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Die nachfolgenden Informationen wurden aufbereitet für die Sitzung des
Wissenschaftsausschusses der Bürgerschaft am 7. Juni 2011.
Gemäß dem am 31.3.2011 im Entwurf vorgelegten Jahresabschluss der Universität Hamburg lag das Eigenkapital zum 31.12.2010 bei 88.165 TEUR.
Zunächst ist der größte Teil der Rücklagen, nämlich rund 70 Mio EUR, zweckgebunden und steht daher nicht zur Disposition.
Neben den für konkrete Zwecke bereits gebundenen Rücklagen hat die Hochschulleitung (Präsidium und Dekanate) eine strategische Reserve in der Größenordnung von 18 Mio EUR gebildet,
Trotz Einbeziehung der Hochschulpaktmittel reichen die Reserven nicht, um alle Vorhaben zu realisieren, so dass die Hochschulleitung, sobald die Finanzsituation geklärt ist, eine Priorisierung innerhalb des Budgetrahmens vornehmen muss.
Hochschulpakt I: 2007-2010
Zahlung 2011: 22,947 Mio.
Zahlung 2012: 25,734 Mio.
Die Mittel aus dem Hochschulpakt, von denen die Universität Hamburg seit Freitagabend, 20.5.2011, nun endlich weiß, dass sie tatsächlich fließen werden (obschon die Universität seit geraumer Zeit eine entsprechende Abrechnung des Hochschulpaktes angemahnt hatte und die Mittel laut dem Bund schon lange auf dem Konto der FHH waren), sind Bundesmittel und damit keine zusätzlichen Mittel der FHH. Die Universität musste und muss für dieses Geld konkrete zusätzliche Lehrleistungen erbringen bzw. rd. 4.000 zusätzliche Studierende ausbilden (3.825 zusätzliche Studienanfängerplätze geschaffen!).
Pro Studienanfängerplatz waren seitens der BWF 3.000 EUR avisiert worden. Die Universität hat tatsächlich durchschnittlich rund 4.000 EUR pro Platz für vier Jahre erhalten. Die eigentlichen Studienplatzkosten (nur Lehrkapazität – nicht Vollkosten! vgl. Frage 10) liegen höher: durchschnittlich bei 7.500 EUR p.a. (4.000–10.000 EUR je nach Fachrichtung).
Die Einrichtung der zusätzlichen Studienplätze wurde bislang durch Geld, das für andere Zwecke, z.B. für Forschung, vorgesehen war, vorfinanziert. Wichtige Projekte und Investitionsmaßnahmen wurden aus diesem Grund aufgeschoben. Es ist quasi eine „Kreditaufnahme" zu Gunsten der Lehre und zu Lasten der Forschung bzw. anderer für die Universitätsentwicklung bedeutender Projekte erfolgt. Die Gelder müssen nun eingesetzt werden, um „die Kredite“ zurück zu zahlen.
Richtig ist, die Zuweisungen der Stadt an die Universität gemäß dem neuen Wirtschaftsplanentwurf Juni 2011 steigen.
2010: 242,5 Mio. Euro,
2011: 244,3 Mio. Euro
2012: 244,8 Mio. Euro
Aber:
Ein weiterer Grund für die Steigerung des Haushaltszuschusses ist der Beschluss der Bürgerschaft (Bürgerschaftsdrucksache 18/7224 „Steigerung der Profil- und Wettbewerbsfähigkeit“) vom 15.12.2007 mit dem eine schrittweise Anhebung des Budgets entschieden wurde:

Diese Budgetanhebung war das Ergebnis von längeren Verhandlungen zwischen BWF und UHH, in denen die UHH darlegen konnte, dass ihr Personalbudget nicht ausfinanziert war und damit das verfügbare Budget nicht im adäquaten Verhältnis zur abgeforderten Lehrleistung stand. Diese Unterfinanzierung bestand 2007 in voller Höhe – gleichwohl ist die Budgetanhebung nur schrittweise erfolgt, so dass das strukturelle Defizit nur nach und nach abgebaut wurde. Zudem wurde mit der Bezeichnung des zusätzlichen Geldes gegenüber den Außenstehenden der Eindruck erweckt, dass diese Gelder zum Teil auch zur Förderung der Exzellenz dienen sollten, obschon es sich de facto um reine Grundausstattung für das Lehrpersonal handelte.
2007 wurde im Rahmen der Verhandlungen über den Hochschulpakt/Masterverhandlungen ein Budget ermittelt, welches im Einklang mit der Leistung der Universität 2007 stand und das in der ZLV und im STEP zugrunde gelegt wurde. In Anerkennung der finanziellen Unterausstattung hat die Bürgerschaft eine Steigerung des Haushaltszuschusses (Bürgerschaftsdrucksache 18/7224 „Steigerung der Profil- und Wettbewerbsfähigkeit“ vom 15.12.2007) mit einer schrittweisen Anhebung des Budgets entschieden. Vor diesem Hintergrund beurteilt die Universität Hamburg die Entwicklung des Budgets.



Hinzu kommen einmalige Effekte und strukturelle Effekte für Mehraufwendungen:

Die strukturellen Effekte durch Haushaltskonsolidierung (18,4 Mio. EUR) und Mehraufwendungen (1,9 Mio. EUR) ergeben zusammen 20,3 Mio. EUR, die der Universität fehlen.

Die Universität unterscheidet wissenschaftliches Personal und Personal des technischen und Verwaltungsdienstes (TVP). Zum TVP gehört damit nicht nur das Verwaltungspersonal im engeren Sinn, wie Personalwesen, Finanz- und Rechnungswesen, Bau- und Gebäudemanagement, sondern der Universitätsverwaltung gehören auch
an. Insofern kann bei einem Zuwachs an TVP nicht per se davon ausgegangen werden, dass sich eine mit sich selbst beschäftigende Verwaltung einfach „aufbläht“, wie dieses in letzter Zeit häufiger in der Presse behauptet wurde.
Die Gesamtzahl aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Hamburg (Köpfe – nicht Vollzeitäquivalente) hat sich von 2001 5.810 Beschäftigte auf 2011 8.135 Beschäftigte erhöht. Der Anteil des Verwaltungspersonals ist dabei von 34% auf 27% gesunken – mit anderen Worten: das Verwaltungspersonal ist im Vergleich zum Wissenschaftspersonal gemessen an der Kopfzahl unterproportional angewachsen!
Der deutliche Personalanstieg im Verwaltungsbereich ist vor allem bedingt durch
Insgesamt machen Drittmittel plus Studiengebühren mittlerweile rund ein Drittel des Budgets der UHH aus. Das erforderliche Verwaltungspersonal zur Umsetzung dieser zusätzlichen Mittel und die zwingend notwendigen Fachkenntnisse konnten nicht allein durch personalentwicklerische und aufgabenkritische Maßnahmen kompensiert werden, sondern es waren eine Vielzahl von Einstellungen notwendig, die einem deutlich langsameren Personalabgang (z.B. aus Altersgründen) gegenüberstehen.
Eine Analyse des Budgets „Sachmittel für Forschung und Lehre“ zeigt, dass durch Absenkung des Wirtschaftsplanansatzes (8 %) und erhöhtem internen Vorwegabzug den Fakultäten 2007 rd. 1,5 Mio EUR weniger Sachmittel für Forschung und Lehre zur Verfügung stehen als 2002, was einer Reduktion um 38% entspricht.

Es bestand in den Verhandlungen 2007 Einvernehmen zwischen Universität und Behörde darüber, dass eine grundlegende Beurteilung der Angemessenheit einer Sachmittelausstattung eine Ziel-Definition voraussetzen würde, die unter Berücksichtigung eines Ausstattungs-, Kosten- und Leistungsvergleichs zero based mit anderen vergleichbaren Hochschulen erfolgen müsste. Leider wurde daher die aus Sicht der Universität vorhandene nicht wettbewerbsfähige Ausstattung im Sachmittelbereich im Rahmen der Verhandlungen 2007 nicht weiter berücksichtigt.
Ein Indikator für die Mehrbedarfe im Sachmittelbereich im Vergleich zum Wirtschaftsplanansatz sind aus Sicht der Universität Hamburg die jährlich stattfindenden Umwidmungen von Personal- in Sachmittel (ohne Energie- und Hausbewirtschaftung) im Rahmen des Globalbudgets. Da zugleich auch der Personalmittelbereich nicht ausfinanziert war und zudem nur in vernachlässigbar geringem Umfang Umschichtungen von Sach- in Personalmitteln erfolgt sind, kann davon ausgegangen werden, dass nur die allernotwenigsten Umschichtungen erfolgt sind. Somit kann der Saldo der Umschichtungen einen Hinweis auf die Untergrenze für das strukturelle Defizit im Sachmittelbereich geben.
Umschichtungen

Inflationsausgleich
Im Rahmen des Pakts für Wachstum und Exzellenz, der Anfang 2007 unterzeichnet wurde und bis 2011 gilt, ist den Hamburger Hochschulen die Berücksichtigung des Kaufkraftniveaus im Sachmittelbereich sowie die Deckung tarif- und besoldungsbedingter Mehrbedarfe im Personalbereich garantiert. Er sichert den Hochschulen einen Preisausgleich auf der Basis des Jahres 2002 zu. Maßstab ist der Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes. Er wurde nach längerer Diskussion zwischen BWF und Finanzbehörde gewählt, weil es keinen hochschulspezifischen Preisindex gibt und auch andere Indices keine bessere Aussagekraft versprachen. Die folgenden Analysen zeigen,
A.
Argumentation zum Sachkosten-Ausgleich (Inflationsausgleich für Sachmittel)


B.
Argumentation zu den Investitionsmitteln


Beide Analysen weisen auf denselben Problemkreis hin: die im InvestPlan vorgesehenen Beträge reichen nicht aus, um die Substanz des Anlagevermögens zu erhalten (von darüber hinaus gehenden Erweiterungen wird hier noch gänzlich abgesehen).
Die UHH hat in ihrem Investitionsverhalten jedoch die notwendigen Anschaffungen getätigt und so dem Risiko der Obsoleszenz des Anlagenbestandes entgegengewirkt (in 2009 und 2010: Investitionen in Höhe von insgesamt TEUR 11.842 stehen einem Werteverzehr von insgesamt TEUR 11.171 gegenüber).
Ohne Investitionskosten liegen die Kosten pro Masterplatz in der Größenordnung von 10.000-25.000 EUR/Masterplatz und Ausbildungsjahr. Für ein gesamtes Masterstudium (2 Jahre) wird damit das Doppelte benötigt.
Die Universität strebt an, möglichst allen Bachelorabsolventinnen und -absolventen einen Masterplatz anbieten zu können. Wegen der zusätzlichen Bachelor-Studierenden im Rahmen des Hochschulpaktes würden wir hierfür für den Zeitraum des Hochschulpakts (2012–2016) rd. 3.500 Masterplätze benötigen – also rd. 1.000 mehr, als wir derzeit haben, da wir z.B. alleine dieses Jahr rd. 1.000 zusätzliche Studienanfängerplätze im Bachelorbereich schaffen sollen.
Im STEP sind (ohne Hochschulpakt) jährlich rund 4.950 Bacheloranfängerplätze vorgesehen, ohne Lehramt 4.090. Bei einer Erfolgsquote von 70 % wäre daher mit rund 3.460 Absolvent/inn/en p.a. zu rechnen. Durch den bisher eingeschränkten Übergang in den Master sind nur rund 2.500 Anfängerplätze im Master finanziert (davon 600 im Lehramt).
In 2009 haben an der UHH 5.680 Studierende ein Bachelorstudium angefangen (4.754 ohne Lehramt) und in 2010 waren es 5.740 (4731 ohne Lehramt) – das heißt, dass in 2013 und Folgejahren durch die doppelten Abiturjahrgänge und die Aussetzung des Wehrdienstes etwa 700-1000 zusätzliche Masterplätze benötigt werden.
Im Rahmen der Masterverhandlungen (vgl. Bürgerschaftsdrucksache Drs. 18/7224) wurde über 2.970 Plätze verhandelt (1.910 ohne Lehramt und den zweiten Studienabschnitt Staatsexamen).

