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Institut für Anglistik und Amerikanistik



Inhalt:

Studienfachberatung





Studienfachberater Anglistik

Prof. Dr. Ralf Hertel
Tel.: 42838 - 3887 mail

Studienfachberaterin Amerikanistik

Prof. Dr. Susanne Rohr
Tel.: 42838 - 4858 mail

Studienfachberater Linguistik

Prof. Dr. Thomas Berg  Tel.: 42838 - 4848 mail
Studienfachberatung Sprachpraxis
Kontakt: Sekretariat für Sprachpraxis (Frau Pries, Tel.: -5881, Phil 1169)

Für die Anerkennung von Kursen gilt:
Bitte füllen Sie zuvor das Antragsformular zur Anerkennung von Sprachpraxiskursen aus (Antragsformular), legen die nötigen Zeugnis- und Scheinkopien bei und geben es bei Frau Pries ab. Danach wird die Studienfach-beratung Sprachpraxis Kontakt mit Ihnen aufnehmen.


Tel.: 42838 - 5881 mail
Studienfachberaterin Wirtschaftsenglisch Annette Deutschendorf Tel.: 42838 - 4537 mail








Bachelorbeauftragte Dr. Jan D. Kucharzewski
(allg. und Literaturwiss.)
Tel.: 42838 - 4700
mail

Martin Schweinberger
(Linguistik)
Tel.: 42838 - 4854
mail

 


Bitte sehen Sie die jeweiligen Studienfachberatungssprechstunden auf den Sprechstundenseiten nach.
Dies gilt insbesondere in der vorlesungsfreien Zeit, da dann dort auch die Vertretungssprechstunden bei Abwesenheit der Studienfachberater angegeben sind.



 


Bafög-Bescheinigungen

Die Bafög-Bescheinigungen werden ausschließlich von Prof. Rodenberg in den jeweils angegebenen Sprechstunden ausgestellt.


Liebe Studierende,

um der Fülle von Anfragen gerecht werden zu können, bittet das Institut für Anglistik und Amerikanistik, bei Anträgen auf Anerkennung von an anderen Universitäten erbrachten Studienleistungen bzw. bei entsprechenden Voranfragen folgende Verfahrensweise zu beachten:

  • Reichen Sie Ihre bislang erworbenen Leistungsnachweise und Bescheinigungen über abgelegte Modulprüfungen beim Studienfachberater in Kopie ein. Fügen Sie bei postalischer Anfrage einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag bei.
  • Achten Sie darauf, dass die Anzahl der erworbenen Leistungspunkte aus der Anfrage klar hervorgeht.
  • Konsultieren Sie vor Antrag auf Anerkennung die im Internet zugänglichen Studienpläne und Modulhandbücher der entsprechenden Studiengänge an der Universität Hamburg und bezeichnen Sie im Einzelnen, welche der bereits erbrachten Leistungen Sie für welche der in den Hamburger Studiengängen geforderten Leistungsnachweise anerkannt wünschen.
Für erworbene Leistungspunkte, für die Sie in den Modulhandbüchern keine Äquivalenz finden, können gegebenenfalls Einzelfallregelungen erwogen werden. Das ist grundsätzlich nur in den Sprechstunden der zuständigen Studienfachberater möglich und setzt voraus, dass Sie Form und Inhalt der in Frage stehenden Veranstaltungen und Ihre darin erbrachten Leistungen (Referat, Hausarbeit) kenntlich machen und die entsprechenden Leistungsnachweise (Zensur, erworbene Punktzahl) vorlegen. In aller Regel ist das Institut für Anglistik und Amerikanistik bemüht, in vergleichbaren Studiengängen die erworbenen Leistungspunkte in mehr oder weniger vollem Umfang anzuerkennen.

Diese Verfahren gilt auch für persönliche Vorsprache in den Sprechstunden.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir aufgrund der zahlreichen Anfragen Anerkennungsverfahren und begleitende Beratungen nur auf dieser Grundlage durchführen können.

Prof. Dr. Norbert Greiner
"Geschäftsführender Direktor" (Mai 2011)






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