Für die Beantragung des Studienbewerber-Visums bei den deutschen
Botschaften/Generalkonsulaten benötigen Sie eine Bewerberbestätigung.
Von der Universität Hamburg erhalten Sie per E-Mail diese
"Bewerberbestätigung", nachdem Sie online einen Antrag auf Zulassung
gestellt haben.
Die Bewerberbestätigung sagt nichts darüber
aus, ob Sie tatsächlich eine Zulassung oder Ablehnung der Universität
Hamburg bekommen werden! Es ist ausschließlich eine Bestätigung, dass
Sie sich beworben haben. Sie sollten also mit dem Studienbewerber-Visum
erst dann nach Deutschland einreisen, wenn Sie Ihren Zulassungsbescheid
erhalten und Ihren Studienplatz auch angenommen haben.
Falls Sie
sich bereits in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und Ihr Visum
abläuft, können Sie die Bewerberbestätigung bei der zuständigen
Ausländerbehörde vorlegen. Die Ausländerbehörde kann aufgrund der
Bewerberbestätigung der Universität Hamburg Ihr Visum kurzfristig
verlängern, bis über Ihre Studienbewerbung entschieden wurde.