Die Ausschreibung für das Jahr 2013 ist bereits beendet.
Die Universität Hamburg will mit dem Frauenförderfonds Vorhaben, die auf strukturelle Innovationen sowie auf die Umsetzung einer Zielvereinbarung (2002) zur Frauenförderung zwischen dem Präsidenten und der Gleichstellungsbeauftragten der Universität Hamburg bezogen sind, fördern.
Im Jahr 2013 stehen – vorbehaltlich der Mittelfreigabe im Rahmen der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan – Mittel in Höhe von 10.000 Euro zur Verfügung.
Aus diesem Fonds sollen Projekte zum Abbau geschlechterbedingter Benachteiligungen in Studium, Lehre und Forschung sowie der Verwaltung gefördert werden. Förderungsfähig sind:
Der Ausschuss für Gleichstellung hat eine Richtlinie zur Vergabe der Mittel (PDF) erarbeitet.
Weitere Hinweise auf das Antragsverfahren entnehmen Sie bitte dieser Richtlinie.
Die Universität will mit dem eingerichteten Frauenförderfonds Vorhaben unterstützen, die auf strukturelle Innovationen sowie auf die Umsetzung der Zielvereinbarung zur Frauenförderung/ Gleichstellung der Universität Hamburg gerichtet sind.
Die Ausschreibung für das Jahr 2013 ist bereits beendet.