Der Personalrat des wissenschaftlichen Personals der Universität Hamburg (ohne UKE) – WIPR – hat in seiner Versammlung am 12. Juni 2012 folgende Resolution zur Novellierung des Hamburgischen Hochschulgesetzes verabschiedet:
Bei der Novellierung des Hochschulgesetzes müssen die an der Universität Hamburg beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Verantwortung für grundlegende Entscheidungen zurückerlangen. Der Personalrat fordert die Regierung daher auf, in Paragraph 84 des Hamburgischen Hochschulgesetzes wie folgt zu verankern, dass die beiden Personalvertretungen zwei weitere Mitglieder für den Hochschulrat der Universität bestimmen können:
„Der Hochschulrat hat in der Universität Hamburg und in der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg elf (vorher 9) und in den anderen Hochschulen sechs (vorher 5) Mitglieder. 2. Von diesen Mitgliedern werden in der Universität Hamburg und in der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg acht und in den übrigen Hochschulen vier jeweils zur Hälfte vom Senat und vom Hochschulsenat bestimmt. 3. Ein weiteres Mitglied des Hochschulrats wird von den in den Sätzen 2 und 3 genannten Mitgliedern gewählt. 4. In der Universität Hamburg und in der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg werden zwei weitere Mitglieder und in den übrigen Hochschulen wird ein weiteres Mitglied von den Personalvertretungen der Hochschulen bestimmt. 5. Die Amtszeit aller Mitglieder beträgt vier Jahre. 6. Wiederbenennung und Wiederwahl sind möglich.“
Die Erklärung im Wortlaut finden Sie hier.