Der Semesterbeitrag wird für die satzungsgemäßen Zwecke der verfassten Studierendenschaft sowie des Studierendenwerks erhoben. Fällig wird er jeweils zu Semesterbeginn. Genauere Informationen zum Semesterbeitrag finden Sie hier.
Mit dem Studienfinanzierungsgesetz (HmbGVBl. Nr. 32 S. 376) waren seit dem Sommersemester 2007 für die Finanzierung des Studiums an der Universität Hamburg – neben dem Semesterbeitrag – Studiengebühren für alle Studierenden vorgesehen.
Seit dem Wintersemster 2012/13 gibt es an der Universität Hamburg keine Studiengebühren mehr, aber der Semesterbeitrag fällt weiterhin an. Nähere Informationen finden Sie hier.
Um Ihr Studium zu finanzieren, kommen neben dem bekannten BAföG der Bildungskredit oder auch Stipendien und verwandte Möglichkeiten in Frage. Genauere Informationen zu Ihren Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie hier.