Offene Sprechstunden
Während der offenen Sprechzeiten stehen
wir Ihnen ohne vorherige Anmeldung für Beratungsgespräche zur
Verfügung. Bitte beachten Sie, dass es zu Wartezeiten kommen kann.
Sofern wir bis zum Ende der offenen Sprechzeit noch nicht mit allen
wartenden Ratsuchenden sprechen konnten, stehen wir auch danach weiter
zur Verfügung. Sollte dies aufgrund anderweitiger Verpflichtungen nicht
möglich sein, teilen wir Ihnen das „vor Ort“ mit.
Die persönliche
Beratung hat während dieser Sprechzeit Vorrang gegenüber telefonischer
Beratung. Häufig ist in dieser Zeit sogar der Anrufbeantworter
aktiviert. Sofern keine andere Person angegeben ist, werden die
Sprechzeiten von Frau Dr. Gattermann-Kasper durchgeführt. Bei geplanter
Abwesenheit (z. B. Urlaub, Dienstreise) ist das Büro in der Regel durch
studierende Mitarbeiter/innen besetzt.
Telefonsprechzeiten
Während
der Telefonsprechzeiten können Sie sich insbesondere mit kurzen
Anliegen oder zur Vereinbarung eines Gesprächstermins an uns wenden.
Persönliche Termine
Persönliche Termine sollten Sie vereinbaren, wenn Sie
- aufgrund studienbezogener Verpflichtungen nicht kommen können oder
- ein komplexes Anliegen haben, das einer differenzierten Klärung bedarf.
Solche Termine sind von montags bis freitags und im Einzelfall auch samstags möglich.
Wir
empfehlen, entweder in den Telefonsprechzeiten einen Termin zu
vereinbaren oder eine E-Mail an Maike.Gattermann-Kasper~AT~uni-hamburg.de zu senden und
bereits in der Anfrage Tage und Zeiten zu nennen, zu denen Sie einen
Termin wahrnehmen können. Wir freuen uns, wenn Sie uns eine
Telefonnummer für etwaige terminbezogene Klärungen mitteilen. Solche
Anfragen werden von Frau Dr. Gattermann-Kasper oder von studierenden
Mitarbeiterin/innen beantwortet.
Kosten für kommunikative Assistenz
Die
Kosten für Gebärden- oder Schriftsprachdolmetschende oder kommunikative
Assistenz werden für Personen, die sich für ein Studium an der
Universität Hamburg interessieren oder bewerben sowie für Studierende
der Universität Hamburg übernommen. Dies gilt insbesondere für gehörlose
oder hörbeeinträchtigte Personen, die in die offenen Sprechstunden
kommen oder einen persönlichen Beratungstermin wahrnehmen.
Die
Vergütung der Dolmetscher/innen erfolgt in Anlehnung an die Regelung der
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und
Hansestadt Hamburg für Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte
Menschen zum Besuch einer Hochschule nach dem SGB XII.
Telefonische Erreichbarkeit
Außerhalb
der telefonischen Sprechzeiten finden häufig Beratungsgespräche statt
oder werden andere dienstliche Termine wahrgenommen. Daher sind wir
telefonisch oftmals nicht erreichbar und haben den Anrufbeantworter
aktiviert. Wir bitten Sie Ihrerseits dafür Sorge zu tragen, dass wir Sie
bei einem Rückruf persönlich erreichen oder eine Nachricht für Sie
hinterlassen können.
Andernfalls empfehlen wir Ihnen, sich während
der nächsten Telefonsprechzeiten oder per E-Mail erneut an uns zu
wenden. Bei längerer geplanter Abwesenheit ist das Telefon möglichweise
auch auf den ServicePoint des
CampusCenters (+49 40 42838-7000) umgelegt.