Einreichung des Abschlussberichtes zu den forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der DFG
Die Gleichstellungsrichtlinie, die die bisherige Frauenförderrichtlinie ersetzen wird, wird verabschiedet werden.
Einrichtung des Familienbüros an der Universität Hamburg unter der Leitung von Svenja Gruber.
Erstmalige Ausschüttung des Gleichstellungsfonds. Für Einzelprojekte standen Mittel in Höhe von insgesamt rund 40.000 Euro zur Verfügung.
Gründung des Runden Tisches Diversity zum Austausch und zur Vernetzung verschiedener Einrichtungen an der Universität Hamburg.
Verabschiedung des Allgemeinen Gleichstellungsprogramms (PDF) für Stellenbesetzungen im Wissenschaftsbereich. Im Rahmen dieses Programmes können Sonderprogramme für die Besetzung von Stellen etabliert werden, um insbesondere Frauen oder Männer zu gewinnen.
Wieder eine Marke passiert: 30 % der Professuren sind mit Frauen besetzt (ohne die Fakultät Medizin), mit der Fakultät Medizin sind es 27 %.
Einreichung eines Zwischenberichtes bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Die Universität Hamburg befindet sich in der höchsten Bewertungskategorie.
Der Dritte Bericht der Gleichstellungsbeauftragten für die Jahre 2009 bis 2010 (PDF) erscheint.
Die Universität Hamburg erhält das Zertifikat „audit familiengerechte hochschule“.
Veröffentlichung der Stellungnahme der Universität Hamburg zu den forschungsorientierten Gleichstellungsstandards (PDF) der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).
Der Zweite Bericht der Gleichstellungsbeauftragten für die Jahre 2005 bis 2008 (PDF) erscheint.
Inkrafttreten einer neuen Berufungsordnung, die einen mindestens 40%-igen Frauenanteil an den stimmberechtigten Kommissionsmitgliedern vorschreibt.
Erstellung eines universitären Gleichstellungskonzeptes (PDF). Mit diesem Konzept platziert sich die Universität Hamburg an dritter Stelle unter sieben herausragenden Konzepten im so genannten Professorinnenprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Durch dieses Programm kann die Universität Hamburg drei Professuren bis zu fünf Jahren mit Frauen besetzen.
Insgesamt 44 Professorinnen und Professoren wurden an die Universität Hamburg berufen, das entspricht einem Frauenanteil von 39 %.
Eine Hürde ist genommen: 22 % der Professuren sind von Frauen besetzt, damit ist das 1999 formulierte Ziel, den Anteil auf Professorinnen auf mindestens 20 % zu steigern, erreicht.
Mit 41 % weist die Fakultät EPB den höchsten Professorinnenanteil der Universität Hamburg auf.
Die Universität Hamburg unterzeichnet die Charta der Vielfalt und erklärt damit, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen ist.
Der Erste Bericht der Gleichstellungsbeauftragten für die Jahre 2002 bis 2005 (PDF) erscheint.
Mit 15 Prozent ist der Frauenanteil an den Professuren doppelt so hoch wie zehn Jahre zuvor.
Der Frauenförderfonds wird eingerichtet. In Höhe von je 20.000 Euro werden davon Projekte zum Abbau geschlechterbedingter Benachteiligungen in Studium, Lehre und Forschung sowie der Verwaltung gefördert.
Beim Ranking nach Gleichstellungsaspekten der CEWS erreicht die Universität Hamburg hinsichtlich ihres Frauenanteils an Professuren einen Platz im obersten Feld der Mittelgruppe.
Spitzenwert: Der Frauenanteil an den neuberufenen Professuren (C2, C3, C4) beträgt 43,5 %.
Einführung des mit 10.000 Euro dotierten Frauenförderpreises, der seither jährlich für besonders herausragende Projekte oder Maßnahmen zur Förderung von Frauen verliehen wird.
Die Frauenförderrichtlinie wird vom Akademischen Senat als Satzung beschlossen. Diese Richtlinie ist neben dem Hamburgischen Hochschulgesetz (HmbHG), dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) und dem Gleichstellungsgesetz (HmbGGbM) die wichtigste rechtliche Basis für die Gleichstellungsarbeit an der Universität Hamburg.