausnahmetermine müssen vereinbarte werden. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular.
Studieninhalte, Anmeldungen zu Modulen, das Eintragen von Noten. etc. sind Sache der Teilstudiengänge und können vom ZPLA nicht bearbeitet werden. Bitte wenden Sie sich dazu an das jeweils für den Teilstudiengang zuständige Studienbüro.
Studierende der Lehrämter mit Abschluss Erste Staatsprüfung wenden sich bitte an das Lehrerprüfungsamt der Behörde für Schule und Berufsbildung.
Das Formular für die Überschneidung von Klausurterminen ausgefüllt an das ZPLA übergeben; es muss so rechtzeitig geschehen, dass es möglich ist, Rücksprache mit den jeweiligen Fachbereichen zu nehmen und ggf. etwas organisieren zu können.
Zuerst muss dies bei den jeweiligen Lehrenden angesprochen werden, weil diese für die Eintragung der Ergebnisse zuständig sind. Wenn es diesbezüglich Probleme gibt, wenden Sie sich an die Lehrveranstaltungsmanager bzw. Studiengangsmanager des jeweiligen Teilstudiengangs. Kontaktdaten finden sie hier.
Nachdem Sie zum Studium an der Universität eingeschrieben wurden, können Sie sich unter Vorlage Ihrer vorher erbrachten Studienleistungen und ausgefüllten Formulare zur Anerkennung: Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bei den Ansprechpartnern der jeweiligen Teilstudiengänge (Unterrichtsfächer, berufliche Fachrichtungen und / oder Erziehungswissenschaft) Anerkennungsbescheinigungen ausstellen lassen. Im Fachbereich Sprachen werden die von den Studienfachberaterinnen / -beratern bearbeiteten Anerkennungsformulare an das Studienbüro SLM weitergeleitet und von dort direkt an das ZPLA gesandt. Im Fach Erziehungswissenschaft richten Sie Ihre Anfrage bitte an das Studierendenzentrum der Erziehungswissenschaft. Die genehmigten Unterlagen werden von der Vorsitzenden des dezentralen Prüfungsausschusses beim ZPLA eingereicht. Hier werden die Anerkennungen dann in Ihr Leistungskonto für den Studiengang ein gepflegt. Anerkennungen können nicht ohne Einschreibung bearbeitet werden.
Bitte beantragen Sie formlos per E-Mail über das Kontaktformular ein Transcript of Records Studium (ToR Studium) und geben die Adresse an, an die es geschickt werden soll. Alternativ können Sie das ToR auch abholen. Das ToR Studium enthält alle zum Zeitpunkt des Drucks begonnenen oder beendeten Module, in denen bereits Prüfungsleistungen erbracht und dokumentiert wurden.
Diese Bescheinigungen werden vom ZPLA bearbeitet. Grundlage ist das BAföG-Gesetz. Die Sachbearbeiter bereiten die eingereichten Unterlagen vor. Bitte füllen Sie die personenbezogenen Daten des Formulars, d. h. Name, Fördernummer, Studiengang Unterrichtsfächer bitte selbst aus. Die Bescheinigung wird nach Eingang beim ZPLA dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden des Zentralen Prüfungsausschusses zur Unterschrift vorgelegt. Mit diesem Verfahren ist es nicht notwendig, dass Studierende sich das ordnungsgemäße Studium in den einzelen Teilstudiengängen bescheinigen lassen müssen.
Für die Lehramts-Bachelor-Studiengänge gilt: Sie müssen bis zum vierten Monat des vierten Studiensemesters 50 Leistungspunkte, danach 68 Leistungspunkte nachweisen können. Diese Leistungspunkte können nur bestätigt werden, wenn sie in Ihrem Leistungskonto in STiNE sichtbar sind. Bevor Sie also diese Formulare im ZPLA einreichen, prüfen Sie bitte Ihr Leistungskonto und veranlassen Sie ggf. Ihre Dozenten, Ihre Noten einzutragen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf diesem Merkblatt zu BAföG-Fragen im Zusammenhang mit Prüfungsangelegenheiten. Bitte halten Sie im Sinne aller Beteiligten die vom Bafög-Amt genannten Fristen in Ihrem eigenen Interesse unbedingt ein.
Für die Lehramts-Master-Studiengänge sind entsprechende Bescheinigungen in der Regel nicht notwendig.
Eine solche Bescheinigung ist in der Regel nach Absprache mit dem BAföG-Amt nicht mehr notwendig. Sollte sie dennoch angefordert werden, können Sie diese im ZPLA beantragen. Dazu nennen Sie uns Ihre Matrikelnummer und Ihr Anliegen sowie die Informationen zu Ihrem Fachwechsel. Ein entsprechender Antrag kann vorzugsweise über das Kontaktformular erfolgen.
Wenn Sie Ihr Studium beendet und während des Studiums BAföG bezogen haben, können Sie einen Antrag beim Bundesverwaltungsamt in Köln auf Teilerlass stellen. Daraufhin ist der Erfassungsbogen beim ZPLA einzureichen. Dieser wird nach Bearbeitung von uns an das Bundesverwaltungsamt weitergeleitet.
Wenn Sie in eimem Teilstudiengang eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, erhalten Sie hierüber einen Bescheid.Sie können dann diesen Teilstudiengang nicht weiter studieren und werden in diesem einen Fach durch den Service für Studierende exmatrikuliert. Sie können sich dann zum nächsten Bewerbungstermin für ein anderes Unterrichtsfach bewerben. Wenn Sie in Erziehungswissenschaft eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, werden Sie für den Gesamtstudiengang exmatrikuliert und können auch kein Lehramtsstudium an einer anderen Universität mehr absolvieren. In jedem Falle sollten Sie sich bei der Zentralen Studienberatung und psychologischen Beratung sowie dem Service für Studierende (beim Team Bewerbung und Zulassung) über die weiteren Studienmöglichkeiten sowie die zulassungsrechtlichen Besonderheiten informieren.
Wenden Sie sich bitte an den Service für Studierende. Ein Wechsel ist grundsätzlich nur zum Wintersemester möglich. Bevor Sie das Fach oder den Studiengang wechseln, sollten Sie sich im ZPLA ein Transcript of Records ausstellen lassen, damit Ihre Studien- und Prüfungsleistungen dokumentiert werden. Sollten Sie ein neues Leitungskonto erhalten haben, gehen Sie bitte in das Studienbüro des Faches, das Sie nicht gewechselt haben und klären dort, welche Leistungen in Ihr neues Leistungskonto übertragen werden können. Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Studienbüro übermitteln diese dann an das ZPLA. Leistungen, die nicht eins zu eins übertragbar sind, können evtl. anerkannt werden. Dazu nutzen Sie bitte unser Anerkennungsformular und wenden Sie an die entsprechenden Stellen. Für das Fach Erziehungswissenschaft übernimmt das ZPLA das Übertragen Ihrer Leistungen in das neue Leistungskonto.
Klausur: Krankschreibung des Arztes unter beigefügtem ausgefülltem Formular für die Abmeldung von einer Prüfung an das ZPLA zu übersenden. Hierbei ist eine möglichst vollständige Angabe der notwendigen Daten hilfreich, um spätere Nachfragen zu vermeiden. Die Übersendung hat unverzüglich zu geschehen - spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum. Danach wird eine Krankschreibung nicht mehr akzeptiert, was zum Nichtbestehen der Prüfungsleistung führt. Zudem ist es empfehlenswert, das jeweilge Studienbüro des betroffenen Teilstudiengangs sowie den Lehrenden über die Krankmeldung zu informieren.
Eine Krankmeldung gilt für den gesamten in der Bescheinigung genannten Zeitraum. Wenn Sie sich dennoch entschließen, zu einer Klausur (oder anderen Prüfung) im Krankschreibungszeitraum zu gehen, erklären Sie damit, dass Sie ab diesem Zeitpunkt wieder gesund sind. Sie können sich dann bei einem Nichtbestehen der Klausur (oder anderen Prüfung) nicht auf die Krankheit berufen. Für alle weiteren Klausuren (oder anderen Prüfungen) im Zeitraum der Krankschreibung gelten Sie dann ebenfalls als gesund. Wenn Sie dann eine Klausur (oder andere Prüfung) in diesem Zeitraum nicht mitschreiben (oder nicht daran teilnehmen) gilt (gelten) diese dann als "nicht bestanden".
Mündliche Prüfung/Hausarbeit: Aufgrund der i.d. R. individuellen Abgabe- bzw. Prüfungstermine klären Sie die Details mit dem jeweiligen Studienbüro und dem Lehrenden. Das ZPLA braucht hierzu keine Information.
Teilnahme an Lehrveranstaltungen: Hierfür braucht das ZPLA keine Krankmeldungen. Da es in der Regel eine Anwesenheitspflicht gem. Prüfungsordnung gibt, ist diese Krankmeldung direkt beim Lehrenden abzugeben. Dieser entscheidet dann auch über eventuelle Kompensationsmaßnahmen.
Krankmeldungen zur Bachelorarbeit/ Masterarbeit: Diese müssen unverzüglich an das ZPLA übermittelt werden, auch hier gilt maximal die o. g. 14-Tages-Frist. Für die Krankmeldung ist ebenfalls das oben genannte Formular zu verwenden. Die Krankmeldungen müssen in jedem Falle vor dem Abgabetermin der Bachelorarbeit / Masterarbeit hier eingegangen sein.
Die Kontakte-Übersicht finden Sie hier.
Bitte erfragen Sie die Prüferinnen und Prüfer in der jeweiligen Studienbüro des Teilstudiengangs. Dies gilt auch und insbesondere für die Erst- und Zweitgutachterinnen und -gutachter für die Bachelor- und Masterarbeiten.
In diesem Fall wenden Sie sich an die zuständige Koordinatorin des Zeitfenstermodells; sie kann Ihnen allerdings nur helfen, wenn Sie rechtzeitig Kontakt aufnehmen. Sind die Planungen des folgenden Semesters abgeschlossen, ist Ihr Problem in der Regel nicht mehr lösbar.
Die Bachelorarbeit wird in der Regel im Studiengang
Abweichend hiervon kann die Bachelorarbeit in einem anderen gewählten Teilstudiengang oder interdisziplinär geschrieben werden. Dann muss sie jedoch einem Teilstudiengang zugeordnet werden, da sie Teil des Abschlussmoduls dieses Studiengangs ist. Ein gesonderter Antrag hierfür ist nicht notwendig. Es reicht, wenn Sie entsprechende Gutachter finden.
Ein Wechsel der Unterrichtsfächer von Unterrichtsfach 2 auf Unterrichtsfach 1 ist allein zum Zweck des Anfertigens der Bachelorarbeit nicht notwendig oder sinnvoll. Er verursacht für Sie und die Universität nur Aufwand, der nicht erforderlich ist, s.o.
Die Bachelorarbeit kann - sofern dies in den FSB des jeweiligen Teilstudiengangs vorgesehen ist - im Ausnahmefall auch gemeinsam mit einem weiteren Studierenden verfasst werden. Bitte beachten Sie dazu das entsprechende Merkblatt.
Unter Formulare finden Sie ein Anmeldeformular, das sie ausgefüllt und mit den geforderten Unterschriften und Anlagen im ZPLA einreichen müssen. Mit der Anmeldung zur Bachelorarbeit melden Sie sich gleichzeitig zum Abschlussmodul an. Sinnvoll ist dies möglichst früh, so dass Sie mit dem 6. Semester mit der Anfertigung der Arbeit beginnen können. Die Anmeldung zur Bachelorarbeit sollte im April eines Jahres erfolgen, wenn Sie vorhaben, den Studiengang zum Ende des Sommersemesters abzuschließen. Sie können von diesem Termin abweichen. Die Arbeit muss spätestens zum Zeitpunkt der Bewerbung zum Masterstudiengang beim ZPLA angemeldet worden sein. Die Anmeldung ist Voraussetzung für die Bewerbung zum Master. Die Zulassung erfolgt zeitnah nach Abgabe des Antrags - die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Es gibt keine Wunschtermine o.ä.
Zur Anmeldung der Bachelorarbeit wird Ihnen ein Merkblatt ausgehändigt. Dieses finden Sie als Teil des Antrags für die Anmeldung zur Bachelorarbeit auf der Seite Formulare. Die dort angegebenen Pflichten sind verbindlich einzuhalten. Weitere Informationen erhalten sie zudem in der Prüfungsordnung. Ferner ist es sinnvoll, mit den Gutachtern Ihrer Arbeit zu sprechen und sich an deren inhaltliche Empfehlungen zu halten. Die Formalia der Bachelorarbeit sind im o. g. Merkblatt festgelegt und müssen verbindlich eingehalten werden. Dazu gehört u.a. auch die Bindung der Bachelorarbeit (Schnellhefter reicht nicht!).
Sofern Sie zum nächstfolgenden Wintersemester in Hamburg in einen Master-Studiengang wechseln wollen, sollten die Bachelorarbeit (und das ggf. dazugehörige Kolloquium bzw. die dazugehörige mündliche Prüfung) sowie die weiteren Prüfungsleistungen bis zum Ende des Sommersemesters erbracht sein (30.09.). Eine Bewertung der Leistungen kann dann noch ausstehen. Einzelne Studien- und Prüfungsleistungen können darüber hinaus noch bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiengangs erbracht werden. Die Studien- und Prüfungsleistungen müssen dann bis zum 31.03. im System (in STiNE) verzeichnet sein. Anderenfalls widerruft die Universität die vorläufige Zulassung zum Masterstudiengang.
Wenn Sie die Bachelor-Arbeit in Ihrem siebten Semester schreiben wollen, empfehlen wir ebenfalls eine rechtzeitige Anmeldung beim ZPLA. Fristen sind nicht vorgesehen.
Der Workload für die Bachelorarbeit beträgt sechs bis neun Wochen je nach Fach. Die Dauer des Bearbeitungszeitraumes von i. d. R. vier Monaten berücksichtigt, dasss Studierende einen Arbeitsaufwand von 8 bis 10 Leistungspunkten für die Bachelor-Arbeit erbringen müssen. Parallel dazu sind jedoch bei einem regulären Studienverlauf mindestens 20 weitere Leistungspunkte zu erbringen; dies umfasst auch die regelmäßige und verpflichtende Teilnahme an Lehrveranstaltungen. Deshalb der gewählte Zeitraum von vier Monaten, innerhalb dessen der Workload erbracht werden soll.
Zulassungsvoraussetzung: mindestens 120 Leistungspunkte ( über alle Teilstudiengänge). Für Studierende mit Studienbeginn WiSe 2007/08: 102 Leistungspunkte, für Studierende ab Studienbeginn WiSe 09/10 und einem der Unterrichtsfächer Kunst oder Musik: 180 Leistungspunkte. Dabei gelten nur abgeschlossene Module. In den Fächern Bildende Kunst, Musik und Philosophie weisen Sie die erreichte Leistungspunktzahl durch eine entsprechende Bescheinigung des Faches nach.
Dauer des Bearbeitungszeitraumes: 4 Monate ab Zulassung.
Studierende, die in den Unterrichtsfächern Sozialwisseschaften oder Wirtschaftswissenschaften schreiben haben eine Bearbeitungszeit von 9 Wochen ab Zulassung. Die Anmeldung erfolgt in den dortigen beiden Fächern.
Studierende, die Bildende Kunst studieren melden Ihre Bachelorarbeit sowohl in der HfbK als auch im ZPLA an.
In jedem Falle müssen Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Abschlussmodul (d.h. in dem Zeitraum von Abgabe des Antrags beim ZPLA bis zum postalischen Empfang des Zulassungsschreibens zur Bachelorarbeit) noch eingeschrieben sein, da ansonsten keine Anmeldung zum Modul mehr erfolgen kann. Wenn dann nur noch Prüfungsleistungen zu erbringen sind (d.h. keine Lehrveranstaltungen und Kolloquien mehr zu besuchen sind), können Sie sich exmatrikulieren und haben bis zu zwei Jahre nach Exmatrikulation noch einen Prüfungsanspruch. Bitte prüfen Sie vor Exmatrikulation, ob in dem Fach, in dem Sie die Bachelorarbeit schreiben, ein Kolloquium vorgesehen ist.Sollte dies der Fall sein, können Sie die o. g. Regelung zur Exmatrikulation nicht in Anspruch nehmen, solange das Kolloquium nicht erfolgreich absolviert ist.
Die Bachelorarbeit kann gem. der Prüfungsordung innerhalb von zwei Wochen nach Zulassung vom Studierenden begründet zurückgegeben werden. Dies ist nur auf dem Postweg bzw. per Fax möglich, da eine persönlich unterschriebene und begründete Erklärung notwendig ist.Darüber sind auch die Gutachter durch den Studierenden zu informieren. Dann gilt die Arbeit als nicht begonnen. Unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Wochen wird eine neue Zulassung erteilt. Für die rechtzeitige Einreichung der Antragsunterlagen beim ZPLA ist der Studierende verantwortlich.
Die Arbeit kann gem. der Prüfungsordnung auch vom Lehrenden auf begründeten Antrag des Studierenden zurückgenommen werden. Auch dann gilt die Arbeit als nicht begonnen, es gilt das gleiche Verfahren wie oben.
Wenn die Arbeit später als im o. g. Zeitraum abgebrochen wird, muss der Studierende dies ebenfalls schriftlich gegenüber dem ZPLA erklären. Hierfür ist der Postweg bzw. ein Fax notwendig, eine E-Mail reicht nicht aus. Ebenso müssen die Gutachter informiert werden. Die Arbeit gilt dann als nicht bestanden. Eine einmalige Wiederholung der Arbeit ist möglich, jedoch nicht zum gleichen Thema.
Die Bachelorarbeit kann einmal wiederholt werden, in begründeten Ausnahmefällen auch ein zweites Mal. Sofern die Bachelorarbeit (bzw. das Abschlussmodul) erstmalig nicht erfolgreich bestanden wurde, erhalten die Studierenden einen entsprechenden Bescheid des ZPLA. Gem. der Prüfungsordnung müssen Studierende dann innerhalb von sechs Wochen nach Zugang des Bescheides die Bachelorarbeit per Formular erneut anmelden.
Bei der Wiederholung der Bachelorarbeit kann das gesamte Abschlussmodul in einem anderen als dem erstmalig absolvierten Teilstudiengang absolviert werden.
Das endgültige Nichtbestehen der Bachelorarbeit führt zum endgültigen Nichtbestehen im gesamten Studiengang. Dann kann kein weiterer Lehramtsstudiengang studiert werden.
Die Gutachter sollen jeweils ein gebundenes Exemplar erhalten, ein weiteres, inkl. eingeklebtem digitalen Speichermedium = CDROM (vgl. Prüfungsordnung) sowie ein Laufzettel, auf dem die fristgerechte Abgabe der Arbeit durch Unterschrift und Stempel des Gutachters bzw. des zuständigen Sekretariats, Studienbüros oder dezentralen Prüfungsamtes bestätigt wurde, bekommt das ZPLA.
Gem. Prüfungsordnung sollen die Gutachter innerhalb von sechs Wochen die Arbeit begutachten. Die Begutachtung kann aber ggf. aufgrund der Arbeitsbelastung der Lehrenden auch länger dauern. Sobald die Gutachten hier eingegangen sind, werden die Noten in STiNE vermerkt und sind dann auch für Sie sichtbar. Wenn die Frist von sechs Wochen zur Begutachtung abgelaufen ist und Sie gern die Note erfahren wollen, fragen Sie bitte zuerst beim Gutachter bzw. den Gutachtern nach - dies dient dann ggf. auch als freundliche Erinnerung an die noch ausstehende Begutachtung.
Wenn Sie alle vorgesehenen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben und die Noten in STiNE eingetragen sind, können Sie die Ausstellung von Zeugnis, Urkunde und Diploma Supplement per Formular beantragen. Sie finden es hier. Eine automatische Erstellung ohne Antrag ist nicht möglich, da das EDV-System nicht von sich aus feststellt, dass ein Studium abgeschlossen ist. Zudem brauchen wir von Ihnen das Datum der letzten Prüfung, da dieses im EDV-System nicht regelhaft zu finden ist.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Leistungskonto vollständig ist, bevor Sie die Dokumente beantragen. Sofern Noten fehlen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Lehrenden bzw. das zuständige Studienbüro. Das ZPLA kann keine Noten nachtragen. Eine Erstellung der Zeugnisdokumente ist nur möglich, wenn alle Studien- und Prüfungsleistungen abgeschlossen und alle Noten im System eingetragen sind. Die Bearbeitung Ihres Antrags wird mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Wichtig für BAföG-Empfänger: Den Unterlagen über das Zeugnis, die Urkunde, das Transcript of Records und das Diploma Supplement liegt ein Hinweis bei, wonach Sie das dort genannte Formular für den BAföG-Teilerlass beim ZPLA einreichen müssen. Bitte erledigen Sie dies umgehend - anderenfalls wird es später ggf. zu Problemen bei der Bestimmung eines möglichen Teilerlasses kommen könnnen.
Die Bewerbung für einen Master-Studiengang erfolgt für das jeweilige Wintersemester vom 01.06. bis 15.07. online über das STiNE-Portal. Eine Bewerbung ist zwingend erforderlich - es gibt keinen automatischen Übergang in den MEd-Studiengang und auch keine Studienplatzgarantie. Es gibt zudem keine Bewerbung zum Sommersemester. Zuständig für die Bewerbung ist der Service für Studierende. Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie in ab dem 01.06. auf der Seite für Studienbewerber. Die rechtlichen Rahmenbedingungen (besondere Zugangsvoraussetzungen) für die Lehramts-Masterstudiengänge finden Sie in der Satzung über die besonderen Zugangsvoraussetzungen.
Bei der Bewerbung müssen Sie u.a. die Durchschnittsnoten für die jeweiligen Teilstudiengänge (Unterrichtsfächer, Erziehungswissenschaft bzw. berufliche Fachrichtungen) angeben. Wenn Ihr Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist, geben Sie die zum Bewerbungszeitpunkt vorhandenen Fach-Durchschnittsnoten (aller Module pro Fach) an. Diese Noten gehen dann in das Bewerbungsverfahren ein.Um die in der Online-Bewerbung angegebenen Fach-Durchschnittsnoten bei erfolgreicher Bewerbung und Zulassung nachweisen zu könnnen, müssen Sie einen Ausdruck Ihres Leistungskonto erstellen.
Die Studien- und Prüfungsleistungen eines Bachelor-Studiengangs sollen in der Regel bis zum 30.09. d. J. erbracht sein. Eine Bewertung muss jedoch noch nicht vorliegen, das Zeugnis kann entsprechend nachgereicht werden. Einzelne Prüfungsleistungen können auch noch im ersten Mastersemester erbracht werden. Bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiengangs müssen dann alle Prüfungsleistungen vollständig in STiNE verzeichnet sein. Anderenfalls nimmt die Universität die vorläufige Zulassung für den Masterstudiengang umgehend zurück.
Bewerberinnen und Bewerber anderer Universitäten müssen bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiengangs das Zeugnis des Bachelor-Studiengangs vorlegen. Anderenfalls nimmt die Universität die vorläufige Zulassung für den Mastestudiengang umgehend zurück.
Bei Problemen mit dem Leistungskonto (fehlende Noten, keine Durchschnittsnoten sichtbar, etc.) wenden Sie sich bitte an das jeweilige Fach, an den dortigen Studiengangskoordinator bzw. an den jeweiligen Lehrenden. Das ZPLA hat auf die Inhalte des Leistungskontos sowie die Modellierung der Studiengänge keinen Enfluss.
Studierende anderer Hochschulen (außerhalb Hamburgs) müssen ebenfalls einen Nachweis der bei der Bewerbung eingegeben Fach-Durchschnittsnoten bei der Zulassung vorlegen. Dies kann durch eine entsprechende Bescheinigung der Hochschule oder durch eine beglaubigte Kopie des Bachelor-Zeugnisses geschehen.
Gemäß der Bestimmungen des BAföG ist eine Förderung für Studierende des Master-Studiengangs möglich, sobald das Bachelor-Zeugnis vorliegt. Wenn aus studienorganisatorischen oder technischen Gründen das Zeugnis nicht rechtzeitig vorgelegt werden kann, können die Verwaltungsmitarbeiterinnen des ZPLA mit dem Einreichen des Zeugnisantrages eine vorläufige Bescheinigung ausstellen, aus der hervorgeht, dass das Studium erfolgreich beendet wurde.
Für BAföG-Empfänger ist es daher wichtig, dass alle Studien- und Prüfungsleistungen möglichst zeitnah (d.h. im Idealfall bis 30.09.) erbracht und auch in STiNE eingetragen werden. Bitte sprechen Sie Ihre Lehrenden ggf. darauf an und erläutern Sie die Problematik. Das ZPLA kann keine Noteneintragungen vornehmen. Wenn alle Studien- und Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht wurden und dies auch in STiNE vermerkt ist, kann eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim BAföG-Amt erstellt werden.
Darüber hinaus ist eine endgültige Einschreibung notwendig, um weiter gefördert zu werden. Eine vorläufige Einschreibung in den Master ist für eine weitere Förderung nicht hinreichend. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das BAföG-Amt des Studierendenwerkes. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall dort gezielt nach Fördermöglichkeiten für das Semester, in dem Sie vorläufig im MEd-Studiengang immatrikuliert sind und den Bachelor-Studiengang noch nicht abgeschlossen haben. Es gibt z. B. ein Überbrückungsdarlehen oder auch die Möglichkeit zur Studienabschlussförderung.
Sofern Sie bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiengangs nicht das Zeugnis über die bestandene Bachelor-Prüfung beim Service für Studierende vorlegen können, wird vom Service für Studierende die vorläufige Zulassung zum MEd-Studiengang per Bescheid zurückgenommen. Studierende, die parallel zum Bachelor-Studiengang auch im MEd-Studiengang eingeschrieben waren, bleiben dann im Bachelor-Studiengang. Studierende von anderen Universitäten, die zum MEd-Studiengang nach Hamburg gewechselt sind, werden durch den Service für Studierende endgültig exmatrikuliert. Zum nächstfolgenden Wintersemester können sich dann Studieninteressierte für den MEd-Studiengang erneut für den MEd-Studiengang bewerben. Für Rückfragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an den Service für Studierende, Team Bewerbung und Zulassung.
Sollten Sie in diesem Fall bereits Studien- und Prüfungsleistungen im ersten Mastersemester erbracht haben, lassen Sie sich bitte spätestens im März ein Transcript of Records im ZPLA ausstellen, damit Sie einen Nachweis über Ihre erbrachten Leistungen haben.
Studierende der Universität Hamburg, die im jeweiligen Sommersemester einen Lehramts-Bachelor-Studiengang erfolgreich beendet haben und nach einer erfolgreichen Bewerbung zum Masterstudiengang im Wintersemester vorläufig zum MEd-Studiengang zugelassen wurden, werden automatisch in den MEd-Studiengang übernommen, sofern bis zum Ende des ersten Master-Semesters alle Studien- und Prüfungsleistungen erfolgreich abgelegt wurden und die Dokumentation im ZPLA vorliegt. Hierzu ist jedoch zwingend Ihr Antrag auf Erstellung eines Zeugnisses notwendig, nur dann prüfen wir Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit.
Die Masterarbeit wird in der Regel im Teilstudiengang Erziehungswissenschaft geschrieben. Die Masterarbeit ist Teil des Abschlussmoduls, welches neben der Arbeit eine mündliche Prüfung beinhaltet, s.u.
Abweichend hiervon kann die Masterarbeit in einem anderen gewählten Teilstudiengang oder interdisziplinär geschrieben werden. Dann muss sie jedoch einem Teilstudiengang zugeordnet werden, da sie Teil des Abschlussmoduls dieses Studiengangs ist. Ein gesonderter Antrag hierfür ist nicht notwendig. Es reicht, wenn Sie entsprechende Gutachter finden.
Ein Wechsel der Unterrichtsfächer von Unterrichtsfach 2 auf Unterrichtsfach 1 ist allein zum Zweck des Anfertigens der Masterarbeit nicht notwendig oder sinnvoll. Er verursacht für Sie und die Universität nur Aufwand, der nicht erforderlich ist, s.o.
Die Masterarbeit kann - sofern dies in den fachspezifischen Bestimmungen des jeweiligen Teilstudiengangs vorgesehen ist - im Ausnahmefall auch gemeinsam mit einem weiteren Studierenden verfasst werden.
Achtung!!
Überprüfen Sie
rechtzeitig im Fach ob die von Ihnen gewählten Prüferinnen und Prüfer auch wirklich
prüfungsberechtigt sind!! Das ZPLA hat keine Listen!! Bei
Unklarheiten helfen Ihnen die Studienbüros gerne weiter!
Unter Formulare finden Sie ein Anmeldeformular, das sie ausgefüllt und mit den geforderten Unterschriften und Anlagen im ZPLA einreichen müssen. Mit der Anmeldung zur Masterarbeit melden Sie sich gleichzeitig zum Abschlussmodul an. Sinnvoll ist dies möglichst früh, so dass Sie am Ende des Studiums zum Übergang in den (Hamburger) Vorbereitungsdienst möglichst wenig Zeit verlieren. Die Anmeldung zur Masterarbeit sollte im Laufe des Monats März eines Jahres erfolgen, wenn Sie vorhaben, den Studiengang zum Ende des Sommersemesters abzuschließen. Sie können von diesem Termin abweichen und die Arbeit später anmelden sowie beginnen oder auch vor dem Ende der Abgabefrist einreichen. Die Zulassung erfolgt zeitnah nach Abgabe des Antrags - die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Es gibt keine Wunschtermine o.ä.
Zur Anmeldung der Masterarbeit wird Ihnen ein Merkblatt ausgehändigt. Dieses finden Sie als Teil des Antrags für die Anmeldung zur Masterarbeit auf der Seite Formulare. Die dort angegebenen Pflichten sind verbindlich einzuhalten. Weitere Informationen erhalten sie zudem in der Prüfungsordnung. Ferner ist es sinnvoll, mit den Gutachtern Ihrer Arbeit zu sprechen und sich an deren inhaltliche Empfehlungen zu halten. Die Formalia der Masterarbeit sind im o. g. Merkblatt festgelegt und müssen verbindlich eingehalten werden. Dazu gehört u.a. auch die Bindung der Masterarbeit (Schnellhefter reicht nicht!).
Sofern Sie planen, nach dem Masterstudium zeitnah in den Vorbereitungsdienst zu wechseln, sollten die Masterarbeit und die dazugehörige mündliche Prüfung sowie auch die Modulprüfungen des Masterstudiengangs bzw. die dazugehörige mündliche Prüfung sowie die weiteren Prüfungsleistungen bis zum Ende des Sommersemesters erbracht sein (30.09.). Zur Erstellung der Zeugnisse müssen bis zum 30.09. alle Noten im System eingetragen sein. Den Zeitplan zur Orientierung sowie weitere Informationen finden Sie im entsprechenden Merkblatt zur Masterarbeit.
Wenn Sie die Masterarbeit in Ihrem fünften Semester schreiben wollen, empfehlen wir ebenfalls eine rechtzeitige Anmeldung beim ZPLA. Fristen sind nicht vorgesehen. Ob und inwieweit Fristen für den Übergang in den Vorbereitungsdienst einzuhalten sind, ergibt sich aus den Terminen des jeweiligen Bundeslandes.
Der Workload für die Masterarbeit beträgt 17 Leistungspunkte, die Dauer der Bearbeitungszeit ist fünf Monate.
Zulassungsvoraussetzung: mindestens 45 Leistungspunkte (über alle Teilstudiengänge). In den Fächern Bildende Kunst, Musik und Philosophie weisen Sie die erreichte Leistungspunktzahl durch eine entsprechende Bescheinigung des Faches nach.
In jedem Falle müssen Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Abschlussmodul (d.h. in dem Zeitraum von Abgabe des Antrags beim ZPLA bis zur Zulassung zur Masterarbeit) noch eingeschrieben sein, da ansonsten keine Anmeldung zum Modul mehr erfolgen kann. Wenn dann nur noch Prüfungsleistungen zu erbringen sind (d.h. keine Lehrveranstaltungen mehr zu besuchen sind), können Sie sich exmatrikulieren und haben bis zu zwei Jahre nach Exmatrikulation noch einen Prüfungsanspruch.
Die Masterarbeit kann gem. der Prüfungsordung innerhalb von zwei Wochen nach Zulassung vom Studierenden begründet zurückgegeben werden. Dies ist nur auf dem Postweg bzw. per Fax möglich, da eine persönlich unterschriebene und begründete Erklärung notwendig ist.Darüber sind auch die Gutachter durch den Studierenden zu informieren. Dann gilt die Arbeit als nicht begonnen. Unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Wochen wird eine neue Zulassung erteilt. Für die rechtzeitige Einreichung der Antragsunterlagen beim ZPLA ist der Studierende verantwortlich.
Die Arbeit kann gem. der Prüfungsordnung auch vom Lehrenden auf begründeten Antrag des Studierenden zurückgenommen werden. Auch dann gilt die Arbeit als nicht begonnen, es gilt das gleiche Verfahren wie oben.
Wenn die Arbeit später als im o. g. Zeitraum abgebrochen wird, muss der Studierende dies ebenfalls schriftlich gegenüber dem ZPLA erklären. Hierfür ist der Postweg bzw. ein Fax notwendig, eine E-Mail reicht nicht aus. Ebenso müssen die Gutachter informiert werden. Die Arbeit gilt dann als nicht bestanden. Eine einmalige Wiederholung der Arbeit ist möglich, jedoch nicht zum gleichen Thema.
Die Masterarbeit kann einmal wiederholt werden, in begründeten Ausnahmefällen auch ein zweites Mal. Sofern die Masterarbeit (bzw. das Abschlussmodul) erstmalig nicht erfolgreich bestanden wurde, erhalten die Studierenden einen entsprechenden Bescheid des ZPLA. Gem. der Prüfungsordnung müssen Studierende dann innerhalb von sechs Wochen nach Zugang des Bescheides die Master-Arbeit per Formular erneut anmelden.
Bei der Wiederholung der Masterarbeit kann das gesamte Abschlussmodul in einem anderen als dem erstmalig absolvierten Teilstudiengang absolviert werden.
Das endgültige Nichtbestehen der Masterarbeit führt zum endgültigen Nichtbestehen im gesamten Studiengang. Dann kann kein weiterer Lehramtsmasterstudiengang mehr studiert werden.
Die Gutachter sollen jeweils ein gebundenes Exemplar erhalten, ein weiteres, inkl. eingeklebtem digitalen Speichermedium = CDROM (vgl. Prüfungsordnung) sowie ein Laufzettel, auf dem die fristgerechte Abgabe der Arbeit durch Unterschrift und Stempel des Gutachters bzw. des zuständigen Sekretariats, Studienbüros oder dezentralen Prüfungsamtes bestätigt wurde, bekommt das ZPLA. Eine Abgabe der Masterarbeit nach dem 15. August (Datum des Eingangs bei den Prüfern bzw. Studienbüros, dez. Prüfungsstellen oder Sekretariaten, s.o.) kann die fristgerechte Erstellung des Zeugnisses gefährden.
Das Abschlussmodul besteht aus den beiden Prüfungsleistungen Masterarbeit und mündliche Prüfung. Die Prüfung kann stattfinden, sobald Sie zur Masterarbeit zugelassen wurden. Die mündliche Prüfung findet vor zwei Prüfern statt, von denen einer aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer kommen muß. Einer der beiden Prüfer muss aus der Fakultät für Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bewegungswissenschaft kommen. Zudem kann ein Vertreter der Schulbehörde an der Prüfung mit beratender Stimme teilnehmen.
Zeit und Ort der Prüfung organisieren die Studierenden in Abstimmung mit den Lehrenden selbst. Die mündliche Prüfung kann frühestens mit der Zulassung zur Masterarbeit stattfinden. Der entsprechende Antrag ist vier Wochen vor der Prüfung beim ZPLA einzureichen. Die Prüfung muss spätestens am 30.09. für ein Sommersemester und am 31.03. für ein Wintersemester stattfinden. Bei zu spät eingereichten Anträgen kann die Schulbehörde von ihrem Beteiligungsrecht keinen Gebrauch mehr machen, es handelt sich dann um einen Verfahrensfehler.
Inhaltlich erstreckt sich die Prüfung ausgehend von der Masterarbeit auf die Systematik des Faches und die Einordnung in fachdidaktische Zusammenhänge.
Es wurde von der BSB und dem ZPLA ein Zeitstrahl entwickelt. Dieser dient zur Orientierung und Planung, damit Sie rechtzeitig Ihren Masterabschluss erreichen und sich termingerecht zum Vorbereitungsdienst bewerben können.
Wenn Sie alle vorgesehenen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben und die Noten in STiNE eingetragen sind, können Sie die Ausstellung von Zeugnis, Urkunde und Diploma Supplement per Formular beantragen. Eine automatische Erstellung ohne Antrag ist nicht möglich, da das EDV-System nicht von sich aus feststellt, dass ein Studium abgeschlossen ist. Zudem brauchen wir von Ihnen das Datum der letzten Prüfung, da dieses im EDV-System nicht regelhaft zu finden ist.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Leistungskonto vollständig ist, bevor Sie die Dokumente beantragen. Sofern Noten fehlen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Lehrenden bzw. das zuständige Studienbüro. Das ZPLA kann keine Noten nachtragen. Eine Erstellung der Zeugnisdokumente ist nur möglich, wenn alle Studien- und Prüfungsleistungen abgeschlossen und alle Noten im System eingetragen sind. Die Bearbeitung Ihres Antrags wird mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Wichtig für BAföG-Empfänger: Den Unterlagen über das Zeugnis, die Urkunde, das Transcript of Records und das Diploma Supplement liegt ein Hinweis bei, wonach Sie das dort genannte Formular für den BAföG-Teilerlass beim ZPLA einreichen müssen. Dies gilt auch, wenn Sie bereits ein entsprechendes Formular für einen Teilerlass im Rahmen des Bachelor-Studiums eingereicht haben - es handelt sich beim MEd-Studiengang um einen weiteren Studiengang, bei dem ggf. ein Teilerlass möglich ist. Bitte erledigen Sie dies umgehend - anderenfalls wird es später ggf. zu Problemen bei der Bestimmung eines möglichen Teilerlasses kommen könnnen.