Satzung des GFRG (Geisteswissenschaftliches Forschungszentrum Religion und Gesellschaft in Geschichte und Gegenwart)
§ 1 Trägerschaft
Das GFRG ist eine wissenschaftliche Einrichtung der Fakultät für Geisteswissenschaften der Universität Hamburg. Die Beteiligung weiterer wissen¬schaftlicher Institutionen aus der Region ist erwünscht.
§ 2 Aufgaben und Ziele
Das GFRG dient der Koordination der Aktivitäten, insbesondere der Forschungsentwicklung und –vermittlung der Fakultät für Geisteswissenschaften im Bereich der Thematik der Wechselverhältnisse von Religion und Gesellschaft. Sein Ziel ist nicht die Herauslösung aus den Fachbereichen. Es soll vielmehr die interdisziplinäre Kooperation der verschiedenen geisteswissenschaftlichen Fächer unter kulturwissenschaftlicher Perspektive fördern und als Verbindungsstelle zwi¬schen der internationalen und der deutschen Forschung dienen. Zu diesem Zweck organi¬siert das GFRG (nach Maßgabe seiner Mittel) Vortragsreihen, Ringvorlesungen, Fachta¬gungen sowie Forschungsprojekte und fördert den Kontakt mit der internationalen Forschung (z.B. über Stipendien, Gastdozenturen und Austauschprogramme für Studieren¬de). Im Bereich der universitären Lehre und Weiterbildung organisiert das GFRG Nachwuchs¬kolloquien mit der thematischen Ausrichtung auf Wechselwirkungen zwischen Religion und Gesellschaft.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglieder des GFRG sind auf schriftliche Erklärung zur Mitarbeit alle haupt¬amtlich in geisteswissenschaftlichen Fächern der Uni Hamburg tätigen Professoren und Professorinnen, Privatdozenten und Privatdozentinnen sowie alle Wissenschaftlichen Assisten¬ten bzw. Mitarbeiter und Assistentinnen bzw. Mitarbeiterinnen. Alle anderen im Gegenstandsgebiet einschlägig Tätigen sind als Gäste willkommen. Der Vorstand kann der Mitliederversammlung korrespondierende Mitglieder ohne Stimmrecht vorschlagen. Die Mitgliedschaft endet mit dem Ausscheiden aus der Universität Hamburg oder durch eigene Erklärung.
§ 4 Mitgliederversammlung
Mindestens einmal pro Semester tritt auf Einladung des Vorstands eine Ver¬sammlung der Mitglieder zusammen. Darüber hinaus kann der Vorstand oder ein Drittel der Mitglieder weitere Mitgliederversammlungen einberufen bzw. verlangen. Die ordentlich einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Vorschläge des Vorstands zur inhaltlichen Konzeption des Zentrums und zu deren praktischer Umsetzung. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und schlägt ihn der Fakultät zur Einsetzung vor.
§ 5 Vorstand
Die Leitung des GFRG obliegt einem jeweils für zwei Jahre auf Vorschlag der Mitgliederversammlung eingesetzten Vorstand aus in der Regel vier Mitgliedern, die nach Möglichkeit verschiedene Fächer repräsentieren, mit einer jährlich wechselnden geschäftsführenden Spitze ("Geschäftsführende/r Direk¬tor/in"). Eine Wiederwahl ist möglich. Dem Vorstand obliegt die Koordination der laufenden Projekte und Aktivitäten, die Konzeption neuer Forschungsprojekte, Vortragsreihen und Kolloquien sowie die Einwerbung und Verwaltung von Forschungsmitteln und Stipendien. Zudem unterrichtet er die Mitglieder über diese Vorgänge und ein¬schlägige Entwicklungen. Der Vorstand berichtet der Fakultät über Aktivitäten und Geschäfte des Zentrums.
§ 6 Geschäftsordnung
Das Zentrum kann sich eine Geschäftsordnung geben.