Ab dem Wintersemester 2012/13 werden an der Universität Hamburg keine Studiengebühren mehr erhoben. Der Semesterbeitrag wird jedoch weiterhin fällig.
Ab dem Wintersemester 2012/13 werden an der Universität Hamburg keine Studiengebühren mehr erhoben. Der Semesterbeitrag wird jedoch weiterhin fällig.
Mit dem neuen Gebührenrecht ist das sogenannte Stundungsmodell eingeführt worden. Studierende können wählen zwischen dem Angebot der Gebührenstundung und einer Sofortzahlung der Gebühr. Die Stundung wird im Regelfall für die Dauer der Regelstudienzeit des Studiengangs, den die Studierenden belegen, zuzüglich zwei weiterer Semester gewährt. Bei der Feststellung der Stundungsberechtigung werden Studienzeiten an einer deutschen staatlichen Hochschule oder gleichgestellten staatlichen Einrichtung angerechnet.