Aufgaben des Zentralen Prüfungsamtes für die Lehramtsprüfungen
Das Zentrale Prüfungsamt für die
Lehramtsprüfungen (ZPLA) ist für institutionen- und fächerübergreifende
Fragen der Prüfungsorganisation und Prüfungsverwaltung zuständig. Es
übernimmt damit im Rahmen der Reform der Lehramtsausbildung in eine
BA/MA-Struktur teilweise die Funktionen des bisherigen Staatlichen
Lehrerprüfungsamtes, einer Abteilung des Landesinstituts für
Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI Hamburg). Das ZPLA ist für alle
prüfungsrelevanten, hochschulübergreifenden Fragen der
Lehramtsstudiengänge in Hamburg zuständig.
Das ZPLA ist u.a. zuständig für die folgenden Aufgaben:
• Geschäftsstelle für den Zentralen Prüfungsausschuss für die Bachelor-Lehramtsstudiengänge (BAPAL)
• Geschäftsstelle für den Zentralen Prüfungsausschuss für die Master-Lehramtsstudiengänge (MAPAL)
• Beratung in übergreifenden Fragen von Prüfungsangelegenheiten (keine Studienberatung!)
• Anerkennung von Praktika und Berufsausbildungen als Voraussetzung für das Studium des Lehramts an beruflichen Schulen
• Führen der Prüfungsakte (elektronisch in STiNE sowie als
Papierakte (enthält nur bestimmte Dokumente, keine Klausuren,
Hausarbeiten etc., diese
liegen in den jeweiligen Teilstudiengängen)
• Korrektur von Noten in STiNE (nach Veröffentlichung durch Prüfer/Studienbüro)
• Bearbeiten von Widersprüchen, etc.
• Entgegennahme und Bearbeitung von (prüfungsterminrelevanten) Krankmeldungen
•
Weiterleiten bzw. Erfassen von Anerkennungen - die fachliche
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen geschieht in den
jeweiligen Fakultäten
• Erstellen von Bescheinigungen zur
Feststellung des ordnungsgemäßen Studiums gem. § 48 BAföG sowie zur
Ermittlung der Studiendauer (für das BAföG-Amt des Studierendenwerks
Hamburg)
• Administration der Bachelor- und Masterarbeiten (gemeinsam mit den Fakultäten/Hochschulen)
• Ausstellen der Zeugnisse, Urkunden, Diploma-Supplements und Trancripts of Records für Studierende
• Verfassen von Informationsmaterial mit übergreifenden Regelungen
•
Zusammenarbeit mit anderen Universitätsabteilungen bei übergreifenden
prüfungsrechtlichen Fragen der Reform der Lehramtsausbildung
•
Zusammenarbeit mit dem Lehrerprüfungsamt des Landesinstituts für
Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) bei Abstimmungsfragen im Rahmen
der Prüfungsverwaltung der Lehramtsstudiengänge.
Die
Prüfungsverwaltung für die Lehramtsstudiengänge in BA/MA-Struktur
befindet sich seit Mitte 2008 im Aufbau. Deshalb sind Entwicklungen und
Verfahrensänderungen möglich, insbes. im Hinblick auf die im WiSe
2010/11 begonnenen MEd-Studiengänge sowie die Stabilisierung der
Prozesse der Bachelor-Lehramtsstudiengänge.
Das ZPLA ist
bestrebt, einheitliche Standards für die Prüfungsverwaltung der
Lehramtsstudiengänge in Abstimmung mit den fakultätsspezifischen bzw.
hochschulspezifischen Besonderheiten zu entwickeln und damit den
Beratungs- und Verwaltungsaufwand für alle beteiligten Organisationen
gering zu halten.