September 25, 2012
WIPR-Stellungnahme zur mitbestimmungsrechtlichen Vertretung von studentischen Hilfskräften
Der Personalrat des wissenschaftlichen Personals (WIPR) hat sich ausgiebig mit der mitbestimmungsrechtlichen Vertretung von studentischen Hilfskräften befasst, die zurzeit im Rahmen der Novellierung des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes (HmbPersVG) diskutiert wird. Der WIPR spricht sich gegen eine notwendige Änderung von §4 Absatz4 HmbPersVG aus, im Gegenzug sollen aber folgende Maßnahmen zügig ergriffen werden:
Für die Beratung/Interessensvertretung der studentischen Hilfskräfte werden offizielle Ansprechpartner benannt:
- auf zentraler Ebene: Personalräte (WIPR/TVPR), ASTA, Präsidialverwaltung
- dezentral: Fachschaften und Standortverwaltungen
Die zuvor genannten Institutionen unterzeichnen eine Selbstverpflichtung zur Unterstützung bzw. Ein-haltung der im Folgenden genannten Punkte:
- Die Dienststelle überprüft, ob Anpassungen bei der Bewertung von Stellen als a) studentische Hilfskraftstelle oder b) tarifliche Beschäftigung (studentische Angestellte) notwendig sind. Im Zweifelfall wenden sich die Studierenden an die o.g. Ansprechpartner, bevorzugt an die Personalräte.
- Die o.g. Ansprechpartner sowie wichtige Informationen, z.B. über Dienstzeiten, Regelungen im Urlaubs- und Krankheitsfall werden umseitig auf den studentischen Hilfskraftverträgen aufgeführt.
- Die Stundensätze der studentischen Hilfskräfte werden erhöht und zukünftig an die tariflichen Sätze für die Entgeltgruppe 2 bzw. 3 angepasst. Studierende mit Bachelorabschluss erhalten 20% mehr.
Die Stellungnahme mit Begründung finden Sie
hier.