
Baustein A ist obligatorisch für den Erwerb des CIC. Dieser Baustein umfasst die Teilnahme an einem mindestens zweitägigen interkulturellen Training.
Interkulturelle Trainings werden an der Universität Hamburg u.a. angeboten von:
Im Wahlbaustein B geht es um den Erwerb interkultureller Kompetenz im Ausland. Hier werden Studienaufenthalte, beispielsweise im Rahmen des ERASMUS-Programms und von Direktaustauschprogrammen, anerkannt. Ebenso anerkannt werden mindestens zweimonatige Auslandspraktika. Für Bildungsausländer gilt selbstverständlich ein entsprechender Aufenthalt an der Universität Hamburg.
Im Baustein C wird interkulturelles Engagement an der Universität Hamburg anerkannt, der Umfang des Engagements sollte einen Umfang von mindestens 18 Stunden im Semester nicht unterschreiten und mindestens ein Semester ausgeführt werden.
Mögliche Stellen für Engagement sind:
Wir sind offen für weitere Kooperationspartner. Bei Interesse bitte melden bei: julia.quante~AT~verw.uni-hamburg.de
Im Wahlbaustein D geht es um die Beschäftigung mit internationalen und interkulturellen Themen und den Erwerb von Sprachkenntnissen. Aus diesem Themenfeld sollten zwei Kurse eingereicht werden: entweder zwei extracurriculare Vorlesungen und Seminare mit internationalem/interkulturellem Bezug oder zwei Sprachkurse (fachfremd) oder jeweils ein Sprachkurs und ein Seminar/Vorlesung mit internationalem Bezug.
Die Sprachkurse und Vorlesungen/Seminare müssen fachfremd sein, d.h. ein Anglistik-Student kann z.B. keine Englischkurse einreichen. Die Sprachkurse können aufeinander aufbauen oder zwei verschiedene Sprachen beinhalten.
Eine Teilnehmerbescheinigung ist als Nachweis ausreichend. Beispiele für Kurse, die angerechnet werden können: Landeskunde Ostasiens, Geschichte Finnlands. Internationale Studierende können sich selbstverständlich auch landeskundliche Vorlesungen über Deutschland anrechnen lassen.
Vorlesungen und Veranstaltungen, die für das CIC geöffnet sind.