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Inhalt:

Aufgaben des Zentralen Prüfungsamtes für die Lehramtsprüfungen

Das Zentrale Prüfungsamt für die Lehramtsprüfungen (ZPLA) ist für institutionen- und fächerübergreifende Fragen der Prüfungsorganisation und Prüfungsverwaltung zuständig. Es übernimmt damit im Rahmen der Reform der Lehramtsausbildung in eine BA/MA-Struktur teilweise die Funktionen des bisherigen Staatlichen Lehrerprüfungsamtes, einer Abteilung des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI Hamburg). Das ZPLA ist für alle prüfungsrelevanten, hochschulübergreifenden Fragen der Lehramtsstudiengänge in Hamburg zuständig.

Das ZPLA ist u.a. zuständig für die folgenden Aufgaben:

• Geschäftsstelle für den Zentralen Prüfungsausschuss für die Bachelor-Lehramtsstudiengänge (BAPAL)
• Geschäftsstelle für den Zentralen Prüfungsausschuss für die Master-Lehramtsstudiengänge (MAPAL)
• Beratung in übergreifenden Fragen von Prüfungsangelegenheiten (keine Studienberatung!)
• Anerkennung von Praktika und Berufsausbildungen als Voraussetzung für das Studium des Lehramts an beruflichen Schulen
• Führen der Prüfungsakte (elektronisch in STiNE sowie als Papierakte (enthält nur bestimmte Dokumente, keine Klausuren, Hausarbeiten etc., diese
  liegen in den jeweiligen Teilstudiengängen)
• Korrektur von Noten in STiNE (nach Veröffentlichung durch Prüfer/Studienbüro)
• Bearbeiten von Widersprüchen, etc.
• Entgegennahme und Bearbeitung von (prüfungsterminrelevanten) Krankmeldungen
• Weiterleiten bzw. Erfassen von Anerkennungen - die fachliche Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen geschieht in den jeweiligen Fakultäten
• Erstellen von Bescheinigungen zur Feststellung des ordnungsgemäßen Studiums gem. § 48 BAföG sowie zur Ermittlung der Studiendauer (für das BAföG-Amt des Studierendenwerks Hamburg)
• Administration der Bachelor- und Masterarbeiten (gemeinsam mit den Fakultäten/Hochschulen)
• Ausstellen der Zeugnisse, Urkunden, Diploma-Supplements und Trancripts of Records für Studierende
• Verfassen von Informationsmaterial mit übergreifenden Regelungen
• Zusammenarbeit mit anderen Universitätsabteilungen bei übergreifenden prüfungsrechtlichen Fragen der Reform der Lehramtsausbildung
• Zusammenarbeit mit dem Lehrerprüfungsamt des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) bei Abstimmungsfragen im Rahmen der Prüfungsverwaltung der Lehramtsstudiengänge.


Die Prüfungsverwaltung für die Lehramtsstudiengänge in BA/MA-Struktur befindet sich seit Mitte 2008 im Aufbau. Deshalb sind Entwicklungen und Verfahrensänderungen möglich, insbes. im Hinblick auf die im WiSe 2010/11 begonnenen MEd-Studiengänge sowie die Stabilisierung der Prozesse der Bachelor-Lehramtsstudiengänge.
Das ZPLA ist bestrebt, einheitliche Standards für die Prüfungsverwaltung der Lehramtsstudiengänge in Abstimmung mit den fakultätsspezifischen bzw. hochschulspezifischen Besonderheiten zu entwickeln und damit den Beratungs- und Verwaltungsaufwand für alle beteiligten Organisationen gering zu halten.
 

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