Die Gleichstellungsbeauftragte der Universität übt (seit September 2002 hauptamtlich) ihr Amt entsprechend dem Hamburgischen Hochschulgesetz (HmbHG; zuletzt geändert am 22. Dezember 2006) aus. Das HmbHG sieht in § 87 Absatz 1 die Wahl einer Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin der Hochschule vor.
Außerdem ist für die Fakultäten der Universität die Wahl von Gleichstellungsbeauftragten durch den Fakultätsrat vorgesehen (vgl. § 91 Absatz 2 Punkt 7 HmbHG).
Die Gleichstellungsbeauftragte der Universität nimmt zu Auswahlverfahren von wissenschaftlichem Personal Stellung. Sie setzt sich dafür ein, dass Chancengleichheit für Bewerberinnen und Bewerber gewährleistet wird und dass Frauen bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt eingestellt werden (mehr zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten der Universität).
Für das Technische und Verwaltungspersonal wirkt die Gleichstellungsbeauftragte an Grundsatzfragen zur Berücksichtigung von Gleichstellungsmaßnahmen in Personal- und Strukturentscheidungen mit.
Die Gleichstellungsbeauftragte erfüllt ihre Aufgaben in Kooperation mit der ihr zugeordneten Stabsstelle Gleichstellung.
Die aktuell gültige Hochschulgesetzgebung finden Sie bei Landesrecht online - z.B. unter dem Stichwort "Hochschulgesetz" oder "HmbHG".
Das Gleichstellungsgesetz ("Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in hamburgischen öffentlichen Dienst") finden Sie hier.
Im Bundesland Hamburg besteht eine weitere gesetzliche Regelung, die das Amt einer Frauenbeauftragten an der Universität vorsieht: Das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Hamburgischen öffentlichen Dienst vom 19. März 1991 (Gleichstellungsgesetz) enthält in § 14 die Benennung einer Frauenbeauftragten aus dem Kreis von weiblichen Beschäftigten, an die sich Frauen in Gleichstellungsfragen wenden können, durch die Dienststellen. Sonderregelungen zur Frauenförderung für den Hochschulbereich nach § 17 dieses Gesetzes bleiben unberührt.
Die Frauenbeauftragte der Dienststelle ist für die weiblichen Beschäftigten des Technischen und Verwaltungspersonals zuständig und wirkt in diesem Bereich an Personalauswahlverfahren mit.