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Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Beschäftigte, die bereits befristete oder unbefristete Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg sind. Am 06.11.2012 zur Freien und Hansestadt Hamburg abgeordnete oder zugewiesene Beschäftigte gelten solange als interne Bewerberin bzw. Bewerber, wie sie Tätigkeiten für die Freie und Hansestadt Hamburg ausüben. Externe Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte nach dem SGB IX können sich ebenfalls auf Stellen des internen Arbeitsmarktes bewerben.
Bewerbungen für die nachstehend aufgeführten Stellen, mit tabellarischem Lebenslauf (der Hinweis auf die Personalakte genügt nicht) sowie Zeugniskopien, werden in schriftlicher Form auf postalischem Weg oder per E-Mail, bis zum Ablauf der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennziffer an die im Ausschreibungstext genannte Adresse akzeptiert.
Für jede Ausschreibung ist eine getrennte Bewerbung einzureichen.
Die Universität Hamburg fördert die Einstellung von Frauen. Sie will den Anteil von Frauen - vor allem in technischen Bereichen und in Leitungspositionen - erhöhen und fordert deshalb qualifizierte Frauen auf, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerberinnen/Bewerbern gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass bei Berücksichtigung auswärtiger Bewerberinnen/Bewerber weder Reise-, Trennungs- noch Umzugsgelder gewährt werden können.
Ausbildungsplätze an der Universität Hamburg, freie Plätze zum 01.08.2013 bzw. 01.09.2013 als:
Weitere Ausbildungsplätze mit Beginn 01.08.2013 bzw. 01.09.2013 stehen derzeit leider nicht mehr zur Verfügung.
Die Ausbildungsplätze für das Jahr 2014 werden voraussichtlich ab Juli 2013 auf der Homepage der Universität Hamburg ausgeschrieben.

