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Fachbereich Geowissenschaften



Inhalt:

Hinweise zu Krankmeldungen

Sollten Sie an einem Prüfungstermin erkrankt sein, reichen Sie das ärztliche Attest zusammen mit dem ausgefüllten Formblatt Krankmeldung persönlich oder per Post im Studienbüro ein. Sie müssen das umgehend, spätestens 10 Tage nach Beginn der Krankheit (wie attestiert) erledigt haben. Über verspätet eingehende Krankmeldungen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.

Wenn Sie trotz eines vorgelegten Attests an einer Prüfung teilnehmen, so erklären Sie damit, dass Sie prüfungsfähig sind. Das ursprünglich vorgelegte Attest ist ab dann unwirksam. Falls Sie sich in dem Zeitraum der Krankmeldung für weitere Prüfungen krankmelden möchten, benötigen Sie ein neues Attest.

Bitte denken Sie daran, sich in Stine für eine Wiederholungsprüfung anzumelden.

Wir wünschen Ihnen gute Besserung!


 

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