Zulassungsvoraussetzungen und Auswahlkriterien



Für den konsekutiven Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen (M.Sc.) bestehen folgende besondere Zulassungsvoraussetzungen

 1.

ein erster berufsqualifizierender B.Sc. Hochschulabschluss in dem hochschulübergreifenden Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen der Universität Hamburg und der Hochschule für angewandte Wissenschaften oder einem vergleichbaren Studiengang an einer anderen Hochschule.
 2.

vergleichbar ist ein Studiengang, in dem Lehrveranstaltungen im Bereich der Mathematik, Statistik und Naturwissenschaften im Umfang von mind. 30 LP (oder 20 SWS), im Bereich der Wirtschaftswissenschaftenim Umfang von mind. 45 LP (oder 30 SWS) und im Bereich der Ingenieurwissenschaften im Umfang von mind. 39 LP (oder 26 SWS)erfolgreich absolviert wurden.

Wer im Kalenderjahr der Bewerbung den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss absolviert und noch kein Abschlusszeugnis mit der erforderlichen Note vorweisen kann
, kann im Bewerbungsverfahren weiter berücksichtigt werden, wenn eine Notenbescheinigung , die die aktuelle Durchschnittsnote ausweist, eingereicht und mit einer Bescheinigung des Prüfungsausschusses oder Prüfungsamtes nachgewiesen wird, dass für den erfolgreichen Studienabschluss nur noch Prüfungen ausstehen, die voraussichtlich bis zum Ende des laufenden Semesters stattfinden werden. Das Abschlusszeugnis ist in den vorgenannten Fällen unverzüglich nachzureichen. Kann die Nachreichung nicht rechtzeitig zum Zeitpunkt der Zulassung erfolgen, wird eine bedingte Zulassung mit der Auflage erteilt werden, das fehlende Zeugnis bis Ende März einzureichen

 3. Formlose Bestätigung der Bewerberin/des Bewerbers, dass sie/er über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfügt, um englischsprachigen Lehrveranstaltungen folgen, Fachliteratur lesen und die zugehörigen mündlichen und schriftlichen Prüfungen auch in englischer Sprache absolvieren zu können.


 Auswahlkriterien

Übersteigt die Zahl der Bewerbungen, die die besonderen Zulassungsvoraussetzungen vollständig erfüllen, die Anzahl der für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen (M.Sc.) zur Verfügung stehenden Studienplätze, erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien:
 
 1.

Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses in einem Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen oder einem eng verwandten Studiengang.

 2.

Ergebnis der Allgemeinen Hochschulreife bzw. der Fachhochschulreife

Für die Auswahl werden die Ergebnisse zu Kriterium 1 mit 0,6 und die Ergebnisse zu Kriterium 2 mit 0,4 gewichtet. Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die keine Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife besitzen, wird Kriterium 1 mit 1,0 gewichtet
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